17.05.2024
SCALE ENERGY

Sechsstelliges Investment für Berliner Energy-Startup von Wiener Gründern

Das Berliner Startup Scale Energy vermeldet pünktlich zum Launch seines dezentralen Batteriespeicher-Netzwerks eine erste Finanzierungsrunde.
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v.l.n.r.: Die drei Founder von Scale Energy Christoph Kössler, Elias Aruna und Nikolas Fendel (c) Scale Energy
v.l.n.r.: Die drei Founder von Scale Energy Christoph Kössler, Elias Aruna und Nikolas Fendel (c) Scale Energy

Das Startup Scale Energy rund um die beiden Wiener Co-Founder Elias Aruna und Christoph Kössler sowie ihren deutschen Co-Founder Nikolas Fendel konnte ein sechsstelliges Investment an Land ziehen, wie das Unternehmen am Freitag gegenüber brutkasten bestätigt. Als Investor beteiligt sich der Berliner VC Antler sowie ein nicht namentlich genannter Business Angel.

Zu den neuen Eigentumsverhältnissen wollte das Startup noch keine Angabe machen. Auch im Firmenbuch sind diese noch nicht ersichtlich. Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln sei man aber vorerst gut aufgestellt, so Elias Aruna zum brutkasten. Außerdem werde man mit dem Berliner Startup Stipendium gefördert.

Ambitionierte Ziele 

Das Startup Scale Energy nutzt leistungsfähige Netzanschlüsse von Industrieunternehmen, Gewerbeimmobilien und anderen Standortpartnern, um mit Batteriespeichern das Stromnetz zu stabilisieren. Bei der Energiegewinnung aus Erneuerbaren wie beispielsweise Wind und Sonne kommt es aufgrund der äußeren Umstände zu Schwankungen im Strommarkt. Diese Volatilität wirkt sich auf den Energiemarkt durch starke Preisschwankungen aus und erhöht die Gefahr von Blackouts. Hier setzt Scale Energy mit den Speicherungssystemen an, um die Schwankungen im Stromnetz auszugleichen. 

Dabei formuliert das Startup ambitionierte Ziele: Mit dem 15. Mai 2024 sei der Start zur Entwicklung des „größten dezentralen Batteriespeicher-Netzwerks Europas“ erfolgt, heißt es von Unternehmensseite. Bis zum Jahr 2030 wolle man dieses Ziel erreichen.

Im Fokus stehen bei Scale Energy der deutsche und der österreichische Markt. „Momentan ist unsere Aufteilung circa 60 Prozent Deutschland und 40 Prozent Österreich“, sagt Elias Aruna. „Vor allem bei den Industriebetrieben bei uns in der Pipeline haben wir aufgrund unseres persönlichen Netzwerks in Österreich viel gemacht.“

Gemeinschaftsprojekt

Das grundsätzliche Interesse an nachhaltigen Energien habe er schon seit Kindertagen, so Aruna. „Anfang letzten Jahres habe ich angefangen, mich Vollzeit mit den Problemen am Markt für erneuerbare Energien zu fokussieren und bin dann sehr schnell auf das Thema Energystorage gekommen. Über dieses Jahr habe ich auch meine beiden Co-Founder kennengelernt. Gemeinsam haben wir Ideen durchgespielt und so kamen wir dann schlussendlich zu Scale Energy.“ 

Neben den drei Foundern besteht das Team noch aus Yana Boyer-Telmer, welche sich um die Kommunikation und das Marketing kümmert.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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