01.04.2023

Sebastian Kurz wird „2 Minuten 2 Millionen“-Investor

Knalleffekt bei der Puls4-Investment-Show "2 Minuten 2 Millionen": Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz wird neuer Juror.
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Sebastian Kurz ist neuer 2 Minuten 2 Millionen-Juror
Sebastian Kurz ist neuer 2 Minuten 2 Millionen-Juror | (c) Lirpa Retsre

Puls4 zauberte in der Sendungsgeschichte der Investment-Show „2 Minuten 2 Millionen“ bereits einige Prominente als Investor:innen aus dem Hut. Doch der nun verlautbarte Neuzugang ist der bislang wohl spektakulärste – und wahrscheinlich auch kontroverseste: Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz wird Juror in der Sendung.


April, April! Reingefallen? Das war der brutkasten-Aprilscherz 2023. Die Story wurde von unserer Redaktion frei erfunden und war weder mit Puls4, noch mit Sebastian Kurz vorab abgesprochen.


Sebastian Kurz kommt für Geschäftspartner Alexander Schütz

Er löst dabei seinen ehemaligen Partei-Großspender und Geschäftspartner Alexander Schütz ab, der seit 2021 Investor in der Show war. Vergangenes Jahr starteten die beiden gemeinsam die Beteiligungsgesellschaft AS²K, über die nun auch im Rahmen der Sendung investiert werden soll. Die neue Rolle bei „2 Minuten 2 Millionen“ sei „der logische nächste Schritt“ in seinem Engagement als Startup-Investor, wird Sebastian Kurz in einer Aussendung zitiert. „Es ist Zeit für einen neuen Stil in der österreichischen Investment-Landschaft“, so der Ex-Bundeskanzler.

Hoffnung auf große Investment-Runden bei „2 Minuten 2 Millionen“

Im Gegensatz zum bislang kommunizierten HealthTech-Fokus von AS²K, wolle er bei „2 Minuten 2 Millionen“ „ergebnisoffen in die Verhandlungen gehen“, so Kurz. Wenn ihn ein Startup wirklich mit seinem Geschäftsmodell überzeuge, gelte jedenfalls: „Kriegst eh alles was du willst“. Es darf also auf größere Investments über die Startup-Show gehofft werden.

Backstage-Pässe für Lebensgefährtin und Sohn

Die ersten Sendungen mit Sebastian Kurz als Juror sind bereits abgedreht. Der Ex-Kanzler habe dazu extra einen Zwischenstopp in Wien auf der Reise zwischen einer Board-Sitzung seines Security-Startups in Tel Aviv und einem Termin im Rahmen seiner Berater-Tätigkeit für Peter Thiel im Silicon Valley eingelegt, heißt es von Puls4. „Nach der Aufzeichnung musste er [Anm. Sebastian Kurz] gleich weiter zum Flughafen. Als kleine Überraschung haben wir daher Backstage-Pässe für seine Susanne [Anm. Lebensgefährtin Susanne Thier] und den kleinen Konstantin [Anm. Sohn] organisiert“, sagt Puls4-Chef Markus Breitenecker.

Puls4-Chef setzt mit Sebastian Kurz auf Faktor Kontroverse

Er sieht im prominenten Neuzugang bei „2 Minuten 2 Millionen“ einen „großen Coup, der die Einschaltquoten nach oben katapultieren wird“. Dabei setzt Breitenecker wohl auch auf den Faktor Kontroverse, wie er nahelegt: „Über Sebastian Kurz als Show-Investor kann und soll jeder denken, was er will. Every Publicity is good Publicity“.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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