27.01.2023

Sebastian Kurz: Die Startups und Beteiligungen des Ex-Kanzlers

Weniger als eineinhalb Jahre nach seinem Rücktritt als Bundeskanzler ist Sebastian Kurz gleich mehrfach in der Startup-Welt engagiert.
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Cocoon Capital Advisory Sebastian Kurz - Startups und Beteiligungen - Dream Security
Sebastian Kurz | (c) EVP via Wikimedia Commons

Als Bundeskanzler sagte man Sebastian Kurz zwar durchaus eine Affinität für die Startup-Welt nach. In der Startup-Politik ging während seiner Kanzlerschaft aber kaum etwas weiter. Das kann man auf Corona schieben, muss man aber nicht. Nach seinem Ausscheiden aus der Politik legte der Altkanzler jedenfalls mehrere Gänge zu. Keine eineinhalb Jahre nach seinem Rücktritt als Kanzler im Oktober 2021 und gerade etwas mehr als ein Jahr nach seinem endgültigen Ausscheiden aus der Politik im Dezember 2021 ist Kurz in mehreren Rollen in der Startup-Welt aktiv: als Berater, als Gründer und als Investor.

Sebastian Kurz als Berater im Startup-Umfeld

Nur Wochen nachdem Sebastian Kurz seinen Rückzug aus der Politik bekanntgegeben hatte – er meinte damals, er wolle sich verstärkt der Familie widmen – wurde sein erster Schritt in die Startup-Welt publik. Er startete als „Global Strategist“ bei Thiel Capital in Los Angeles. Was er in dieser Tätigkeit im Investment-Unternehmen des polarisierenden Paypall-Gründers und frühen Facebook-Investors Peter Thiel genau macht, ist auch ein Jahr später nicht öffentlich bekannt. Es dürfte sich aber um eine Beratungstätigkeit handeln.

Dabei dürfte Kurz auch sein Netzwerk einbringen. Gut möglich, dass er die Connection zu Jared Kushner im Gegenzug von Peter Thiel bekommen hat. Der Unternehmer, Investor und – als Donald Trumps Schwiegersohn – ehemalige US-Präsidenten-Chefberater, holte den Ex-Kanzler vor einiger Zeit als ehrenamtlichen Beirat in sein „Abraham Accords Peace Institute“, das die Beziehungen zwischen Israel und den arabischen Staaten fördern will. Ob Sebastian Kurz mit Jared Kushner auch (Startup-)Geschäfte macht, ist aktuell noch nicht bekannt.

Zudem gab es vor einigen Monaten einen Bericht des Boulevard-Magazins Exxpress, wonach der Altkanzler „eine Beratungsfirma für Technologie-Unternehmen mit Büros in Dubai und Tel Aviv“ betreibt. Das ist laut Kurz‘ Sprecher nicht ganz korrekt. Beim Beratungsunternehmen handelt es sich um die in Österreich registrierte SK Management GmbH (siehe unten). Diese baue neben Wien ein zweites Büro in Abu Dhabi – nicht Dubai – auf. Das Büro in Tel Aviv sei jenes des Startups Dream Security (siehe auch unten). Mitgründerin und Geschäftsführerin von Exxpress ist übrigens mit Eva Hieblinger-Schütz die Ehefrau von Kurz‘ AS²K-Mitgründer Alexander Schütz (siehe ebenfalls unten).

Der Ex-Bundeskanzler als Gründer

In Österreich hat Sebastian Kurz bislang zwei Unternehmen gegründet. Das Beratungs- und Beteiligungsunternehmen SK Management GmbH, die ihm alleine gehört und deren Geschäftsführer er ist. Diese hat ihren Sitz im Waldviertler Ort Zogelsdorf, der allerdings nur eine Postanschrift ist. Das Büro befindet sich am Schubertring in Wien. Zweitens die AS²K Beteiligungs GmbH, die der Altkanzler gemeinsam mit C-Quadrat-Gründer und 2 Minuten 2 Millionen-Investor Alexander Schütz gegründet hat. Kurz hält über die SK Management 50 Prozent der Anteile. AS²K-Geschäftsführerin ist Vera Regensburger, vormals Vize-Kabinettchefin im Bundeskanzleramt. Schütz war früher ÖVP-Großspender.

Beide österreichische Unternehmen sind als Beratungsunternehmen bzw. Beteiligungsgesellschaften per definitionem keine Startups (mehr zur bislang einzigen Beteiligung von AS²K unten). Im Ausland hat Sebastian Kurz neben dem oben genannten Beratungsunternehmen auch ein Startup mitgegründet: Dream Security. Das Cyber-Sicherheits-Unternehmen hat seinen Sitz in Tel Aviv, Israel. Einer der beiden Mitgründer des Ex-Kanzlers ist Shalev Hulio, Mitgründer und Ex-CEO des Unternehmens NSO Group, das mit seiner Spionage-Software Pegasus vor einigen Jahren für einen internationalen Skandal sorgte. Mit dem „Staatstrojaner“ waren von Geheimdiensten unter anderem zahlreiche Spitzenpolitiker:innen ausspioniert worden.

Anm. der Redaktion: Eine Passage in diesem Absatz mit Bezug auf einen Bericht des ORF-Magazins Eco, wonach an der offiziellen Adresse des Unternehmens kein Büro zu finden ist, wurde nachträglich entfernt. „Selbstverständlich hat Dream Security ein Büro und Mitarbeiter in Tel Aviv. Die Büroräumlichkeiten befinden sich in einem nur von Dream Security angemieteten, dreistöckigen Gebäude in Tel Aviv, das ist auch im israelischen Firmenbuch zu finden“, heißt es gegenüber dem brutkasten von einem Sprecher.

Kurz als Startup-Investor

Als Startup-Investor war Sebastian Kurz bislang – soweit öffentlich bekannt – nur in Österreich aktiv. Sein erstes Investment tätigte er im Mai 2022 als Privatperson – publik wurde es im August gemacht. Der Altkanzler hält zwei Prozent an der Grazer medaia GmbH, die sich mit der App SkinScreener dem Kampf gegen Hautkrebs verschrieben hat. Der Investment-Betrag dürfte also nicht allzu hoch gewesen sein. Selbiges gilt auch für das Wiener Pflege-Plattform-Startup HeldYn. An diesem hält die oben genannte AS²K 5,09 Prozent.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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