03.04.2019

Sebastian Kurz über die neue Digitalsteuer: „Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit.“

Die Regierung hat heute die Einführung einer Digitalsteuer in Österreich beschlossen. Nach dem Ministerrat äußerte sich Bundeskanzler Sebastian Kurz zum Alleingang.
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Kurz spricht über Digitalsteuer
(c) Screenshot/Bundeskanzleramt

Auf EU-Ebene ist das Projekt einer einheitlichen Digitalsteuer gescheitert, nun wird Österreich die steuerlichen Maßnahmen vorerst im Alleingang auf nationaler Ebene einführen.

Der Grund dafür ist, dass es bisher laut Bundeskanzler Sebastian Kurz eine „sehr starke Ungleichbehandlung in der Wirtschaft gibt“: Unternehmen der Old Economy werden europaweit im Schnitt mit 20 bis 25 Prozent besteuert, digitale Unternehmen hingegen nur mit zehn Prozent, sagt Kurz am Mittwoch in der Presskonferenz nach dem Minsterrat.

Drei Maßnahmen der Digitalsteuer

Dies liegt daran, dass das Steuerrecht aus einer Zeit stammt, in der US-Konzerne wie Google und Facebook noch nicht so stark waren, wie sie heute sind. Nun hat die Regierung dieses Paket geschnürt, dass laut Kurz „ein Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit ist.“

Konkret sollen jene Unternehmen eine Werbeabgabe in Höhe von fünf Prozent zahlen, deren weltweiter Umsatz über 750 Millionen Euro liegt – also vor allem Konzerne wie Google und Facebook. Plattformen wie Airbnb müssen außerdem ihre Buchungen offenlegen und ebenso Steuern zahlen wie herkömmliche Hoteliers. Drittens gilt im Handel die Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Euro. „die bisherige Regelung hatte Betrug Tür und Tor geöffnet“, sagt Kurz. Die Maßnahmen gelten ab dem Jahr 2020.

+++Die Maßnahmen im Detail und die Auswirkungen für Startups+++

Österreich ist das erste Land in der EU, das die besagte Digitalsteuer einführt. Laut Kurz denkt aber auch Frankreich über eine derartige Steuer nach. „Es ist ein Vorzeigeprojekt in der EU“, sagt Kurz: Man erwarte, dass viele weitere Länder Österreichs Beispiel folgen werden.

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Mit dem Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMW) sollen künftig herausragende junge Frauen unter 35 Jahren geehrt werden, die durch innovative Ansätze und Engagement in der Wirtschaft aufgefallen sind.

Brigitte-Bierlein-Frauenpreis richtet sich an Pionierinnen der Wirtschaft

“Der Preis würdigt zwei außergewöhnliche Frauen: Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin Österreichs, und Maria Rauch-Kallat, eine unermüdliche Kämpferin für Frauenförderung. Ihre Leistungen und ihr Mut sind Vorbild für uns alle. Der neue Frauenpreis soll junge Frauen ermutigen, ihren Visionen zu folgen und ihren eigenen starken Weg zu gehen. Denn durch die Förderung von Chancengleichheit und Gleichstellung schaffen wir die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Gesellschaft”, sagt Bundesminister Martin Kocher.

Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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