13.10.2020

Last Call: Einreichfrist für Austrian SDG-Award geht ins Finale

Die Einreichfrist des SDG-Award 2020 geht diese Woche ins Finale. Einreichungen für Projekte sind noch bis Freitag, den 16. Oktober, 23:59 Uhr möglich.
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SDG-Award
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kooperation

Der Austrian SDG-Award, eine Initiative des Ethik-Beirates des Senat der Wirtschaft, hat sich zum Ziel gesetzt, Pioniere bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) einem breiteren Publikum bekannt zu machen.

Senat der Wirtschaft vergibt Preis seit 2017

Der Preis wird seit 2017 vom Senat der Wirtschaft an österreichische Unternehmen, die die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihre Prozesse umfassend integriert haben, verliehen. Seit 2019 wird der Austrian SDG-Award zusätzlich in den Kategorien Jugend/Bildung, Medien/Journalisten sowie Städte und Gemeinden vergeben.

„Unser Ziel ist es, nicht nur bemerkenswerte Aktivitäten und Best Practice-Vorreiter gebührend auszuzeichnen, sondern gleichzeitig ein Bewusstsein und Anreize für Alle zu schaffen, sich in Zukunft die SDGs als Kompass für Ihr Handeln vorzugeben“, betont Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft.

Einreichungen bis 16. Oktober möglich

Die Einreichfrist zum Austrian SDG-Award 2020 läuft bis 16. Oktober 2020, 23:59 Uhr. Nach der anschließenden, finalen Jurysitzung wird die Shortlist aus den vier Kategorien veröffentlicht.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Medien/Journalisten und Herausgeber, alle Initiativen von und für junge Menschen sowie alle Städte, Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde – unabhängig von ihrer Größe.

Der Austrian SDG-Award findet voraussichtlich Anfang Dezember im Dachfoyer der Wiener Hofburg statt. Neben der Präsentation und Auszeichnung innovativer Projekte, dürfen sich Teilnehmer auf ein feierliches Event mit anschließendem Get-together freuen.

Die Kategorien des Austrian SDG-Award

Folgende Kategorien können für den Austrian SDG-Award einreichen:

  • Unternehmen

Unternehmen werden für ihre Vorbildwirkung ausgezeichnet, wenn Sie die SDGs in Ihren Prozessen und Produkten maßgeblich integrieren und so in ihren Branchen zu Vorreitern werden.

  • Jugend/Bildung

Junge Menschen sind die treibende Kraft – nicht zuletzt zur Sicherung ihrer eigenen Zukunft. Es gibt großartige Initiativen von und für Jugendliche, die es verdienen, vor den Vorhang geholt zu werden. Durch die Auszeichnung mit dem Austrian SDG-Award in der Kategorie Jugend/Bildung bekommen sie die ihnen zustehende Aufmerksamkeit.

  • Medien/Journalisten

Ob im Hörfunk und TV, im digitalen oder Print-Bereich – Medien spielen für die Bewusstseinsbildung eine essentielle Rolle, und es gibt Journalisten, die hier die Verantwortung dieser Rolle übernehmen. Sie werden für ihre Bemühungen ausgezeichnet, ein bisher nicht allgemein bekanntes Thema einer breiteren Öffentlichkeit zuzuführen.

  • Gemeinde & Städte

In vielen Fällen sind Bürgermeister mit ihren Gemeinderäten bereits sehr aktiv, wissen aber mitunter gar nicht, dass sie damit bereits viele UN-Nachhaltigkeitsziele aktiv fördern. Herausragende Beispiel-Gemeinden werden daher für ihre Bemühungen und ihre Vorbildwirkung ausgezeichnet.

Ehrenschutz durch Bundeskanzler

Wie der Senat der Wirtschaft nun in einer Aussendung bekannt gegeben hat, übernimmt Bundeskanzler Sebastian Kurz den Ehrenschutz des SDG-Award 2020. Zudem hat auch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, der auch bereits im Vorjahr den Ehrenschutz übernommen hatte, für heuer ebenfalls seine Unterstützung ausgesprochen.

Senats-Vorstandsvorsitzender Hans Harrer über die Entscheidung von Bundeskanzler Kurz: „Nachdem Österreich gemeinsam mit 192 weiteren Staaten die UN-Nachhaltigkeitsziele aus der Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung beschlossen hatten, war es uns ein besonderes Anliegen, die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele zu unterstützen. Umso mehr freue ich mich jetzt, dass Sebastian Kurz den Ehrenschutz übernimmt.“


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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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Last Call: Einreichfrist für Austrian SDG-Award geht ins Finale

  • Der AUSTRIAN SDG-AWARD, eine Initiative des Ethik-Beirates des Senat der Wirtschaft, hat sich zum Ziel gesetzt, Pioniere bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele einem breiteren Publikum bekannt zu machen.
  • Der Preis wird seit 2017 vom Senat der Wirtschaft an österreichische Unternehmen, die die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihre Prozesse umfassend integriert haben, verliehen.
  • Seit 2019 wird der Austrian SDG-Award zusätzlich in den Kategorien Jugend/Bildung, Medien/Journalisten sowie Städte und Gemeinden vergeben.
  • Die Einreichfrist zum Austrian SDG-AWARD 2020 läuft bis 16. Oktober 2020, 23:59 Uhr.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Medien/Journalisten und Herausgeber, alle Initiativen von und für junge Menschen sowie alle Städte, Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde – unabhängig von ihrer Größe.
  • Der Austrian SDG-AWARD findet voraussichtlich Anfang Dezember im Dachfoyer der Wiener Hofburg statt.

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