13.10.2020

Last Call: Einreichfrist für Austrian SDG-Award geht ins Finale

Die Einreichfrist des SDG-Award 2020 geht diese Woche ins Finale. Einreichungen für Projekte sind noch bis Freitag, den 16. Oktober, 23:59 Uhr möglich.
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SDG-Award
(c) AdobeStock
kooperation

Der Austrian SDG-Award, eine Initiative des Ethik-Beirates des Senat der Wirtschaft, hat sich zum Ziel gesetzt, Pioniere bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) einem breiteren Publikum bekannt zu machen.

Senat der Wirtschaft vergibt Preis seit 2017

Der Preis wird seit 2017 vom Senat der Wirtschaft an österreichische Unternehmen, die die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihre Prozesse umfassend integriert haben, verliehen. Seit 2019 wird der Austrian SDG-Award zusätzlich in den Kategorien Jugend/Bildung, Medien/Journalisten sowie Städte und Gemeinden vergeben.

„Unser Ziel ist es, nicht nur bemerkenswerte Aktivitäten und Best Practice-Vorreiter gebührend auszuzeichnen, sondern gleichzeitig ein Bewusstsein und Anreize für Alle zu schaffen, sich in Zukunft die SDGs als Kompass für Ihr Handeln vorzugeben“, betont Hans Harrer, Vorstandsvorsitzender des Senat der Wirtschaft.

Einreichungen bis 16. Oktober möglich

Die Einreichfrist zum Austrian SDG-Award 2020 läuft bis 16. Oktober 2020, 23:59 Uhr. Nach der anschließenden, finalen Jurysitzung wird die Shortlist aus den vier Kategorien veröffentlicht.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Medien/Journalisten und Herausgeber, alle Initiativen von und für junge Menschen sowie alle Städte, Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde – unabhängig von ihrer Größe.

Der Austrian SDG-Award findet voraussichtlich Anfang Dezember im Dachfoyer der Wiener Hofburg statt. Neben der Präsentation und Auszeichnung innovativer Projekte, dürfen sich Teilnehmer auf ein feierliches Event mit anschließendem Get-together freuen.

Die Kategorien des Austrian SDG-Award

Folgende Kategorien können für den Austrian SDG-Award einreichen:

  • Unternehmen

Unternehmen werden für ihre Vorbildwirkung ausgezeichnet, wenn Sie die SDGs in Ihren Prozessen und Produkten maßgeblich integrieren und so in ihren Branchen zu Vorreitern werden.

  • Jugend/Bildung

Junge Menschen sind die treibende Kraft – nicht zuletzt zur Sicherung ihrer eigenen Zukunft. Es gibt großartige Initiativen von und für Jugendliche, die es verdienen, vor den Vorhang geholt zu werden. Durch die Auszeichnung mit dem Austrian SDG-Award in der Kategorie Jugend/Bildung bekommen sie die ihnen zustehende Aufmerksamkeit.

  • Medien/Journalisten

Ob im Hörfunk und TV, im digitalen oder Print-Bereich – Medien spielen für die Bewusstseinsbildung eine essentielle Rolle, und es gibt Journalisten, die hier die Verantwortung dieser Rolle übernehmen. Sie werden für ihre Bemühungen ausgezeichnet, ein bisher nicht allgemein bekanntes Thema einer breiteren Öffentlichkeit zuzuführen.

  • Gemeinde & Städte

In vielen Fällen sind Bürgermeister mit ihren Gemeinderäten bereits sehr aktiv, wissen aber mitunter gar nicht, dass sie damit bereits viele UN-Nachhaltigkeitsziele aktiv fördern. Herausragende Beispiel-Gemeinden werden daher für ihre Bemühungen und ihre Vorbildwirkung ausgezeichnet.

Ehrenschutz durch Bundeskanzler

Wie der Senat der Wirtschaft nun in einer Aussendung bekannt gegeben hat, übernimmt Bundeskanzler Sebastian Kurz den Ehrenschutz des SDG-Award 2020. Zudem hat auch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, der auch bereits im Vorjahr den Ehrenschutz übernommen hatte, für heuer ebenfalls seine Unterstützung ausgesprochen.

Senats-Vorstandsvorsitzender Hans Harrer über die Entscheidung von Bundeskanzler Kurz: „Nachdem Österreich gemeinsam mit 192 weiteren Staaten die UN-Nachhaltigkeitsziele aus der Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung beschlossen hatten, war es uns ein besonderes Anliegen, die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele zu unterstützen. Umso mehr freue ich mich jetzt, dass Sebastian Kurz den Ehrenschutz übernimmt.“


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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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Last Call: Einreichfrist für Austrian SDG-Award geht ins Finale

  • Der AUSTRIAN SDG-AWARD, eine Initiative des Ethik-Beirates des Senat der Wirtschaft, hat sich zum Ziel gesetzt, Pioniere bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele einem breiteren Publikum bekannt zu machen.
  • Der Preis wird seit 2017 vom Senat der Wirtschaft an österreichische Unternehmen, die die UN-Nachhaltigkeitsziele in ihre Prozesse umfassend integriert haben, verliehen.
  • Seit 2019 wird der Austrian SDG-Award zusätzlich in den Kategorien Jugend/Bildung, Medien/Journalisten sowie Städte und Gemeinden vergeben.
  • Die Einreichfrist zum Austrian SDG-AWARD 2020 läuft bis 16. Oktober 2020, 23:59 Uhr.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, Medien/Journalisten und Herausgeber, alle Initiativen von und für junge Menschen sowie alle Städte, Gemeinden bzw. Gemeindeverbünde – unabhängig von ihrer Größe.
  • Der Austrian SDG-AWARD findet voraussichtlich Anfang Dezember im Dachfoyer der Wiener Hofburg statt.

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