30.03.2020

Kurz: Schutzmasken-Pflicht und weitere schärfere Coronavirus-Maßnahmen

Die Schutzmasken-Pflicht in Österreich kommt - das wurde heute bei einer Pressekonferenz der Bundesregierung verkündet. Zudem gibt es weitere verschärfte Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
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Kurz: Schutzmasken-Pflicht in Österreich - Coronavirus-Maßnahmen
(c) Bundeskanzleramt / Andy Wenzel

Es brauche “deutlich strengere Maßnahmen, als derzeit in Kraft sind”, hieß es zuletzt laut APA in einem Expertenpapier zur Coronavirus-Epidemie, das der Regierung vorgelegt wurde. Danach gab es mediale Spekulationen. Bei der heutigen Pressekonferenz schafften Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer nun Klarheit: Die geltenden Maßnahmen werden in drei Punkten verschärft. Besonders herausstechend: Eine Schutzmasken-Pflicht.

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Kurz und Kogler: “Ruhe vor dem Sturm”

“Ich habe vor zwei Wochen gesagt, es wird ein Marathon und das gilt nach wie vor genau so”, sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz. Er warnt vor “Verharmlosern”. “Es ist nicht unsere Aufgabe, das zu sagen, was man gerne hören möchte, sondern ehrlich zu sein”, so der Kanzler. Kein Gesundheitssystem der Welt könne eine schnelle Ausbreitung der Krankheit stemmen. Es sei jetzt schon klar, dass auch in Österreich viele Menschen an Covid-19 sterben werden. Ähnliches sagt später auch Vizekanzler Kogler. Man habe in Österreich früher gehandelt, als es andere Länder getan haben, aber es kämen trotzdem noch schlimme Zeiten auf das Land zu. “Es hat niemand was davon, wenn wir sagen: Nach Ostern geht es wieder lustig weiter”, so Kogler, der damit auch eindeutig auf die Verlängerung der Maßnahmen anspielt. Sowohl Kanzler als auch Vizekanzler sprechen in der aktuellen Situation von einer “Ruhe vor dem Sturm”.

Drei zusätzliche Schritte

Man habe sich zuletzt wieder mit Virologen und Mathematikern beraten, sagt Sebastian Kurz. “Die Maßnahmen, die wir bereits gesetzt haben, sind nicht nur die richtigen, sondern sie wirken auch. Aber sie müssen noch deutlich stärker wirken. Der Replikationsfaktor (Anm.: Zahl, die eine infizierte Person ansteckt) muss unter 1 sinken”. Es wurde daher zusätzlich zu den geltenden Maßnahmen drei weitere Schritte beschlossen:

  • Ein “noch stärkerer Schutz für besonders gefährdete Gruppen”
  • Man wolle die konsequente Einhaltung der Maßnahmen sicherstellen – auch mit Maßnahmen im Vollzug
  • Man werde auf das Tragen von Schutz-Masken setzen

Schutzmasken-Pflicht kommt: Aushändigung bei Supermärkten ab Mittwoch

“Es ist notwendig, dass wir den Schritt machen, um die Ausbreitung zu reduzieren”, sagt Kurz. Österreich sei allerdings das erste Land in Westeuropa mit Schutzmasken-Pflicht. Gesundheitsminister Anschober ergänzt: “Wir setzen auf Maßnahmen, die, international bestätigt, wirken”. Kanzler Kurz konkretisiert, wie die Schutzmasken-Pflicht genau aussehen wird: “Es sind nicht Schutzmasken, wie für das medizinische Personal. Es sind Masken, die nur Mund und Nase bedecken. Es ist ein Irrglaube, sie würden einen selbst schützen. Man kann damit aber andere Menschen schützen”, so Kurz.

Diese wären entsprechend “kein Ersatz für das Abstand halten”, sondern eine zusätzliche verstärkte Maßnahme. Supermarktketten, mit denen man das bereits ausverhandelt habe, werden die Verteilung der Masken übernehmen, erklärt Kurz, Das passiere, sobald die Lieferung eingetroffen sei – die Situation am Weltmarkt sei derzeit natürlich schwierig. Kurz gibt aber einen klaren Zeithorizont: “Sie werden voraussichtlich ab Mittwoch in jedem Supermarkt ausgehändigt. Ab dann sind sie verpflichtend zunächst im Supermarkt zu tragen”. Mittelfristig soll die Schutzmasken-Pflicht aber nicht nur im Supermarkt gelten, sondern “überall, wo eine Vorbeigehen erfolgt”.

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  • Unter anderem gibt es eine Schutzmasken-Pflicht – diese werden voraussichtlich ab Mittwoch in Supermärkten ausgehändigt.
  • Zudem will man die konsequente Einhaltung der Maßnahmen sicherstellen – auch mit Maßnahmen im Vollzug.
  • Mittelfristig soll die Schutzmasken-Pflicht nicht nur im Supermarkt gelten, sondern “überall, wo eine Vorbeigehen erfolgt”.

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