24.01.2022

Schule in Österreich: Nicht für die Zukunft gerüstet

Das Schulwesen in Österreich zeigt deutliche Schwächen. Um Schüler:innen für die Zukunft zu rüsten, bräuchte es eine grundlegende Reform.
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brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki:
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki: "Es braucht eine grundlegende Reform im Schulwesen" | (c) Porträt: Magdalena Schauer-Burkart; Hintergrund: (c) pololia | Adobe Stock
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Regelmäßig wird sie als eines der wichtigsten wenn nicht das wichtigste Zukunftsthema genannt: Die Bildung. Die UNESCO bezeichnet Bildung und Lernen als “wertvollste nachhaltige Ressource der Menschheit”. Den heutigen 24. Jänner hat sie übrigens zum “Welttag der Bildung” erklärt, “um auf die Schlüsselrolle für die Verwirklichung von inklusiven, chancengerechten und nachhaltigen Gesellschaften hinzuweisen”. Auch andernorts besteht Konsens darüber, dass Bildung, insbesondere in den Schulen, der absolute Kern einer gesellschaftlichen Strategie für die Zukunft sein muss, die Innovation ermöglicht. Dieser Befund ist sogar unabhängig von der politischen Philosophie (die Umsetzung leider nicht – doch mehr dazu später).

Schule in Österreich: ein hochbetagtes System

Zurück in die Realität im Jänner 2022. Nicht erst die Corona-Pandemie hat deutliche Schwächen im heimischen Schulsystem gezeigt. Es ist ein System, das bei seiner ersten Einführung im 18. Jahrhundert revolutionär war, doch seitdem immer nur Schritt für Schritt, also evolutionär weiterentwickelt wurde. Prinzipien wie die Einteilung in Klassen, der Stundenrythmus mit Pausenglocke und die alle zu einer Tafel hin ausgerichteten Sitzbänke haben sich seit den Anfängen gehalten (es gab sie teilweise sogar schon lange davor). Eine größere Vereinheitlichung mit Verlängerung der Schulpflicht gab es im 19. Jahrhundert. Im 20. Jahrhundert gab es bedeutende Schritte in der Mädchen-Bildung. Die heutige Aufteilung in Mittelschule und Gymnasium ist ein Artefakt aus der der Zeit zwischen erstem und zweitem Weltkrieg und war damals schon ein fauler Kompromiss zwischen Konservativen und Sozialdemokraten, der in mehreren weiteren “Reformen” (zuletzt 2009) weiter getragen und immer absurder wurde. Substantiell ist schon seit 1962 nichts passiert.

Kurzum: Wir lassen unsere Kinder und Jugendlichen auch im Jahr 2022 ein System durchlaufen, das teils 250, teils 150, teils 100 und nur in einigen wenigen Punkten jünger als 60 Jahre alt ist. Dabei hat die Philosophie der Aufklärung, in deren Geiste das System ursprünglich eingeführt wurde, in den Jahrhunderten dazwischen die Gesellschaft als Ganzes und den Zugang jedes Einzelnen grundlegend verändert. Schon immer hat dieses Schulsystem nicht für alle Schüler:innen funktioniert. Doch es funktioniert für immer weniger. Die Folgen sind eine enorme Nachfrage nach Nachhilfe (wie man am Erfolg von GoStudent sieht, nicht nur in Österreich) und – noch schlimmer – viele “Drop-Outs”.

Die besten Köpfe scheitern am System

Das Problem sind aber nicht nur jene, die nicht mit dem System zurechtkommen. Es sind vor allem auch jene, die mit dem System gut zurechtkommen. Sie haben gelernt, in vorgegeben Mustern zu funktionieren, anstatt eigene Lösungen zu suchen. Sie haben gelernt, die Wünsche von hierarchisch übergeordneten Menschen unabhängig von deren Sinnhaftigkeit zu erfüllen, anstatt diese klug zu hinterfragen (nicht zu verwechseln mit dem als Selbstzweck dagegen sein, das uns heute soviel begegnet). Sie haben gelernt, in einer Welt der repetitiven Tätigkeiten zurechtzukommen und nicht in einer der kreativen neuen Lösungen. Und sie perpetuieren dieses Schulsystem, indem sie Lehrer:innen werden und es wieder genau so machen, weil es für sie ja gut funktioniert hat.

Hört man sich die Geschichten über die Schullaufbahnen der großen Innovator:innen im Land an, gehören sie überproportional oft zu jener Gruppe, die nicht mit dem System zurechtkam und abseits davon einen eigenen Weg fand. Es ist ein Armutszeugnis für dieses System, wenn die besten Köpfe daran scheitern, während es Durchschnitt fördert und belohnt. Und das Problem wird im Hinblick auf die sich immer rasanter wandelnde Welt immer größer. Mit dieser Form von Schule sind wir nicht für die Zukunft gerüstet: Eine Zukunft, in der repetitive Tätigkeiten von künstlichen Intelligenzen ausgeübt werden und Problemlösungskompetenz, Kreativität, Empathie und selbstständiges Denken die wichtigsten Skills sind.

Ein grundlegende Änderung – unter Einbeziehung der Innovator:innen

Mit der nächsten kleinen Gesetzes-Novelle hier, dem nächsten neuen Schulfach da und der nächsten Lehrplan-Überarbeitung dort lässt sich das nicht lösen. Denn auch ein neuer Gegenstand fördert in diesem System nur die oben genannten Skills. Und die Lehrpläne sind bei genauerer Betrachtung schon lange nicht mehr das Problem. Sie lesen sich bereits seit Jahrzehnten stellenweise wie Utopien, die im schulischen Alltag an festgefahrenen Mustern scheitern. Noch viel schlimmer ist dieses an den Gegebenheiten Scheitern für ambitionierte Lehrer:innen, die etwas ändern wollen. Die Burnout-Rate in dieser Berufsgruppe ist nicht zufällig eklatant hoch.

Es braucht eine grundlegende Änderung. Etwas, das in seinen Zielen so revolutionär ist, wie die Einführung der Schulpflicht im 18. Jahrhundert und dabei operativ gerade pragmatisch genug, um umgesetzt werden zu können. Als Grundlage dafür gibt es die Ergebnisse aus Jahrzehnte langer Forschung und Entwicklung in Bereichen wie Pädagogik, Lernpsychologie und Philosophie. Das Wissen, wie es besser ginge ist reichlich vorhanden und wird in einzelnen Schulen und Systemen ganzer Länder bereits teilweise umgesetzt. Es sind also auch ausreichend Best Practice-Beispiele und Erfahrungswerte da, die man als Orientierungshilfe heranziehen kann. Und es gibt genug motivierte Lehrkräfte, die die richtigen Änderungen mit ganzem Herzen mittragen würden.

Ministerialbeamte, Landes- und Stadtschulräte und wie sie alle heißen, werden die Gesetzesvorlage für eine solche Reform aber nicht alleine zustande bringen – sie scheitern bisweilen an viel geringeren Aufgaben. Neben der Wissenschaft, die seit Jahrzehnten gegen eine politische Wand prallt, die durch ideologische Kleingeistigkeit getrieben nur faule Kompromisse hervorbringt, braucht es auch jene, die jene Skills verkörpern, die wir mit dem neuen System fördern wollen: Die Innovator:innen des Landes. Sie sollten nicht nur als Inspiration dienen, welche Kompetenzen es wirklich braucht, sondern auch mit der technischen Umsetzung von Schritten beauftragt werden, die mit so einem grundlegenden Systemwechsel zwingend einhergehen.

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FlexCo-Halbjahresbilanz: vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml
vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml | (c) 42law / Armin Muratovic / AustrianStartups / Seedback

336 FlexCos wurde in Österreich im ersten Halbjahr 2024 gegründet, neun Unternehmen wurden in eine FlexCo umgewandelt. Demgegenüber stehen nur 19 neu gegründete bzw. umgewandelte AGs, aber ganze 6.539 GmbHs. Diese Zahlen sind dem in Kürze erscheinenden Aufsatz “Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee”* der unter anderem auf Startups spezialisierten Wiener Gesellschaftsrechtsexperten Keyvan und Rahim Rastegar zu entnehmen. Während die neue Gesellschaftsform die AG also bereits im ersten Halbjahr ihres Bestehens bei den Neugründungen deutlich hinter sich gelassen hat, scheint sie bei der GmbH weit davon entfernt zu sein.

“Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv”

Für Keyvan Rastegar ist gegenüber brutkasten dennoch klar: “Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv.” Die neue Gesellschaftsform werde gut angenommen und liege im Aufwärtstrend. Das zeige sich auch an einer Steigerung im Verhältnis zu GmbH-Gründungen vom ersten (1:26) zum zweiten Quartal (1:15). Dass – wenn es so weiter geht – die FlexCo in einem Jahr die AG bereits in absoluten Zahlen überholt haben wird, zeige aber vor allem “wie dringend die AG reformiert gehört”, so Rastegar.

“Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform”

Bekanntlich wurde die neue Gesellschaftsform mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von Startups konzipiert. Dass sie in diesem Segment besonders gerne gewählt wird, bestätigt Hannah Wundsam, Co-Managing-Director von AustrianStartups, gegenüber brutkasten: “Grundsätzlich sehen wir, dass die FlexCo gut angenommen wird. Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform und die Tendenz steigt.” Es hätten auch bereits einige Umgründungen stattgefunden. Beim neuen Modell zur Mitarbeiterbeteiligung hingegen zeige sich, “dass das derzeitige Limit von maximal 100 Mitarbeiter:innen und das Alterslimit von zehn Jahren für viele etablierte Startups und Scaleups weniger attraktiv ist”, so Wundsam.

Setzt sich die FlexCo gegenüber der GmbH durch?

Aus all dem lässt sich also nicht ableiten, ob sich die FlexCo irgendwann gegenüber der GmbH als dominante Rechtsform durchsetzen wird. Wenn ja, könnte es länger dauern, wie ein internationaler und historischer Vergleich im Aufsatz der Rastegar-Brüder nahelegt. Demnach kann die Durchsetzung einer neuen Rechtsform mitunter sogar Jahrzehnte brauchen. “Es gibt aber auch ein paar internationale Beispiele, wo eine neue Kapitalgesellschaftsform die alte in kürzester Zeit überholt hat, rezent in Griechenland, wo es kein Jahr gedauert hat, oder auch seinerzeit die Englische private limited, wo es nur wenige Jahre gedauert hat”, so Keyvan Rastegar.

Hierzulande dürfte es dann doch nicht so schnell gehen. “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen. Das heißt, mit dem Status Quo Bias war sowieso zu rechnen”, sagt der Anwalt.

“Begriff und Gesellschaftsform gehören noch nicht zur Allgemeinbildung”

Es ist eine Erfahrung, die Gabriel Heiml im vergangenen halben Jahr persönlich gemacht hat. Sein Startup Seedback hat Anfang des Jahres das Rennen um die erste FlexCo überhaupt gemacht. “Was mir auffällt ist, dass der Begriff und die Gesellschaftsform noch nicht zur Allgemeinbildung gehören. Viele, die nicht in dieser Bubble unterwegs sind, kennen die FlexCo noch gar nicht. Da gibt es sicher noch Handlungsbedarf und braucht es Zeit, damit der Begriff einfach verstanden wird, wie es bei der GmbH der Fall ist”, sagt der Gründer.

Positive Resonanz auf FlexCo bei Kunden

Er sehe das aber neutral. Nachteile entstünden dadurch keine, meint Heiml: “Die Resonanz am Markt ist sehr positiv. Eine Sorge war ja, dass die Unbekanntheit der FlexCo eher für Unsicherheit und Fragezeichen bei Kunden sorgt. Defacto habe ich es bis jetzt gegenteilig erlebt. Die, die es kennen, fragen interessiert nach. Die, die es nicht kennen, fragen genau so interessiert nach und es ist meistens ein sehr positiver Gesprächseinstieg.” Deutsche Kunden würden gar “voller Neid zu uns herüberblicken”.

“Fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH”

Auch im operativen Bereich habe er bislang keine Nachteile bemerkt, sagt Heiml: “Da kann ich eigentlich gar nichts sagen”. Keyvan Rastegar, der sich schon in früheren Diskussionen als klarer FlexCo-Befürworter positioniert hat, sieht diese Sache eindeutig: “Es besteht klarer wissenschaftlicher Konsens, dass für die meisten Unternehmer die FlexCo fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH hat.”

Der einzige Nachteil, “der auch nicht immer ein Nachteil ist”, sei, dass man früher einen Aufsichtsrat einrichten muss, wenn man gewisse Schwellen erreicht. “Es spricht also fachlich fast immer alles dafür, eine FlexCo zu gründen und eine GmbH in eine FlexCo umzuwandeln – man kann auch vereinfacht sagen, dass die FlexCo eine deutlich bessere Version der GmbH ist”, so Rastegar. Diese könne alles, was eine GmbH könne, habe aber zusätzlich eine Reihe an optionalen Gestaltungsmöglichkeiten, die man ausnützen könne, aber nicht müsse.

“Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren”

An diesem Punkt hakt Startup-Anwalt Christof Strasser ein. Nach seiner Erfahrung aus dem vergangenen halben Jahr werden die neuen Möglichkeiten, die die FlexCo bietet, bislang kaum genutzt. “Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren. Sie wollen zwar eine FlexCo, weil es das neue ist, haben aber keine Zeit und keinen Nerv, tief ins Thema einzusteigen und die Möglichkeiten auszunutzen”, erzählt Strasser. Er habe sich die Gesellschaftsverträge von rund 80 FlexCos angesehen. “Nur zwei davon haben spezifische Möglichkeiten eingearbeitet. Die meisten haben eine GmbH-Satzung genutzt und ‘FlexCo’ drübergeschrieben”, so der Anwalt.

In seiner Arbeit habe er zuletzt ein Abflauen des Interesses gesehen. “Im ersten Quartal bist du nicht an der FlexCo vorbeigekommen, es gab einen starken Drang in die Richtung. Mittlerweile sagen wieder einige: ‘Ja, die FlexCo kennen wir, wollen aber trotzdem eine GmbH gründen”, erzählt Strasser.

Anwälte noch nicht genügend mit der neuen Unternehmensform vertraut

Mitunter dürfte die Entscheidung für die bewährte Gesellschaftsform aber auch an Strassers und Rastegars Kolleg:innen festzumachen sein. “Immer wieder hören wir, dass ein Grund, warum einige Startups weiterhin die GmbH bevorzugen, die Tatsache ist, dass manche Anwälte noch nicht genügend mit dieser neuen Unternehmensform vertraut sind, was zu Unsicherheiten in bestimmten Rechtsfragen führt”, sagt Hannah Wundsam.

Nicht alle Institutionen rasch bei der Umsetzung

Keyvan Rastegar sieht an mehreren Stellen Fortschritte, aber auch noch Aufholbedarf bei der FlexCo-Kompetenz. “Die Justiz hat zum Teil positiv überrascht. Technisch wurde die FlexCo im Großen und Ganzen eingepflegt und auch interne Schulungen sind forciert worden. Gleichzeitig ist die Anbindung der gesamten Wirtschaft ans Gerichtssystem in der Form, wie wir sie mit der doppelten und dreifachen Prüfung unternehmerischer Schritte haben, an sich nicht gut konzipiert und international nicht wettbewerbsfähig”, meint der Anwalt.

Die Wirtschaftskammer habe inzwischen ihre Neugründungsformulare adaptiert und berate Gründer:innen “tendenziell informiert”. “Die Kammern der freien Berufe haben auch schon erste Fortschritte erzielt, die FlexCo einzuordnen, hier bewegt sich noch einiges”, so Rastegar. Wo es noch am meisten hake, seien die Banken, “die generell beim Bürokratieabbau und raschen Wegen viel aufzuholen haben”. “Das beginnt bei der Eröffnung eines Bankkontos bei der Gründung, den fehlerbehafteten Bankbestätigungen, bis hin zur Bearbeitungsdauer bei Investitionen, gerade auch im EU-Inland von reputablen Investoren. Das hat auch mit echter Geldwäscheprüfung wenig zu tun”, so Rastegar.

Slowenisches Gesetz steht FlexCo-Gründung im Weg

Christof Strasser wiederum ist in seiner Arbeit auf ein sehr spezifisches FlexCo-Problem gestoßen. “Ein slowenisches Startup wollte eine Holding in Österreich errichten und die Anteile entsprechend einbringen. Nach dem slowenischen Gesetz war die Einbringung steuerneutral aber nur in einer GmbH oder AG möglich, weil nur die konkret im Gesetzestext genannt wurden”, erzählt der Anwalt. Das Gesetz in Slowenien müsste also in diesem Fall geändert werden, was jenseits der Grenze keine Priorität habe. Das sei nicht nur beim südlichen Nachbarland der Fall. “Man könnte dann eine GmbH gründen und im nächsten Schritt in eine FlexCo umwandeln. Aber dadurch entstehen weitere Kosten – das macht keinen Sinn”, so Strasser.

Mitarbeiter:innenbeteiligung: “Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”

Auch bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung in Form von Unternehmenswert-Anteilen in der FlexCo sieht der Anwalt noch Hürden. “Wir haben derzeit mehrere Umwandlungsprojekte von GmbH zu FlexCo am Laufen. Das sind Unternehmen, die Investoren und viele Mitarbeiter haben und sich wirklich dafür interessieren, die Vorteile der FlexCo zu nutzen. Die Projekte laufen seit April, seit Mai arbeiten wir konkret an den ersten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Es zeigt sich: Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”, sagt Strasser.

Er selbst habe vor zehn Jahren das bisher übliche Mitarbeiterbeteiligungsmodell in Österreich, den Phantom-Stock-Plan, entwickelt. “Das lässt sich inzwischen innerhalb von 20 Minuten umsetzen. Die Unternehmenswert-Anteile in der FlexCo sind dagegen momentan noch ein großes Projekt”, meint der Jurist. Es werde noch länger dauern, bis das zum standardisierten Produkt werde, schätzt er. “Aber macht ja nur dann Spaß, wenn wir dem Klienten fertiges Produkt schicken können und der oder die CEO für die Mitarbeiterbeteiligung nur mehr ein paar Unterschriften setzen muss. Da sind wir noch nicht”, so Strasser.

“Zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur zu verwenden”

Keyvan Rastegar spricht sich jedenfalls klar für das Modell der Unternehmenswert-Anteile aus. Es gebe nach wie vor eine Vielfalt an Standpunkten am Markt, erläutert der Anwalt. Manche fänden, dass virtuelle Programme oder Substanzgenussrechte immer noch besser seien, “weil sie hoffen, dass das im rechtsfreien Raum passiert”.

Für ihn ist aber klar: “Mir scheint es zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur der Unternehmenswert-Anteile zu verwenden, die zwar Nachteile hat und verbessert gehört, aber umgekehrt einige Nachteile der alten Modelle nicht hat, beginnend mit der steuerlichen Rechtsunsicherheit und bilanziellen Abgrenzungsfragen.” Im Abgabenänderungsgesetz 2024 sei nun zudem die Möglichkeit geschaffen worden, die virtuellen Programme in das neue Modell umzuwandeln. “Ob die Finanzverwaltung danach noch die alten Modelle undifferenziert prüft, wird sich noch zeigen”, meint Rastegar.

Gabriel Heiml hat dieses Prozedere mit Seedback noch vor sich. “Wir haben noch keine Mitarbeiter beteiligt, haben das aber vor”, sagt er. Ende 2024 oder Anfang 2025 soll es soweit sein. Über seine Erfahrungen damit, will er brutkasten dann erzählen, verspricht der Gründer.


* Keyvan Rastegar/ Rahim Rastegar, Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee, DJA 2024 H 3 (in Druck)

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