15.07.2024
EDUTECH

SchuBu: Wiener EduTech möchte 1,5 Mio. Euro für Internationalisierung aufstellen

Die Gründer des österreichischen EduTechs SchuBu erzählen im Gespräch mit brutkasten am Rande des Business Angels Summit in Kitzbühel von ihren internationalen Wachstumsplänen. Zudem erläutern sie, warum Physik überall gleich funktioniert.
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die 2 SchuBu Gründer Portrait stehen vor der Bergkulissee.
Ulrich Müller-Uri und Lev Lumesberger | (c) martin pacher / der brutkasten

Es ist März 2020, man erinnert sich: Zu diesem Zeitpunkt beginnt in Österreich die Corona-Pandemie, der erste Lockdown wird verkündet und die Schulen bleiben erst einmal für unbestimmte Zeit geschlossen. Zur gleichen Zeit gründen zwei Digitalunternehmer das EduTech SchuBu. Das Startup will Schulunterricht digitalisieren, indem Lehrinhalte digital aufbereitet werden und diese für Lehrer:innen und Schüler:innen zur Verfügung stellen.

Die Idee für Schubu hatten die Digitalunternehmer schon vor der Pandemie, erzählen die Gründer. Die Covidausbreitung habe sie auch “kalt getroffen, aber letztlich auch die Augen geöffnet für die Notwendigkeit der Digitalisierung”, so Gründer Ulrich Müller-Uri im Gespräch mit brutkasten. 

1.5 Millionen Visits und mehr sollen folgen

Brutkasten trifft sich mit dem EduTech am Business Angels Summit, wo die Gründer für die Lernplattform pitchen und Investor:innen davon überzeugen wollen, sich an einer weiteren Finanzierungsrunde zu beteiligen. Vom Erfolg der Lernplattform zu überzeugen, sei nicht schwierig, sagt Müller-Uri. Er gibt an 1,5 Millionen Visits pro Monat auf SchuBu zu verzeichnen. „Die Kinder verwenden es, die Lehrer verwenden es. Da muss man gar nicht unbedingt mehr argumentieren. Es ist so toll und mehr Beweis brauchen wir nicht“, gibt sich der Gründer überzeugt vom eigenen Produkt.

Screenshot SchuBu Website

Seit der Gründung hat SchuBu Erfolge und Zuwachs verzeichnet. Wurde mit dem Staatspreis für Digitalisierung ausgezeichnet und die Lernmaterialien haben auch das OeAD-Gütesiegel für Bildungsmedien erhalten. Aktuell arbeiten 20 Mitarbeiter:innen und verschiedenste freie Autor:innen im EduTech. Jetzt will das Unternehmen seine Eigenkapitalmittel erhöhen, um damit SchuBu einen weiteren Wachstumsschub zu ermöglichen.

1.5 Millionen für Internationalisierung und Inhaltserweiterung

Insgesamt fünf Eigentümer-Familien teilen sich die Beteiligungen am EduTech. Dazukommen fünf Investor:innen, die bereits Anteile besitzen, brutkasten berichtete. Dabei sind die Eigentumsverhältnisse bei SchuBu zwischen Gründerfamilien und Investor:innen im Verhältnis von 72:28 Prozent aufgeteilt. Dieses Verhältnis stammt aus der vorherigen, „kleineren“ Investmentrunde, wie Gründer Müller-Uri erzählt.

„Wir glauben, dass wir die Userzahlen durchaus verdoppeln, verdreifachen, sogar verzehnfachen werden, in den nächsten zwei Jahren“, so Müller-Uri optimistisch. Das soll gelingen in dem mehr Fächer auf der Lernplattform gelehrt und gelernt werden können. Auch Expansion in andere Länder – also die Internationalisierung der Lernplattform – steht auf dem Plan. Für diese Wachstumspläne wollen die Gründer neues Kapital aufnehmen. „Wir wollen mindestens 1,5 Millionen Euro raisen“, sagt Gründer Müller-Uri im Gespräch.

Anfragen zur Expansion bekämen die Gründer bereits aus der Schweiz, Deutschland und Südtirol. Sie planen auch – laut eigenen Angaben sehr konkret – die Lernplattform in andere Länder zu bringen, für die die Inhalte erst übersetzt werden müssten. Weit sei man in Verhandlungen mit Malta und Schweden.

Andere Länder, andere Schulsysteme würde die Internationalisierung der Lernplattform aber nicht hindern. Die Unterschiedlichkeit der Stundenpläne sei nicht das Problem, weil „die Inhalte, auf die wir uns gerade fokussieren, sind naturwissenschaftliche Inhalte und digitale Grundbildung und da geht es immer um das Gleiche. Physik ist auch in Schweden Physik“, so Müller-Uri.

Für die Zukunft

Für die Zukunft wünschen sich die Gründer, die Internationalisierungs- und Inhaltsausweitung erfolgreich zu meistern und „einen Systemwandel hervorzurufen in dem digitale Inhalte gedruckten Inhalten gleichgestellt werden“, sagt Müller-Uri. Nun müsse investiert werden. Das umfasst auch das Personal, damit es den Verwaltungsaufwand stemmen kann.

Die Bildungsplattform will künftig sowohl Lehrer:innen als auch Schüler:innen weiterhin einfach zugänglich sein, die nachhaltige Ergänzung zum Schulbuch liefern und den Kanon an Unterrichtsmaterialien um digitale Lösungen ergänzen. In dieser Arbeit sieht Gründer auch einen größeren gesellschaftlichen Auftrag „Es geht um unsere Kinder und es geht um die Zukunft unserer Gesellschaft“, so Müller-Uri.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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