15.07.2024
EDUTECH

SchuBu: Wiener EduTech möchte 1,5 Mio. Euro für Internationalisierung aufstellen

Die Gründer des österreichischen EduTechs SchuBu erzählen im Gespräch mit brutkasten am Rande des Business Angels Summit in Kitzbühel von ihren internationalen Wachstumsplänen. Zudem erläutern sie, warum Physik überall gleich funktioniert.
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die 2 SchuBu Gründer Portrait stehen vor der Bergkulissee.
Ulrich Müller-Uri und Lev Lumesberger | (c) martin pacher / der brutkasten

Es ist März 2020, man erinnert sich: Zu diesem Zeitpunkt beginnt in Österreich die Corona-Pandemie, der erste Lockdown wird verkündet und die Schulen bleiben erst einmal für unbestimmte Zeit geschlossen. Zur gleichen Zeit gründen zwei Digitalunternehmer das EduTech SchuBu. Das Startup will Schulunterricht digitalisieren, indem Lehrinhalte digital aufbereitet werden und diese für Lehrer:innen und Schüler:innen zur Verfügung stellen.

Die Idee für Schubu hatten die Digitalunternehmer schon vor der Pandemie, erzählen die Gründer. Die Covidausbreitung habe sie auch “kalt getroffen, aber letztlich auch die Augen geöffnet für die Notwendigkeit der Digitalisierung”, so Gründer Ulrich Müller-Uri im Gespräch mit brutkasten. 

1.5 Millionen Visits und mehr sollen folgen

Brutkasten trifft sich mit dem EduTech am Business Angels Summit, wo die Gründer für die Lernplattform pitchen und Investor:innen davon überzeugen wollen, sich an einer weiteren Finanzierungsrunde zu beteiligen. Vom Erfolg der Lernplattform zu überzeugen, sei nicht schwierig, sagt Müller-Uri. Er gibt an 1,5 Millionen Visits pro Monat auf SchuBu zu verzeichnen. „Die Kinder verwenden es, die Lehrer verwenden es. Da muss man gar nicht unbedingt mehr argumentieren. Es ist so toll und mehr Beweis brauchen wir nicht“, gibt sich der Gründer überzeugt vom eigenen Produkt.

Screenshot SchuBu Website

Seit der Gründung hat SchuBu Erfolge und Zuwachs verzeichnet. Wurde mit dem Staatspreis für Digitalisierung ausgezeichnet und die Lernmaterialien haben auch das OeAD-Gütesiegel für Bildungsmedien erhalten. Aktuell arbeiten 20 Mitarbeiter:innen und verschiedenste freie Autor:innen im EduTech. Jetzt will das Unternehmen seine Eigenkapitalmittel erhöhen, um damit SchuBu einen weiteren Wachstumsschub zu ermöglichen.

1.5 Millionen für Internationalisierung und Inhaltserweiterung

Insgesamt fünf Eigentümer-Familien teilen sich die Beteiligungen am EduTech. Dazukommen fünf Investor:innen, die bereits Anteile besitzen, brutkasten berichtete. Dabei sind die Eigentumsverhältnisse bei SchuBu zwischen Gründerfamilien und Investor:innen im Verhältnis von 72:28 Prozent aufgeteilt. Dieses Verhältnis stammt aus der vorherigen, „kleineren“ Investmentrunde, wie Gründer Müller-Uri erzählt.

„Wir glauben, dass wir die Userzahlen durchaus verdoppeln, verdreifachen, sogar verzehnfachen werden, in den nächsten zwei Jahren“, so Müller-Uri optimistisch. Das soll gelingen in dem mehr Fächer auf der Lernplattform gelehrt und gelernt werden können. Auch Expansion in andere Länder – also die Internationalisierung der Lernplattform – steht auf dem Plan. Für diese Wachstumspläne wollen die Gründer neues Kapital aufnehmen. „Wir wollen mindestens 1,5 Millionen Euro raisen“, sagt Gründer Müller-Uri im Gespräch.

Anfragen zur Expansion bekämen die Gründer bereits aus der Schweiz, Deutschland und Südtirol. Sie planen auch – laut eigenen Angaben sehr konkret – die Lernplattform in andere Länder zu bringen, für die die Inhalte erst übersetzt werden müssten. Weit sei man in Verhandlungen mit Malta und Schweden.

Andere Länder, andere Schulsysteme würde die Internationalisierung der Lernplattform aber nicht hindern. Die Unterschiedlichkeit der Stundenpläne sei nicht das Problem, weil „die Inhalte, auf die wir uns gerade fokussieren, sind naturwissenschaftliche Inhalte und digitale Grundbildung und da geht es immer um das Gleiche. Physik ist auch in Schweden Physik“, so Müller-Uri.

Für die Zukunft

Für die Zukunft wünschen sich die Gründer, die Internationalisierungs- und Inhaltsausweitung erfolgreich zu meistern und „einen Systemwandel hervorzurufen in dem digitale Inhalte gedruckten Inhalten gleichgestellt werden“, sagt Müller-Uri. Nun müsse investiert werden. Das umfasst auch das Personal, damit es den Verwaltungsaufwand stemmen kann.

Die Bildungsplattform will künftig sowohl Lehrer:innen als auch Schüler:innen weiterhin einfach zugänglich sein, die nachhaltige Ergänzung zum Schulbuch liefern und den Kanon an Unterrichtsmaterialien um digitale Lösungen ergänzen. In dieser Arbeit sieht Gründer auch einen größeren gesellschaftlichen Auftrag „Es geht um unsere Kinder und es geht um die Zukunft unserer Gesellschaft“, so Müller-Uri.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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