19.09.2023

Schrott24: Grazer Startup holt 16 Millionen Euro in Series-A für Marke Metaloop

Das Kapital wird verwendet werden, um das Wachstum zu beschleunigen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Das Grazer Startup Schrott24 hat für Metaloop, einer Softwarelösung für die Metallrecyclingbranche, eine überzeichnete Serie-A-Finanzierung abgeschlossen. Die Runde wurde vom in New York ansässigen Technologieinvestor FirstMark Capital angeführt und belief sich auf über 16 Millionen Euro, mit Beteiligung von Silence VC und den bestehenden Investoren Statkraft Ventures und FJ Labs.

Metaloop: Wachstum mit frischem Kapital

Mit der Finanzspritze möchte Schrott24 das weitere strategische internationale Wachstum von Metaloop vorantreiben und das Team mit Fachkräften in den Bereichen Vertrieb und Operations im Bereich des Metallrecyclings zusätzlich vorantreiben. Gleichzeitig wird das Unternehmen seine Produkt-, Daten- und Entwicklungsteams stärken, um seine Digital-Enterprise-Softwareplattform weiter auszubauen.

„Der Abschluss dieser Finanzierungsrunde unterstützt unsere Wachstumsstrategie und trägt dazu bei, den analogen Markt für das Metallrecycling digitaler, transparenter und effizienter zu gestalten. Ich freue mich, dass wir nicht nur darauf abzielen, ein aufstrebender Marktführer in unserer Branche zu werden, sondern auch von Anfang an zur dringend notwendigen Dekarbonisierung unseres Planeten beitragen“, erklärt Jan Pannenbäcker, Mitbegründer von Schrott24.

Laut zweitem Co-Founder Alexander Schlick ist es das Ziel, der führende globale Dienstleister für Metallschrott und Closed-Loop-Services zu werden: „Mit FirstMark haben wir den idealen Partner mit der richtigen Einstellung gefunden, der diese Ambition mit uns teilt und uns auf unserem Weg zu diesem Ziel weiterhin unterstützen wird.“

Neue Boardmember

Auch Rick Heitzmann, General Partner und Mitgründer von FirstMark zeigt sich angetan vom steirischen Unternehmen: „Basierend auf unserer Erfahrung bei Investitionen in führende globale Marktplätze sind die wichtigsten Merkmale eines großartigen Unternehmens starkes organisches Wachstum und erstklassige Kundenbindung – ein Produkt, das die Kunden lieben. Wir sehen diese seltenen Qualitäten in Metaloop und freuen uns darauf, gemeinsam in Richtung globale Marktführerschaft zu arbeiten.“

Er wird Board Member von Metaloop, zusammen mit den Unternehmensgründern und Alexander Küppers, Geschäftsführer bei Statkraft Ventures. Derek Chu indes, Principal bei FirstMark, wird als Beobachter im Board tätig sein, neben Odette Yga von Statkraft Ventures.

Metaloop-Founder übernahm Schrottplatz

Die Anfänge: Die Metallrecyclingbranche nimmt an Volumen und Bedeutung stetig zu. Sie bietet gesunde Margen und trägt erheblich zu der Erreichung der weltweiten Nachhaltigkeitsziele bei. Doch mangelnde Transparenz und eingeschränkter Zugang zu Daten verhindern größere Veränderungen und einen gesunden Wettbewerb – das zumindest sah Schlick, als er den Schrottplatz seiner Familie übernahm. Andere Marktteilnehmer, von Industriekunden bis hin zu kleinen Unternehmen, machten ähnliche Erfahrungen und investieren Zeit, Geld und Energie in Preiskämpfe und Inventuren, anstatt sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Glücklicherweise lernte Schlick Pannenbäcker kennen, der schon immer die Einstellung hatte, dass Unternehmen eine essentielle Rolle in der Gestaltung einer besseren Welt spielen müssen. Beide teilten die Leidenschaft für intelligente Geschäfte, Recycling und praktikable, umweltfreundliche Lösungen. So die Erzählung des Unternehmens.

Die Welt verbessern

So entstand ihre gemeinsame Vision: die Metallrecyclingbranche in die Zukunft zu führen, indem sie effizienter und nachhaltiger wird – zum Wohle der Menschen und unseres Planeten. Sie beschlossen, die Ärmel hochzukrempeln und zusammenzuarbeiten, um die Branche und die Welt zu verbessern.

All dies führte zu Metaloop, das eine umfassende Unterstützung für Industrieunternehmen bieten will, indem es eine komplette Lösung zur Verwaltung ihres Metallschrotts liefert. Dies steigere nicht nur die Gewinne für Verkäufer, sondern bewältige auch die Komplexitäten von Logistik und Finanzierung effizient.

Darüber hinaus stattet Metaloop Verkäufer mit fortschrittlicher Software aus, die für Transparenz in allen Prozessen und Preisen sorgen und den reibungslosen Betrieb an mehreren Standorten zu einer einheitlichen globalen Lösung integrieren soll.

Im Hintergrund betreibt das Unternehmen eine hochmoderne Technologieplattform, um die Logistik sorgfältig zu koordinieren, Finanzierungsoptionen zu optimieren und Schmelzwerken Zugang zu immer knapper werdenden sekundären Rohstoffen zu gewähren. Das Unternehmen arbeitet hauptsächlich mit multinationalen Fertigungsfirmen zusammen, um den Umsatz aus Metallschrott zu steigern und relevante Daten zu zentralisieren, um Einblicke in Volumen und Preise an verschiedenen Standorten zu bieten.

Der Vorteil von Schrottmetall

Insgesamt werden Millionen Tonnen häufig verwendeter Metalle wie Stahl, Aluminium oder Kupfer aus der Erde (primär) oder aus Recycling (sekundär) gewonnen, um die globale Nachfrage zu decken. Schrottmetall könne dabei recycelt werden, schone natürliche Ressourcen, reduziere den Energieverbrauch, minimiere die Umweltverschmutzung durch den Bergbau von Primärrohstoffe aus dem Bergbau und senke die Produktionskosten.

„Metaloop leistet seinen Beitrag: Schrott ist kohlenstoffeffizienter als Primärmetall, benötigt bis zu 95 Prozent weniger Energie und ist unendlich wiederverwertbar“, so die Founder per Aussendung. „Durch die Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings von Metallen können wertvolle Ressourcen geschont und der CO₂-Fußabdruck der Metallproduktion erheblich reduziert werden.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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