26.07.2018

Schramböck: siebenstelliges Förderungsvolumen für Kreativwirtschaft

Die Bundesministerin Margarete Schramböck setzt mit den Förderprogrammen der aws Kreativwirtschaft einen Schwerpunkt auf innovative Digitalisierungsprojekte.
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Startup-Paket
(c) Hörmandinger; Margarete Schramböck
Im Rahmen der Förderprogramme der aws Kreativwirtschaft setzt das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) heuer einen Schwerpunkt auf innovative Digitalisierungsprojekte. „Die Kreativwirtschaft in Österreich ist Triebfeder für den digitalen Wandel. Viele Technologien von morgen werden dort heute bereits angewendet und sind ausschlaggebend für den Erfolg der heimischen Branche. Daher stellen wir 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, um diese Vorreiterrolle weiter zu stärken und Impulse für neue Geschäftsmodelle zu setzen. Wir fördern Innovationen aus der täglichen Praxis und ermöglichen neue zukunftsweisende Projekte“, sagt Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Förderungsvolumen von 2,5 Millionen Euro

Im Rahmen der Förderungsprogramme aws impulse XS und aws impulse XL stellt das BMDW deshalb in der aktuellen Ausschreibungsrunde insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Unter dem Schwerpunkt „Digitalisierung“ werden dabei Projektanträge insbesondere in den Bereichen Big Data/Smart Data, Digitale Plattformen, IoT, Künstliche Intelligenz, Sprachsteuerung, Virtual Reality, 3-D Druck, Robotik, Blockchain, oder Gaming berücksichtigt. Dabei handelt es sich um eine Innovationsförderung für Projekte im Kontext der Kreativwirtschaft. Unterstützt werden somit Projekte, bei denen kreativwirtschaftliche Leistungen bzw. der kreativwirtschaftliche Beitrag im Projekt die Innovation definieren.

Kreativwirtschaft mit Wertschöpfung in Milliardenhöhe

Die Digitalisierung bietet dem Wirtschaftsstandort Österreich enorme Chancen. Für die Unternehmen bieten sich nicht nur neue Möglichkeiten durch die Digitalisierung in der Produktion, sondern zusätzlich auch ganz neue Geschäftsmodelle und neuartige Formen der Wertschöpfung. Die Kreativwirtschaft spielt in dieser Transformation eine ganz besondere Rolle. Sie hat die Veränderungen nicht nur selbst längst durchgemacht und damit Best-Practice-Ansätze für andere Branchen geschaffen, sondern liefert durch ihre Produkte und Services einen entscheidenden Mehrwert.
„Die Kreativwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag für den österreichischen Wirtschaftsstandort, ist ein Innovationstreiber für andere Branchen und wird als Differenzierungsmerkmal für die gesamte heimische Wirtschaft im internationalen Standortwettbewerb immer wichtiger“, betont auch aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister. Als Querschnittsmaterie ist die Kreativwirtschaft mit anderen Wirtschaftszweigen eng verflochten und bringt zusätzlich zur eigenen jährlichen Wertschöpfung von 8,6 Milliarden Euro allein in den vorgelagerten Branchen eine Wertschöpfung von rund 4,5 Milliarden Euro. Förderungen in diesem Sektor haben damit großes Potenzial für den gesamten Standort.

Über aws impulse XS und aws impulse XL

Förderanträge für die Förderungsprogramme aws impulse XS und aws impulse XL können von 16. Juli bis zum 24./03. September 2018 (17:00 Uhr) eingebracht werden. Dafür steht das Online-Portal der aws zur Verfügung. Die Programme sollen dabei helfen, die Entwicklung und Marktüberleitung von neuen, innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren durchzuführen. Je nach Programm können die Förderungen für Projekte mit bis zu 200.000 Euro bzw. mit bis zu 70 Prozent des Projektbudgets unterstüzt werden.
(PA/red)

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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