12.05.2020

Schramböck: Plädoyer für EU im Wettbewerb mit USA und China

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher sprach Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck von mehreren Maßnahmen, um Europa im Wettbewerb mit den USA und China zu stärken. Davon könnten auch Startups profitieren.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Eine sehr umfangreiche Zielsetzung präsentierte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeitsministerin Christina Aschbacher. Die Krise habe gezeigt, dass Europa seine Resilienz erhöhen und seine Autarkie stärken müsse. Die globalen Märkte hätten sich als weniger krisenresistent „als immer gewünscht“ herausgestellt. „Es ist jetzt wichtig, uns auf allfällige weiter Krisen – wie auch immer die aussehen mögen – vorzubereiten. Dazu müssen wir Wertschöpfungsketten nach Europa zurückholen – auch für Zukunftstechnologien“, so die Ministerin.

+++ Alles rund um die Coronakrise +++

„Motivieren statt Regulieren“ für Digitalisierung und Dekarbonisierung

In Anbetracht der „zwei Megatrends“ Digitalisierung und Dekarbonisierung gelte es, bei Produkten wie Halbleitern, Batterien und Wasserstoff mehr Unabhängigkeit für Europa zu schaffen. Die Wirtschaftsministerin sprach dabei auch von „mehreren Maßnahmen“, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. So wolle man Unternehmen in der Forschung noch stärker unterstützen und administrativ entlasten. Das Motto sei „Motivieren statt Regulieren“.

Wettbewerbsrecht: EU gegen China und USA statt gegen sich selbst

Konkret nannte Schramböck auch drei Rechtsbereiche – großteils auf EU-Ebene – in denen es tätig zu werden gelte. „Wir müssen das Wettbewerbsrecht neu denken“, meint die Ministerin. Denn der Wettbewerb sei nicht innerhalb Europas gelagert, sondern verlaufe zwischen Europa, USA und China. Daher brauche es ein neues europäisches Wettbewerbsrecht. „Das aktuelle wurde nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt. Es entspricht nicht mehr der jetzigen Realität“, so Schramböck.

Beihilfenrecht: Förderanträge im Nachhinein und höherer Maximalbetrag

Auch im Beihilfenrecht brauche es im Hinblick auf den Wettbewerb mit China und den USA Änderungen – ein Punkt der für Startups besonders relevant ist. Sie habe dazu konkrete Vorschläge an EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager geschickt, meint die Ministerin. So wolle man etwa auch bei Förderungen, ähnlich wie bei Naturkatastrophen, eine ex post Berichts- und Genehmigungspflicht – sprich, Förderanträge sollen auch im Nachhinein eingebracht und genehmigt werden können. Zudem will Schramböck eine Heraufsetzung der Obergrenze bei direkten Förderungen – derzeit liegt diese bei 800.000 Euro (wie etwa beim Covid-Startup-Hilfsfonds). Die Ministerin wünscht sich eine Anhebung auf den „realistischen Betrag“ von zwei Millionen Euro.

Beschaffungsrecht: Innovation und Regionalität im Fokus

Ebenfalls abändern will Schramböck das Beschaffungsrecht, das stärker auf Regionalität ausgerichtet sein soll. So sei es etwa auch Aufgabe von Bund und Ländern, nicht nur im Lebensmittel-Bereich regional zu beschaffen und damit heimische KMU und Mittelständler zu unterstützen. „Wir müssen auf Innovation und Regionalität achten – unsere KMU haben das verdient. Damit können wir den Rahmen bieten, damit sie wieder gut wirtschaften können“, sagt Schramböck.

Leicht positive Entwicklung am Arbeitsmarkt

Mit verhältnismäßig guten Nachrichten zum Arbeitsmarkt konnte heute Arbeitsministerin Christine Aschbacher vor die Presse treten. Bereits seit dem Höhepunkt Mitte April gebe es wieder eine Abflachung bei den Arbeitslosenzahlen, der sich weiter fortsetze. Demnach sind noch rund 550.000 Personen arbeitslos oder in Schulungen – fast 40.000 weniger als Mitte April. Laut Arbeitslosigkeits-Prognose der EU-Kommission erreiche Österreich dieses Jahr mit 5,8 Prozent den dritten Platz in der Union. Auch beim Eingang der Kurzarbeits-Anträge gebe es eine klare Abflachung. Nun gelte es für die Unternehmer – am besten online – abzurechnen, appelliert die Ministerin. Ein Drittel der Unternehmen habe die Auszahlung bereits erhalten.

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Der Finanz- und Tech-Manager Jan Kemper rückt an die Spitze des Advisory Boards von refurbed. Er ist bereits seit Anfang 2025 Mitglied des Gremiums und übernimmt nun den Vorsitz von Delphine Mousseau. Die bisherige Vorsitzende bleibt dem Beirat als reguläres Mitglied erhalten. In ihrer Amtszeit verzeichnete das Wiener Unternehmen eine Verfünffachung des Umsatzes.

C-Level-Erfahrung

Kemper bringt Erfahrung aus diversen C-Level-Positionen mit. Er war in der Vergangenheit unter anderem als CFO bei ProSiebenSat.1, Zalando, Omio und der Neobank N26 tätig. Bei Zalando begleitete er das Unternehmen bis zum Börsengang.

Außerdem ist der gebürtige Nordrhein-Westfale in weiteren Board-Positionen aktiv, etwa als Beiratsvorsitzender der Marktforschungsplattform Appinio oder bei der Sportbekleidungsmarke Ryzon, wo er auch als Investor aktiv ist. Diese Expertise soll nun dem Marktplatz für generalüberholte Produkte zugutekommen.

Strategische Weichenstellung

Refurbed verzeichnete laut eigenen Angaben zuletzt ein kumuliertes Gross Merchandise Volume (GMV) von über drei Milliarden Euro, bedient mehr als fünf Millionen Kund:innen in 24 europäischen Märkten und erreichte 2025 die EBITDA-Profitabilität.

Für Co-Founder und CEO Peter Windischhofer ist die Personalie eine logische Konsequenz für die Skalierung: „Seine Erfahrung beim Aufbau von Marktführern sowie seine Fähigkeit, Unternehmen durch komplexe Wachstumsphasen zu begleiten, machen ihn zu einem idealen Partner für unsere nächste Entwicklungsstufe.“

Kemper selbst sieht seine primäre Aufgabe in der Strukturierung der anstehenden Expansionsschritte. Mit zunehmender Unternehmensgröße würden eine gute Governance und die Qualität strategischer Entscheidungen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil. „Refurbed hat sich das Recht erarbeitet, größer zu denken“, erklärt der neue Beiratsvorsitzende im Hinblick auf das nächste Wachstumskapitel des Scaleups.

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Schramböck: Plädoyer für EU im Wettbewerb mit USA und China

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  • Konkret wünscht sich die Ministerin Änderungen im Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht und Beschaffungsrecht.
  • Im Beihilfenrecht könne solle man etwa Förderanträge im Nachhinein ermöglichen und den Maximalbetrag von 800.000 Euro auf zwei Millionen Euro erhöhen.
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