12.05.2020

Schramböck: Plädoyer für EU im Wettbewerb mit USA und China

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher sprach Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck von mehreren Maßnahmen, um Europa im Wettbewerb mit den USA und China zu stärken. Davon könnten auch Startups profitieren.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Eine sehr umfangreiche Zielsetzung präsentierte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeitsministerin Christina Aschbacher. Die Krise habe gezeigt, dass Europa seine Resilienz erhöhen und seine Autarkie stärken müsse. Die globalen Märkte hätten sich als weniger krisenresistent „als immer gewünscht“ herausgestellt. „Es ist jetzt wichtig, uns auf allfällige weiter Krisen – wie auch immer die aussehen mögen – vorzubereiten. Dazu müssen wir Wertschöpfungsketten nach Europa zurückholen – auch für Zukunftstechnologien“, so die Ministerin.

+++ Alles rund um die Coronakrise +++

„Motivieren statt Regulieren“ für Digitalisierung und Dekarbonisierung

In Anbetracht der „zwei Megatrends“ Digitalisierung und Dekarbonisierung gelte es, bei Produkten wie Halbleitern, Batterien und Wasserstoff mehr Unabhängigkeit für Europa zu schaffen. Die Wirtschaftsministerin sprach dabei auch von „mehreren Maßnahmen“, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. So wolle man Unternehmen in der Forschung noch stärker unterstützen und administrativ entlasten. Das Motto sei „Motivieren statt Regulieren“.

Wettbewerbsrecht: EU gegen China und USA statt gegen sich selbst

Konkret nannte Schramböck auch drei Rechtsbereiche – großteils auf EU-Ebene – in denen es tätig zu werden gelte. „Wir müssen das Wettbewerbsrecht neu denken“, meint die Ministerin. Denn der Wettbewerb sei nicht innerhalb Europas gelagert, sondern verlaufe zwischen Europa, USA und China. Daher brauche es ein neues europäisches Wettbewerbsrecht. „Das aktuelle wurde nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt. Es entspricht nicht mehr der jetzigen Realität“, so Schramböck.

Beihilfenrecht: Förderanträge im Nachhinein und höherer Maximalbetrag

Auch im Beihilfenrecht brauche es im Hinblick auf den Wettbewerb mit China und den USA Änderungen – ein Punkt der für Startups besonders relevant ist. Sie habe dazu konkrete Vorschläge an EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager geschickt, meint die Ministerin. So wolle man etwa auch bei Förderungen, ähnlich wie bei Naturkatastrophen, eine ex post Berichts- und Genehmigungspflicht – sprich, Förderanträge sollen auch im Nachhinein eingebracht und genehmigt werden können. Zudem will Schramböck eine Heraufsetzung der Obergrenze bei direkten Förderungen – derzeit liegt diese bei 800.000 Euro (wie etwa beim Covid-Startup-Hilfsfonds). Die Ministerin wünscht sich eine Anhebung auf den „realistischen Betrag“ von zwei Millionen Euro.

Beschaffungsrecht: Innovation und Regionalität im Fokus

Ebenfalls abändern will Schramböck das Beschaffungsrecht, das stärker auf Regionalität ausgerichtet sein soll. So sei es etwa auch Aufgabe von Bund und Ländern, nicht nur im Lebensmittel-Bereich regional zu beschaffen und damit heimische KMU und Mittelständler zu unterstützen. „Wir müssen auf Innovation und Regionalität achten – unsere KMU haben das verdient. Damit können wir den Rahmen bieten, damit sie wieder gut wirtschaften können“, sagt Schramböck.

Leicht positive Entwicklung am Arbeitsmarkt

Mit verhältnismäßig guten Nachrichten zum Arbeitsmarkt konnte heute Arbeitsministerin Christine Aschbacher vor die Presse treten. Bereits seit dem Höhepunkt Mitte April gebe es wieder eine Abflachung bei den Arbeitslosenzahlen, der sich weiter fortsetze. Demnach sind noch rund 550.000 Personen arbeitslos oder in Schulungen – fast 40.000 weniger als Mitte April. Laut Arbeitslosigkeits-Prognose der EU-Kommission erreiche Österreich dieses Jahr mit 5,8 Prozent den dritten Platz in der Union. Auch beim Eingang der Kurzarbeits-Anträge gebe es eine klare Abflachung. Nun gelte es für die Unternehmer – am besten online – abzurechnen, appelliert die Ministerin. Ein Drittel der Unternehmen habe die Auszahlung bereits erhalten.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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Schramböck: Plädoyer für EU im Wettbewerb mit USA und China

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  • Die Krise habe gezeigt, dass Europa seine Resilienz erhöhen und seine Autarkie stärken müsse.
  • Die globalen Märkte hätten sich als weniger krisenresistent „als immer gewünscht“ herausgestellt.
  • Konkret wünscht sich die Ministerin Änderungen im Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht und Beschaffungsrecht.
  • Im Beihilfenrecht könne solle man etwa Förderanträge im Nachhinein ermöglichen und den Maximalbetrag von 800.000 Euro auf zwei Millionen Euro erhöhen.
  • Mit allen Maßnahmen soll die EU im Vergleich zu den USA und China gestärkt werden.

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