23.03.2020

Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

Derzeit wird in der österreichischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die von der Bundesregierung gesetzten Hilfsmaßnahmen für Startups geeignet sind. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck äußerte sich nun in der Debatte rund um die Sinnhaftigkeit von Überbrückungsgarantien.
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Schramböck
(c) BMDW -

Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung Startups zu Gute kommen. In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.

In einer Stellungnahme gab Business Angel Hansi Hansmann im brutkasten Artikel zu bedenken: „Die meisten Maßnahmen sind für Startups nicht anwendbar. Wir brauchen Überbrückungskredite für Startups, die nicht von der Eigenkapitalquote abhängen.“ Dem fügte Berthold Baurek-Karlic, CEO von Venionaire, hinzu: „Garantien für Kredite kommen kaum in Frage, da deren Rückzahlung oder Fälligkeit durch Banken toxisch wäre – die meisten Startups erfüllen außerdem gar nicht die Voraussetzungen für diese Garantien.“

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

Diskussion in Österreich und Deutschland

Dieser Diskussion ist eine Debatte vorausgegangen, die derzeit in Deutschland geführt wird. Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge plant das deutsche Wirtschaftsministerium einen eigenen Rettungsschirm für Startups zu spannen. Im Bericht heißt es, dass es um eine „Größenordnung von mehreren Milliarden Euro“ geht.

Auf Anfrage des brutkastens an das österreichische Wirtschaftsministerium, ob auch in Österreich ein spezieller Rettungsschirm für Startups geplant sei, äußerte sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Samstag wie folgt: „Bei uns ist die Situation anders als in Deutschland, da wir viele Instrumente bereits haben, die Startups nutzen können. Insbesondere die Überbrückungsgarantien sind auch für Startups gedacht.“

Darüber hinaus gäbe es laut der Wirtschaftsministerin „bereits Promessen, damit Startups leichter Kredite bei Banken bekommen, als auch zinsgünstige ERP Kleinkredite.“ Auch die „Seed Programme bei aws und Startup Förderungen für Forschung bei FFG laufen normal weiter“, hieß es am Samstag aus dem Wirtschaftsministerium.

Schramböck äußert sich erneut zu Garantien

In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien. Der Kommentar bezieht sich auf ein Posting von Berthold Baurek-Karlic, in dem er einen eigenen Schutzschirm für österreichische Startups fordert.

Im Kommentar von Schramböck heißt zu den Garantien: „Eine gewisse Entschärfung könnte eintreten, da die EU sehr wahrscheinlich die staatlich zulässige Garantiequote von 80 Prozent auf 90 Prozent  für Überbrückungsgarantien anhebt. Wir werden dem natürlich folgen und hoffen, dass sich die EU bald in diese Richtung bewegt.“

Weiters hält sie fest: „Sollten die Voraussetzungen für einen Bankkredit bei einem Startup nicht gegeben sein, ist ein staatlicher Kredit ebenso nicht geeignet, da es dazu wiederum sämtliche bankenregulatorischen Anforderungen zu erfüllen gilt.“

Das Wirtschaftsministerium arbeite im Moment aber an neuen Möglichkeiten, so Schramböck. Konsolidierte Ideen aus der Community sind diesbezüglich willkommen.

Diskussion rund um Kurzarbeit

In dem LinkedIn-Kommentar verweist die Wirtschaftsministerin zudem auf die Möglichkeit zur Kurzarbeit, die auch für Startups zur Verfügung steht. „Kurzarbeit funktioniert auch für Startups, auch wenn es ungewohnt erscheint. Es wird laufend daran gearbeitet, sie einfacher zu machen. So soll auch im Fall der Krankheit von Mitarbeitern in der Kurzarbeit, das AMS die Kosten übernehmen“, so Schramböck.


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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
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  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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