23.03.2020

Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

Derzeit wird in der österreichischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die von der Bundesregierung gesetzten Hilfsmaßnahmen für Startups geeignet sind. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck äußerte sich nun in der Debatte rund um die Sinnhaftigkeit von Überbrückungsgarantien.
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Schramböck
(c) BMDW -

Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung Startups zu Gute kommen. In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.

In einer Stellungnahme gab Business Angel Hansi Hansmann im brutkasten Artikel zu bedenken: „Die meisten Maßnahmen sind für Startups nicht anwendbar. Wir brauchen Überbrückungskredite für Startups, die nicht von der Eigenkapitalquote abhängen.“ Dem fügte Berthold Baurek-Karlic, CEO von Venionaire, hinzu: „Garantien für Kredite kommen kaum in Frage, da deren Rückzahlung oder Fälligkeit durch Banken toxisch wäre – die meisten Startups erfüllen außerdem gar nicht die Voraussetzungen für diese Garantien.“

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Diskussion in Österreich und Deutschland

Dieser Diskussion ist eine Debatte vorausgegangen, die derzeit in Deutschland geführt wird. Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge plant das deutsche Wirtschaftsministerium einen eigenen Rettungsschirm für Startups zu spannen. Im Bericht heißt es, dass es um eine „Größenordnung von mehreren Milliarden Euro“ geht.

Auf Anfrage des brutkastens an das österreichische Wirtschaftsministerium, ob auch in Österreich ein spezieller Rettungsschirm für Startups geplant sei, äußerte sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Samstag wie folgt: „Bei uns ist die Situation anders als in Deutschland, da wir viele Instrumente bereits haben, die Startups nutzen können. Insbesondere die Überbrückungsgarantien sind auch für Startups gedacht.“

Darüber hinaus gäbe es laut der Wirtschaftsministerin „bereits Promessen, damit Startups leichter Kredite bei Banken bekommen, als auch zinsgünstige ERP Kleinkredite.“ Auch die „Seed Programme bei aws und Startup Förderungen für Forschung bei FFG laufen normal weiter“, hieß es am Samstag aus dem Wirtschaftsministerium.

Schramböck äußert sich erneut zu Garantien

In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien. Der Kommentar bezieht sich auf ein Posting von Berthold Baurek-Karlic, in dem er einen eigenen Schutzschirm für österreichische Startups fordert.

Im Kommentar von Schramböck heißt zu den Garantien: „Eine gewisse Entschärfung könnte eintreten, da die EU sehr wahrscheinlich die staatlich zulässige Garantiequote von 80 Prozent auf 90 Prozent  für Überbrückungsgarantien anhebt. Wir werden dem natürlich folgen und hoffen, dass sich die EU bald in diese Richtung bewegt.“

Weiters hält sie fest: „Sollten die Voraussetzungen für einen Bankkredit bei einem Startup nicht gegeben sein, ist ein staatlicher Kredit ebenso nicht geeignet, da es dazu wiederum sämtliche bankenregulatorischen Anforderungen zu erfüllen gilt.“

Das Wirtschaftsministerium arbeite im Moment aber an neuen Möglichkeiten, so Schramböck. Konsolidierte Ideen aus der Community sind diesbezüglich willkommen.

Diskussion rund um Kurzarbeit

In dem LinkedIn-Kommentar verweist die Wirtschaftsministerin zudem auf die Möglichkeit zur Kurzarbeit, die auch für Startups zur Verfügung steht. „Kurzarbeit funktioniert auch für Startups, auch wenn es ungewohnt erscheint. Es wird laufend daran gearbeitet, sie einfacher zu machen. So soll auch im Fall der Krankheit von Mitarbeitern in der Kurzarbeit, das AMS die Kosten übernehmen“, so Schramböck.


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Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane
Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane

Das Berliner Legal-Tech-Scaleup Noxtua hat seine Series-C-Finanzierungsrunde mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro abgeschlossen. Es ist die bislang größte Geldspritze für ein Rechts-KI-Unternehmen in Deutschland. Im Zuge der Kapitalerhöhung übernimmt der deutsche Fachverlag C.H.Beck die Mehrheit an dem Unternehmen, während die Wiener Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung als neuer Investor einsteigt.

Susanne Stein-Pressl, geschäftsführende Gesellschafterin bei Manz, ordnet den Schritt in die Unternehmensgeschichte ein: „Seit mehr als 40 Jahren nimmt Manz eine Pionierrolle in der Digitalisierung des Rechtswesens ein“. Das Investment sei vor diesem Hintergrund eine konsequente Fortführung der eigenen Digitalisierungsstrategie. „Deshalb ist für uns die Investitionsrunde der nächste logische Schritt“, so Stein-Pressl.

Manz mit langer Digitalisierungs-Geschichte

Für den 1849 in Wien gegründeten Fachverlag fügt sich die Beteiligung in eine Reihe bestehender Innovationen ein. Manz führte bereits 1986 die Rechtsdatenbank (RDB) in Österreich ein und stellte Anfang 2025 mit „Genjus KI“ einen eigenen Rechercheassistenten vor. Seit 2025 kooperiert der Verlag zudem operativ mit Noxtua an der Lösung „Manz-Noxtua“, um Fachinformationen auf einer gemeinsamen Plattform zu bündeln.

Mit dem Einstieg will das Wiener Verlagshaus die Qualitätsstandards juristischer Inhalte auch im KI-Zeitalter sichern. „Vertrauenswürdige Inhalte der Rechtsverlage bilden dabei schon immer das Fundament, auf dem Rechtsexpertinnen und -experten in ganz Europa arbeiten und das es zu schützen gilt“, betont Stein-Pressl. Als Verlag sehe sich Manz als Garant für die Wahrung dieser Qualität.

Gesellschafterkreis von Noxtua formiert sich um

Die Mehrheit der Anteile liegt nach dem Abschluss der Runde bei C.H.Beck. Der Münchner Traditionsverlag war bereits im April 2025 bei der Series B als Hauptinvestor eingestiegen. Klaus Weber aus der Gesamtgeschäftsführung von C.H.Beck begründet die Aufstockung mit den Veränderungen im Markt: „Die Verbindung qualitativ hochwertiger Daten mit innovativer KI-Technologie ist das Erfolgsrezept in einem sich rasch wandelnden Markt“. Zudem betont er die strategische Ausrichtung der Partner: „Für uns als Traditionsverlag ist dieses Engagement gemeinsam mit Manz auch eine Investition in die Zukunft des Rechts“.

Parallel zum Wechsel der Mehrheitsbeteiligung wird die Gesellschafterstruktur neu geordnet. Bisherige Wagniskapitalgeber wie die Global Brain Corporation, der KDDI Open Innovation Fund sowie Einzelinvestor Dominik Schiener scheiden als Eigner aus. Auch die Wirtschaftskanzleien CMS und Dentons geben ihre Anteile ab, verbleiben aber laut Unternehmensangaben als Ankerkunden. CMS hatte die Entwicklung der Software 2024 mitinitiiert.

Internationale Expansion

Noxtua wurde 2017 auf Basis von Forschung an der Universität Oxford und dem Imperial College London von Leif-Nissen Lundbæk und Michael Huth gegründet. Nach Unternehmensangaben beschäftigt das Scaleup derzeit rund 100 Mitarbeiter:innen an sechs europäischen Standorten – darunter Berlin, Paris, Stockholm, Zagreb, München und Fribourg – und kommt auf mehr als 30.000 Nutzerinnen und Nutzer.

Das frische Kapital soll laut Aussendung vor allem in die Weiterentwicklung der spezialisierten Arbeitsbereiche sowie in die Expansion in weitere europäische Märkte fließen. Die Software deckt typische juristische Arbeitsabläufe wie Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung ab und greift dabei auf Daten lizenzierter Fachverlage zurück.

Leif-Nissen Lundbæk, CEO und Gründer von Noxtua, kommentiert den Abschluss der Runde: „Wir entwickeln Noxtua basierend auf den exklusiven Inhalten führender Fachverlage vom ganzen Kontinent und haben so u.a. bereits Europas größte Rechtsdatenbank und Europas größtes Netzwerk unabhängiger Rechtsverlage aufgebaut“. Die Vertiefung der Partnerschaft ordnet er als Signal ein: „Die gemeinsame Investition von C.H. Beck und Manz in Noxtua ist deshalb auch ein starkes Zeichen an den Markt“.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
  • In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.
  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
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