23.03.2020

Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

Derzeit wird in der österreichischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die von der Bundesregierung gesetzten Hilfsmaßnahmen für Startups geeignet sind. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck äußerte sich nun in der Debatte rund um die Sinnhaftigkeit von Überbrückungsgarantien.
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Schramböck
(c) BMDW -

Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung Startups zu Gute kommen. In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.

In einer Stellungnahme gab Business Angel Hansi Hansmann im brutkasten Artikel zu bedenken: „Die meisten Maßnahmen sind für Startups nicht anwendbar. Wir brauchen Überbrückungskredite für Startups, die nicht von der Eigenkapitalquote abhängen.“ Dem fügte Berthold Baurek-Karlic, CEO von Venionaire, hinzu: „Garantien für Kredite kommen kaum in Frage, da deren Rückzahlung oder Fälligkeit durch Banken toxisch wäre – die meisten Startups erfüllen außerdem gar nicht die Voraussetzungen für diese Garantien.“

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

Diskussion in Österreich und Deutschland

Dieser Diskussion ist eine Debatte vorausgegangen, die derzeit in Deutschland geführt wird. Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge plant das deutsche Wirtschaftsministerium einen eigenen Rettungsschirm für Startups zu spannen. Im Bericht heißt es, dass es um eine „Größenordnung von mehreren Milliarden Euro“ geht.

Auf Anfrage des brutkastens an das österreichische Wirtschaftsministerium, ob auch in Österreich ein spezieller Rettungsschirm für Startups geplant sei, äußerte sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Samstag wie folgt: „Bei uns ist die Situation anders als in Deutschland, da wir viele Instrumente bereits haben, die Startups nutzen können. Insbesondere die Überbrückungsgarantien sind auch für Startups gedacht.“

Darüber hinaus gäbe es laut der Wirtschaftsministerin „bereits Promessen, damit Startups leichter Kredite bei Banken bekommen, als auch zinsgünstige ERP Kleinkredite.“ Auch die „Seed Programme bei aws und Startup Förderungen für Forschung bei FFG laufen normal weiter“, hieß es am Samstag aus dem Wirtschaftsministerium.

Schramböck äußert sich erneut zu Garantien

In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien. Der Kommentar bezieht sich auf ein Posting von Berthold Baurek-Karlic, in dem er einen eigenen Schutzschirm für österreichische Startups fordert.

Im Kommentar von Schramböck heißt zu den Garantien: „Eine gewisse Entschärfung könnte eintreten, da die EU sehr wahrscheinlich die staatlich zulässige Garantiequote von 80 Prozent auf 90 Prozent  für Überbrückungsgarantien anhebt. Wir werden dem natürlich folgen und hoffen, dass sich die EU bald in diese Richtung bewegt.“

Weiters hält sie fest: „Sollten die Voraussetzungen für einen Bankkredit bei einem Startup nicht gegeben sein, ist ein staatlicher Kredit ebenso nicht geeignet, da es dazu wiederum sämtliche bankenregulatorischen Anforderungen zu erfüllen gilt.“

Das Wirtschaftsministerium arbeite im Moment aber an neuen Möglichkeiten, so Schramböck. Konsolidierte Ideen aus der Community sind diesbezüglich willkommen.

Diskussion rund um Kurzarbeit

In dem LinkedIn-Kommentar verweist die Wirtschaftsministerin zudem auf die Möglichkeit zur Kurzarbeit, die auch für Startups zur Verfügung steht. „Kurzarbeit funktioniert auch für Startups, auch wenn es ungewohnt erscheint. Es wird laufend daran gearbeitet, sie einfacher zu machen. So soll auch im Fall der Krankheit von Mitarbeitern in der Kurzarbeit, das AMS die Kosten übernehmen“, so Schramböck.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
  • In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.
  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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  • In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.
  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
  • In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.
  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
  • In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.
  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
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  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

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