23.03.2020

Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

Derzeit wird in der österreichischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die von der Bundesregierung gesetzten Hilfsmaßnahmen für Startups geeignet sind. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck äußerte sich nun in der Debatte rund um die Sinnhaftigkeit von Überbrückungsgarantien.
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Schramböck
(c) BMDW -

Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung Startups zu Gute kommen. In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.

In einer Stellungnahme gab Business Angel Hansi Hansmann im brutkasten Artikel zu bedenken: „Die meisten Maßnahmen sind für Startups nicht anwendbar. Wir brauchen Überbrückungskredite für Startups, die nicht von der Eigenkapitalquote abhängen.“ Dem fügte Berthold Baurek-Karlic, CEO von Venionaire, hinzu: „Garantien für Kredite kommen kaum in Frage, da deren Rückzahlung oder Fälligkeit durch Banken toxisch wäre – die meisten Startups erfüllen außerdem gar nicht die Voraussetzungen für diese Garantien.“

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

Diskussion in Österreich und Deutschland

Dieser Diskussion ist eine Debatte vorausgegangen, die derzeit in Deutschland geführt wird. Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge plant das deutsche Wirtschaftsministerium einen eigenen Rettungsschirm für Startups zu spannen. Im Bericht heißt es, dass es um eine „Größenordnung von mehreren Milliarden Euro“ geht.

Auf Anfrage des brutkastens an das österreichische Wirtschaftsministerium, ob auch in Österreich ein spezieller Rettungsschirm für Startups geplant sei, äußerte sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Samstag wie folgt: „Bei uns ist die Situation anders als in Deutschland, da wir viele Instrumente bereits haben, die Startups nutzen können. Insbesondere die Überbrückungsgarantien sind auch für Startups gedacht.“

Darüber hinaus gäbe es laut der Wirtschaftsministerin „bereits Promessen, damit Startups leichter Kredite bei Banken bekommen, als auch zinsgünstige ERP Kleinkredite.“ Auch die „Seed Programme bei aws und Startup Förderungen für Forschung bei FFG laufen normal weiter“, hieß es am Samstag aus dem Wirtschaftsministerium.

Schramböck äußert sich erneut zu Garantien

In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien. Der Kommentar bezieht sich auf ein Posting von Berthold Baurek-Karlic, in dem er einen eigenen Schutzschirm für österreichische Startups fordert.

Im Kommentar von Schramböck heißt zu den Garantien: „Eine gewisse Entschärfung könnte eintreten, da die EU sehr wahrscheinlich die staatlich zulässige Garantiequote von 80 Prozent auf 90 Prozent  für Überbrückungsgarantien anhebt. Wir werden dem natürlich folgen und hoffen, dass sich die EU bald in diese Richtung bewegt.“

Weiters hält sie fest: „Sollten die Voraussetzungen für einen Bankkredit bei einem Startup nicht gegeben sein, ist ein staatlicher Kredit ebenso nicht geeignet, da es dazu wiederum sämtliche bankenregulatorischen Anforderungen zu erfüllen gilt.“

Das Wirtschaftsministerium arbeite im Moment aber an neuen Möglichkeiten, so Schramböck. Konsolidierte Ideen aus der Community sind diesbezüglich willkommen.

Diskussion rund um Kurzarbeit

In dem LinkedIn-Kommentar verweist die Wirtschaftsministerin zudem auf die Möglichkeit zur Kurzarbeit, die auch für Startups zur Verfügung steht. „Kurzarbeit funktioniert auch für Startups, auch wenn es ungewohnt erscheint. Es wird laufend daran gearbeitet, sie einfacher zu machen. So soll auch im Fall der Krankheit von Mitarbeitern in der Kurzarbeit, das AMS die Kosten übernehmen“, so Schramböck.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
  • In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.
  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

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  • In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.
  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
  • In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.
  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
  • In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.
  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
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Schramböck äußert sich in Debatte über „Hilfsmaßnahmen für Startups“

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