23.03.2020

Schramböck äußert sich in Debatte über “Hilfsmaßnahmen für Startups”

Derzeit wird in der österreichischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die von der Bundesregierung gesetzten Hilfsmaßnahmen für Startups geeignet sind. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck äußerte sich nun in der Debatte rund um die Sinnhaftigkeit von Überbrückungsgarantien.
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Schramböck
(c) BMDW -

Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung Startups zu Gute kommen. In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.

In einer Stellungnahme gab Business Angel Hansi Hansmann im brutkasten Artikel zu bedenken: “Die meisten Maßnahmen sind für Startups nicht anwendbar. Wir brauchen Überbrückungskredite für Startups, die nicht von der Eigenkapitalquote abhängen.” Dem fügte Berthold Baurek-Karlic, CEO von Venionaire, hinzu: “Garantien für Kredite kommen kaum in Frage, da deren Rückzahlung oder Fälligkeit durch Banken toxisch wäre – die meisten Startups erfüllen außerdem gar nicht die Voraussetzungen für diese Garantien.”

+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

Diskussion in Österreich und Deutschland

Dieser Diskussion ist eine Debatte vorausgegangen, die derzeit in Deutschland geführt wird. Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge plant das deutsche Wirtschaftsministerium einen eigenen Rettungsschirm für Startups zu spannen. Im Bericht heißt es, dass es um eine “Größenordnung von mehreren Milliarden Euro” geht.

Auf Anfrage des brutkastens an das österreichische Wirtschaftsministerium, ob auch in Österreich ein spezieller Rettungsschirm für Startups geplant sei, äußerte sich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck am Samstag wie folgt: “Bei uns ist die Situation anders als in Deutschland, da wir viele Instrumente bereits haben, die Startups nutzen können. Insbesondere die Überbrückungsgarantien sind auch für Startups gedacht.”

Darüber hinaus gäbe es laut der Wirtschaftsministerin “bereits Promessen, damit Startups leichter Kredite bei Banken bekommen, als auch zinsgünstige ERP Kleinkredite.” Auch die “Seed Programme bei aws und Startup Förderungen für Forschung bei FFG laufen normal weiter”, hieß es am Samstag aus dem Wirtschaftsministerium.

Schramböck äußert sich erneut zu Garantien

In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien. Der Kommentar bezieht sich auf ein Posting von Berthold Baurek-Karlic, in dem er einen eigenen Schutzschirm für österreichische Startups fordert.

Im Kommentar von Schramböck heißt zu den Garantien: “Eine gewisse Entschärfung könnte eintreten, da die EU sehr wahrscheinlich die staatlich zulässige Garantiequote von 80 Prozent auf 90 Prozent  für Überbrückungsgarantien anhebt. Wir werden dem natürlich folgen und hoffen, dass sich die EU bald in diese Richtung bewegt.”

Weiters hält sie fest: “Sollten die Voraussetzungen für einen Bankkredit bei einem Startup nicht gegeben sein, ist ein staatlicher Kredit ebenso nicht geeignet, da es dazu wiederum sämtliche bankenregulatorischen Anforderungen zu erfüllen gilt.”

Das Wirtschaftsministerium arbeite im Moment aber an neuen Möglichkeiten, so Schramböck. Konsolidierte Ideen aus der Community sind diesbezüglich willkommen.

Diskussion rund um Kurzarbeit

In dem LinkedIn-Kommentar verweist die Wirtschaftsministerin zudem auf die Möglichkeit zur Kurzarbeit, die auch für Startups zur Verfügung steht. “Kurzarbeit funktioniert auch für Startups, auch wenn es ungewohnt erscheint. Es wird laufend daran gearbeitet, sie einfacher zu machen. So soll auch im Fall der Krankheit von Mitarbeitern in der Kurzarbeit, das AMS die Kosten übernehmen”, so Schramböck.


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Das Bild zeigt eine Person, die am Schreibtisch sitzt und mit einem großen Stapel von Dokumenten arbeitet. Die Dokumente sind mit bunten Büroklammern und Markierungen versehen. Die Person hat eine Uhr am Handgelenk und scheint gerade einen Stift zu benutzen, während im Hintergrund ein Taschenrechner und weitere Unterlagen zu sehen sind. Die Szene vermittelt den Eindruck intensiver Büroarbeit und Organisation.
(c) Adobe Stock/David

Es sind zwei sehr unterschiedliche Systeme, die bei Startup-Förderungen aufeinander treffen. Auf der einen Seite steht die Startup-Welt, die für ihre Innovation und Schnelllebigkeit bekannt ist, auf der anderen der Staat mit dem Klischee, starr und langatmig zu sein. Will ein Startup aber eine Förderung, muss es sich auch in diesem System zurechtfinden. Aber wie startet man dieses Vorhaben? Und was gilt es für Gründer:innen zu beachten?

Brutkasten hat bei Michael Raab nachgefragt, der knapp zehn Jahre in der Beratung von Startups tätig war und Sprecher der Unternehmensberater:innen in der Wirtschaftskammer ist. Wir haben seine Tipps für Gründer:innen zusammengefasst:

1. Eine Förderung allein reicht nicht

Wer überlegt, eine Förderung einzureichen, braucht zuerst einen Finanzierungsplan. Die meisten Förderungen in Österreich werden für einzelne Projekte vergeben, nicht für das gesamte Unternehmen. Das sei ein wesentlicher Unterschied, wie Michael Raab erklärt.

Die Förderung eines einzelnen Projekts heißt nämlich auch, dass es einen Anfang, ein Ende und ein klares Ergebnis gibt, auf das hingearbeitet wird. Um auch nach dem Ende auf soliden Beinen zu stehen, braucht es einen gut funktionierenden Finanzierungsmix aus Förderungen, Investor:innen, Crowdinvesting und Umsatz.

2. Früh genug anfangen

Wer in drei Monaten eine Förderung erhalten will, wird wohl enttäuscht werden. In den besten Fällen vergehen zwischen Antragseinreichung und Genehmigung der Förderung sechs Monate, manchmal auch mehr, schätzt Raab. Früh genug anfangen lohnt sich daher.

Das Timing ist allgemein eine wichtige Komponente, Anträge müssen zum Beispiel immer vor Projektbeginn gestellt werden. Angefallene Kosten können erst ab dem Zeitpunkt der Einreichung gefördert werden. Das ist entscheidend, sind doch Förderungen ein Mittel, um Unternehmen das Risiko bei einer Innovation abzunehmen. Würde ein Unternehmen ein Projekt alleine stemmen können, bräuchte es ja keine Förderung.

3. Welche Förderung ist die Richtige für mich?

Am Beginn der Überlegung steht eine Idee: Welches Produkt möchte ich entwickeln? Mit welcher Innovation kann ich Erfolg haben? Erst danach sollte man sich überlegen, welche Förderung zu einem passt. Sich zuerst eine Förderung zu suchen und sein Projekt darauf zuzuschneiden, scheitert sehr oft oder führt zu Unzufriedenheit, wenn das eingereichte Projekt gar nicht der Unternehmenskompetenz entspricht. In der Regel werden Innovationen und Investitionen gefördert, nicht der Markteintritt.

Für einen ersten Überblick empfiehlt Raab, sich die Förderungen des aws (Austria Wirtschaftsservice), der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) und regionaler Agenturen, wie zum Beispiel der Wirtschaftsagentur Wien, anzusehen. Hier stößt man relativ sicher auf eine passende Option und kann sich in vielen Fällen auch Beispielprojekte ansehen, die bereits gefördert wurden. So bekommt man auch ein Gefühl für den Auswahlprozess der jeweiligen Stelle.

4. Lesen, lesen, lesen (oder outsourcen)

Um die richtige Förderung für das eigene Projekt zu finden, ist vor allem eines notwendig: Viel lesen. Förderrichtlinien wirken oft sehr komplex, ohne Vorwissen kann das erschlagend wirken. Hat man die verwendete Sprache aber einmal verstanden, lassen sich Muster erkennen und es wird einfacher zu sehen, ob das eigene Projekt zu den Richtlinien passt. Ohne Vorwissen kann das durchaus einige Wochen Arbeit bedeuten, wie Raab betont. Das sollte Gründer:innen bewusst sein.

Nicht ganz uneigennützig rät er daher dazu, das ganze zu outsourcen. Unternehmensberatungen, die täglich Förderanträge für ihre Kund:innen stellen, wissen meist schnell, ob ein Projekt den Richtlinien entspricht und können auch abschätzen, wie erfolgreich der Antrag sein wird. So bleibt mehr Zeit übrig, die das Startup in sein Produkt stecken kann.

5. Abschicken und abwarten

Ist der Antrag fertig und abgeschickt, bleibt nur noch das Abwarten. Wie oben angesprochen, kann der Auswahlprozess oft sechs Monate dauern, manchmal auch länger. Einige Stellen sammeln einige Monate lang Anträge und prüfen sie dann gesammelt. Die Deadlines und Bestimmungen dazu sollte man sich bereits im Vorhinein ansehen, um nicht von einer langen Wartezeit überrascht zu werden.

Wer über die eingereichten Anträge urteilt, ist von Stelle zu Stelle unterschiedlich, in den meisten Fällen liegt die Entscheidung bei einem Gremium. Oft ist es eine gute Idee, sich gleich bei mehreren Stellen für eine Förderung zu bewerben – solange das eigene Projekt auch wirklich dazu passt.

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Schramböck äußert sich in Debatte über “Hilfsmaßnahmen für Startups”

  • Seit vergangenem Wochenende wird in der heimischen Startup-Community darüber diskutiert, inwiefern die bisher bekannten Hilfsmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung auch für Startups zu Gute kommen.
  • In einem Artikel des brutkasten, der am Samstag veröffentlicht wurde, äußerten einzelne Keyplayer des österreichischen Startup-Ökosystems Kritik daran, dass insbesondere die Überbrückungsgarantien für Startups ungeeignet sind.
  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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  • In einem Kommentar auf LinkedIn äußerte sich Wirtschaftsministerin Schramböck am Sonntag erneut in der Debatte rund um die Überbrückungsgarantien.

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