02.08.2018

Crowdfunding: Schramböck zur Novelle des Alternativfinanzierungsgesetz

Eine Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz, die seit gestern in Kraft ist, soll es Unternehmen und Startups durch die Absenkung von Schwellenwerten für Informationspflichten erleichtern, an Crowdfunding zu kommen. Wir holten dazu Statements von Ministerin Margarete Schramböck ein.
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Die Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) ist nun in Kraft. Insbesondere kleinere Unternehmen und Startups, für die Crowdfunding und Crowdinvesting wichtige Finanzierungsmöglichkeiten seien, bringe die neue Regelung Vorteile, heißt es von Margerete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.

Mittels Crowdfunding könne man „auf relativ einfachem Weg eine große Zahl potenzieller Investoren und Kunden eines Produkts ansprechen. Wir haben die Situation, dass es durch die Finanzkrise zu einem Rückgang im Risikokapitalbereich kam. Alternative Finanzierungsmodelle wie Crowdfunding wurden daher sehr populär und haben an Bedeutung gewonnen. Sie helfen den Unternehmen das notwendige Kapital aufzustellen, das sie für Investitionen, für Wachstum und für das Schaffen von Arbeitsplätzen dringend benötigen“, hebt Schramböck die Bedeutung des Crowdinvestings hervor. Statistiken zeigten jedoch zuletzt einen Rückgang der Bedeutung in der Unternehmensfinanzierung. Derzeit herrschen auf den heimischen Plattformen Immobilien-Projekte vor.

Alternativfinanzierungsgesetz: Neue Schwellenwerte für Informationspflichten

Neu sind die Schwellenwerte für Informationspflichten. Die untere Schwelle, unter welcher gar keine Informationspflichten bestehen, wird von 100.000 auf 250.000 Euro angehoben, das obere Limit steigt von 1,5 auf 2 Millionen Euro. „Mit dieser Novelle berücksichtigen wir Rückmeldungen aus der Anwender-Praxis und die entsprechenden EU-Vorgaben“, so Schramböck. Zwischen 250.000 und weniger als zwei Millionen Euro ist sowohl für Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach AltFG zu erstellen. Die Ausweitung der Schwellenwerte solle eine Erleichterung der Kapitalisierung der österreichischen Unternehmen bewirken, meint Schramböck. Weiters muss der Emittent künftig nicht mehr unter die KMU-Definition fallen und die Novelle zielt nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen.
Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren aushaftender Betrag binnen sieben Jahren fünf Millionen Euro übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG), da in dieser Größenordnung eine Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu sehen ist, die angemessene Informationen für Anleger erfordert. Bei Emissionen zwischen zwei Millionen und weniger als fünf Millionen Euro wird ein vereinfachtes Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Das Limit für Anleger in der Höhe von 5000 Euro – samt der Möglichkeit für höhere Investitionen – bleibt aus Anlegerschutzgründen erhalten.

„Win-win-Situation“ für CrowdinvestorInnen und Unternehmen

Auf unsere Nachfrage, ob durch die Novelle im Alternativfinanzierungsgesetz nicht das Risiko für CrowdinvestorInnen steige, antwortete Schramböck: „Nein, es ist vielmehr eine Win-win-Situation. Beim Anlegerschutz gibt es Erleichterungen, beispielsweise durch die 5.000 Euro Grenze pro Anleger und 12 Monate. Außerdem gibt es ein Verbot weitgehender Ratenvereinbarungen. Weitere Maßnahmen sind ein Verbot von Gebühren, die Registrierungspflicht und Haftungsbgrenzungsklauseln gegenüber Investoren auf den Plattformen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch Information, diese wird verständlicher und übersichtlicher gestaltet.“ 
Seit Bestehen der ersten österreichischen Plattformen (2013) konnten hierzulande 199 Projekte mit insgesamt 53,6 Millionen Euro finanziert werden. 21 Projekte haben die Fundingschwelle nicht erreicht. Derzeit gibt es 14 Crowdinvesting-Plattformen, die sich zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln für österreichische Crowdinvesting-Plattformen verpflichtet haben und daher das Gütesiegel des Fachverbands führen dürfen.

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(v.l.) John Brady von poptop, Fußballprofi Thomas Müller als Star-Investor sowie Christian Bezdeka und Marcus Ihlenfeld von woom. (c) poptop

„Niederösterreich, es war schön. Aber ihr habt einfach zu wenige gute Leute.“ Mit diesem Satz, versehen mit einem Herz-Emoji, hat John Brady auf LinkedIn den Umzug seines Startups kommentiert. poptop hat den Mietvertrag für ein Büro in 1050 Wien unterschrieben, ab September 2026 arbeitet das Team dort. In dasselbe Büro zieht soundslikeaplan, das Programm der beiden poptop-Mitgründer Marcus Ihlenfeld und Christian Bezdeka.

poptop wurde 2023 von Ihlenfeld, Bezdeka und Brady gegründet und entwickelt Kindermöbel, darunter einen mechanisch höhenverstellbaren Kinderschreibtisch, der ohne Strom auskommt. Im zweiten vollen Geschäftsjahr lag der Umsatz bei mehr als zwei Millionen Euro, für 2026 peilt das Unternehmen sechs Millionen Euro und erstmals Profitabilität an. Seit 2025 ist Fußballprofi Thomas Müller, über eine siebenstellige Finanzierungsrunde, als Investor an Bord. Das Tagesgeschäft liegt von Beginn an bei Brady als CEO, Ihlenfeld und Bezdeka verantworten Produktvision und Design.

Bekannt sind die beiden vor allem durch woom: 2013 in einer Wiener Garage gegründet, ab 2015 von Klosterneuburg aus gewachsen und im Geschäftsjahr 2025 bei rund 149 Millionen Euro Umsatz. Aus der operativen Führung des Kinderfahrradherstellers haben sie sich 2022 zurückgezogen, seither sind sie dort Miteigentümer und im Beirat. Seit 2025 geben sie mit soundslikeaplan ihr Wissen an andere Gründer:innen weiter. Es ist das einzige der drei Unternehmen, das sie selbst operativ betreiben, und der Grund, warum sie beim Wiener Büro mit an Bord sind.

„Wenn du schnell sein willst, musst du im selben Raum sitzen“

Bisher waren die Teams auf zwei Standorte verteilt: Operations und Marketing von poptop in Traiskirchen, die Produktentwicklung gemeinsam mit dem soundslikeaplan-Team im 19. Wiener Gemeindebezirk. Was nach Arbeitsteilung aussah, sei in Wahrheit ein Effizienzproblem gewesen, heißt es in einer Aussendung: Meetings über zwei Standorte hinweg, Wege, die niemand fahren wollte, Entscheidungen, die zu lange dauerten. „Wenn du schnell sein willst, musst du im selben Raum sitzen. Punkt“, sagt Brady. Es sei der vierte Umzug in drei Jahren.

Zwölf Mitarbeiter:innen, doppelt so viele bis 2028

Den Wechsel nach Wien begründet Brady mit dem Personalbedarf. poptop wachse und brauche qualifizierte Leute, in Niederösterreich sei das schwieriger als nötig. „Niederösterreich hat uns gut behandelt. Aber der Talentpool in Wien ist um ein Vielfaches größer. Wenn wir das Team aufbauen wollen, das poptop in den nächsten Jahren braucht, führt kein Weg an einem zentralen Wiener Standort vorbei“, so der CEO.

Konkret zählt poptop nach eigenen Angaben aktuell zwölf Mitarbeiter:innen. Bis 2028 soll sich das Team verdoppeln, Schwerpunkte sind laut Brady Produktentwicklung sowie Marketing und Sales.

Auch woom hat Niederösterreich verlassen: Das Unternehmen übersiedelte im Februar 2024 von Klosterneuburg in den 19. Wiener Gemeindebezirk, 155 der 162 Beschäftigten wechselten mit. Der Grund war damals allerdings ein anderer, die Geschäftsführung führte Platzmangel an. Ihlenfeld und Bezdeka waren zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr operativ tätig.

Ausgelagert wird die Endmontage, nicht die Produktion

In der Aussendung heißt es, Produktion und Fulfilment würden komplett ausgelagert. Auf Nachfrage von brutkasten präzisiert Brady das: Die Kernproduktion sei immer extern gelaufen, mit den bestehenden Zulieferern arbeite poptop schon bisher zusammen. In Traiskirchen habe das Unternehmen lediglich die Endmontage einzelner Produkte selbst gemacht, und die übernehmen künftig ebenfalls die Zulieferer. „Es geht also nicht um eine Verlagerung eigener Produktion, sondern um die Bündelung von Arbeitsschritten“, sagt der CEO.

Bis Ende Oktober sollen alle Produkte verkaufsfertig an den neuen Fulfilment-Partner Quivo gehen und von dort direkt zu den Kund:innen. Hinter Quivo steht die Wiener LOGSTA GmbH, deren Fulfilment-Center beim Flughafen Schwechat liegt. Die Logistik bleibt damit in Österreich. Parallel baut poptop laut Brady einen zusätzlichen Produktionspartner in Serbien auf, der bereits im Herbst starten soll. Damit stehe die Fertigung künftig auf zwei Beinen – Asien und Europa – und das Unternehmen werde lieferfähiger und flexibler.

Marcus Ihlenfeld begründet den Schritt in der Aussendung so: „Unsere Stärke liegt in Produktentwicklung und Marketing. Das [Anm. Fertigung] können andere besser. Und je früher man das akzeptiert, desto besser.“

Eine Stelle fällt weg

In Produktion und Fulfilment arbeiten nach Angaben von Brady aktuell zwei Personen, im Operations-Team zwei weitere. Eine Stelle im Fulfilment fällt bis Jahresende weg. Eine Person betreut künftig von einem externen Standort aus das gesamte Retourenmanagement und bleibt an Bord. Das zweiköpfige Operations-Team wechselt nach Wien und soll verstärkt werden, weil die Steuerung der externen Produktions- und Fulfilment-Partner mehr Gewicht bekommt. Den Standort Traiskirchen gibt poptop bis Ende Oktober vollständig auf.

Werkstatt und Schauraum ziehen mit

Die Produktentwicklungswerkstatt zieht mit und soll am neuen Standort mehr Platz bekommen. Prototypen sollen künftig direkt neben dem Büro gebaut, getestet, verworfen und neu gemacht werden. Dazu kommt laut Aussendung ein Schauraum, in dem Eltern und der Fachhandel die Produkte direkt am Standort testen können.

Für soundslikeaplan entsteht am neuen Standort außerdem ein eigener Schulungsraum. „Wir haben zehn Jahre lang jede Lektion selbst durchgemacht, mit allen Umwegen und Schmerzen“, sagt Christian Bezdeka. „Wenn wir anderen Gründern ein paar dieser Umwege ersparen können, ist schon viel gewonnen. Dafür brauchen wir einen Raum, in dem das persönlich passiert. Und den haben wir jetzt.“

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