03.06.2020

Schramböck: „Coronavirus hat uns in digitale Zukunft gebeamt“

Im brutkasten-Talk erklärt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, dass es ihr besonders wichtig ist, Startups sehr schnell und unkompliziert zu helfen und wie der Digitalisierungs-Boost durch Corona genutzt werden soll, um Österreich in eine noch bessere Zukunft zu führen.
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Ministerin Margarete Schramböck
Ministerin Margarete Schramböck. (c) der brutkasten

Es ist eine beachtliche Statistik, die Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im brutkasten-Talk präsentiert. In kürzester Zeit wurden im Rahmen des Covid-Startup-Hilfsfonds, bei dem private Investments verdoppelt werden, bislang 37 Investments mit insgesamt rund acht Millionen Euro bezuschusst, die auch bereits ausgezahlt wurden. 47 Anträge mit einem Volumen von insgesamt rund zehn Millionen Euro sind bislang insgesamt beim mit der Hilfsmaßnahme betrauten aws eingegangen. „Wir haben der Branche gut zugehört und ein Instrument geschaffen, das sehr einfach handzuhaben ist“, sagt die Ministerin. Und sie betont: „Mein Team ist sehr stark dran, dass das rasch geht“.

+++ Corona, Innovation und Wirtschaft +++

Margarete Schramböck im aktuellen brutkasten-Talk:

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Talk mit aktuellen Zahlen zum Covid-19 Startup Fonds

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Talk mit aktuellen Zahlen zum Covid-19 Startup Fonds, über die Hintergründe des beschlossenen Sonderbonus für die Lehrlingsausbildung und die Aufgabenbereiche und Schwerpunkte der neuen Sektionschefin für die Digitalisierung in ihrem Ministerium.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 3. Juni 2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: Auch viele GreenTech-Einreichungen

Sie habe sich auch selbst die verschiedenen Einreichungen angeschaut und dabei festgestellt, dass 19 Anträge aus dem Bereich „Software und Telekommunikation“, je vier aus den Bereichen „Life Science“ und „Energie“, neun aus dem Bereich „B2B / sonstige Dienstleistungen“ und elf aus dem Bereich „B2C / sonstige Dienstleistungen“ eingegangen sind, erzählt Schramböck, „wir haben also eine große Bandbreite“. Das EduTech-Startup Schoolfox könne sie explizit nennen, es gebe „aber auch ganz viele andere, etwa aus dem GreenTech-Bereich“.

Schramböck: „Wollen Startups so unter die Arme greifen, dass sie stärker aus der Krise hervorgehen“

Im Durchschnitt habe die Bezuschussung bislang 220.000 Euro betragen. Es sei aber auch ein Millioneninvestment unter den den Einreichungen gewesen (Anm. es wird mit maximal 800.000 Euro gefördert). „Wir wollen gerade in dieser Phase den Startups so unter die Arme greifen, dass sie vielleicht sogar stärker aus der Krise hervorgehen“, sagt die Ministerin. Und die insgesamt 150 Millionen Euro für Startup-Maßnahmen, darunter 50 Millionen für den Covid-Startup-Hilfsfonds kommen on-top zu den regulären Fördermöglichkeiten hinzu, die weiterlaufen, wie Schramböck betont: „Das ist Extra-Geld, das wir für die Startups in der Covid-Krise zusätzlich zu Verfügung stellen“. Auflockern könne man die Kriterien leider nicht weiter – „das bleibt jetzt auch so“, meint Schramböck, „wir sind hier soweit gegangen, wie wir dürfen, innerhalb der EU-Richtlinien“.

Von neuem Bonus für Lehrlinge profitieren auch Startups

Eine neue Maßnahme, von der alle Unternehmen und somit auch Startup profitieren können, ist ein Bonus für die Lehrlingsausbildung. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung von 2000 Euro für Lehrlinge im ersten Lehrjahr. „Wenn ein Lehrling im September beginnt, werden damit die Kosten in diesem Jahr übernommen“, erklärt Schramböck. Konkret muss der Lehrlingsvertrag zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 unterzeichnet worden sein bzw. werden, der Lehrling muss zudem innerhalb dieses Jahrs die Lehre beginnen. Wenn man einen Lehrling aus der „überbetrieblichen Lehrlingsausbildung“ aufnimmt, dauert die Frist sogar bis 31. März 2021. 1000 Euro werden dabei sofort ausgezahlt, weiterer 1000 nach einer dreimonatigen Probefrist. „Wer einen Lehrling nicht behält, muss den ersten Tausender zurückzahlen. Ist eh klar, wir wollen keinen Missbrauch“, sagt die Ministerin. Sie gibt auch einen Ausblick: Man wolle auch wieder weitere neue Lehrberufe schaffen.

Neue Sektionschefin: „Maria Ulmer ist eine ganz tolle Frau“

Zur neuen Sektionschefin für Digitalisierung im Wirtschaftsministerium sagt Schramböck: „Maria Ulmer ist eine ganz tolle Frau, die den Job sehr gut machen wird“. Sie soll als Frau auch „ein Rolemodel sein, dass in Österreich diese Möglichkeiten bestehen“. Ihre Schwerpunkte werden in den Bereichen Digitalisierung der Verwaltung, digitale Kommunikation und weitere Hilfe für Betriebe im Bereich Digitalisierung liegen.

Schramböck: „Es haben mir Jahre lang Leute gesagt: ‚das geht nicht'“

Auf die Frage, ob man einige nun gesetzte Digitalisierungsschritte im öffentlichen Bereich auch nach Coronakrise beibehalten werde, sagt die Ministerin: „Absolut! Es haben mir Jahre lang in unterschiedlichen Positionen Leute gesagt: ‚das geht nicht‘ und jetzt hat uns der Coronavirus in diese digitale Zukunft gebeamt“. Bund Länder und Gemeinden seien nun bereit dazu, weitere Schritte zu setzen. „Da fließt vieles davon hinein, was wir jetzt gemeinsam erlebt haben“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Schramböck: „Coronavirus hat uns in digitale Zukunft gebeamt“

  • Es ist eine beachtliche Statistik, die Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im brutkasten-Talk präsentiert.
  • In kürzester Zeit wurden im Rahmen des Covid-Startup-Hilfsfonds, bei dem private Investments verdoppelt werden, bislang 37 Investments mit insgesamt rund acht Millionen Euro bezuschusst, die auch bereits ausgezahlt wurden.
  • 47 Anträge mit einem Volumen von insgesamt rund zehn Millionen Euro sind bislang insgesamt beim mit der Hilfsmaßnahme betrauten aws eingegangen.
  • „Wir haben der Branche gut zugehört und ein Instrument geschaffen, das sehr einfach handzuhaben ist“, sagt die Ministerin.
  • Und sie betont: „Mein Team ist sehr stark dran, dass das rasch geht“.
  • Zudem sprach die Ministerin über einen neuen Bonus für die Lehrlingsausbildung und ihre neue Sektionschefin für Digitalisierung.

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