13.03.2020

Coronakrise: Alle bisher bekannten Hilfsmaßnahmen für Unternehmen

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck spricht im Interview mit dem brutkasten über die konkreten Hilfsmaßnahmen, um Unternehmen im Zuge der Coronakrise zu unterstützen. Die Sicherstellung von Liquidität steht nun an erster Stelle.
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Coronakrise
(c) der brutkasten

Die Ereignisse rund um die Coronakrise überschlagen sich im Stundentakt. Am Freitagnachmittag hat Bundeskanzler Sebastian Kurz angekündigt, dass ab Montag die Geschäfte mit Ausnahme von Supermärkten, Apotheken, Drogerien, Post und Banken geschlossen bleiben. Restaurants und Bars dürfen lediglich bis um 15 Uhr offen halten. Bereits seit Dienstag sind Indoor-Versammlungen ab 100 Personen untersagt. 

Die Maßnahmen, die derzeit von der Bundesregierung getroffen werden, sollen die rasche Ausbreitung des Virus eindämmen, haben aber zugleich einen noch nie dagewesenen Effekt auf die heimische Wirtschaft. Vielen Unternehmern droht aufgrund ausbleibender Umsätze der Verlust ihrer Existenzgrundlage.

Die österreichische Bundesregierung hat nun erste Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Der brutkasten hat im Live-Talk mit Margarete Schramböck über die konkreten Hilfsmaßnahmen gesprochen, die von der Regierung derzeit geplant sind.

Bundesministerin Margarete Schramböck im Live-Talk über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise.

Die Bundesministerin Margarete Schramböck im Live-Talk über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für die heimische Wirtschaft. Zudem spricht sie über die konkreten Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für österreichische Unternehmen.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 13. März 2020

 

+++ So geht die heimische Startup-Szene mit der Coronakrise um +++

Informationen über Coronakrise und Maßnahmen

Im Interview verweist Bundesministerin Schramböck zunächst auf die Informationsmöglichkeiten, die für Unternehmer derzeit bestehen. Über die Plattform www.oesterreich.gv.at können sich sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen laufend über die aktuellen Ereignisse rund um die Coronakrise und die gesetzten Maßnahmen der Bundesregierung informieren. Die Informationen werden laufend aktualisiert und sind von den zuständigen Stellen freigeben. Zudem werden von der Bundesregierung täglich Pressekonferenzen abgehalten, um die Bürger über die aktuellen Ereignisse zu informieren.

Garantien für Unternehmen

Wie Schramböck betont, stehen nun gezielte Hilfsmaßnahmen an erster Stelle, um die nötige Liquidität der Unternehmen sicherzustellen.

Damit Unternehmen nicht in eine existenzbedrohliche Gefährdung aufgrund von Liquiditätsengpässen kommen, wird im Rahmen eines aws-Garantieprogramms ein neues Angebot “Garantien für Überbrückungsfinanzierungen” im Ausmaß von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Garantien für Überbrückungsfinanzierung sollen speziell für KMU bereitstehen. Tourismus-Betriebe können sich hingegen an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank ÖHT wenden.

Erleichterungen für Selbstständige

Neben den Garantien soll es zudem Erleichterungen hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige geben. Personen, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind, sollen im Bedarfsfall vier Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um ihre Liquidität sicherzustellen. Dazu zählen die Stundung der Beiträge, die Ratenzahlung der Beiträge, die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage, sowie die gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen.

Möglichkeit für Sonderurlaub

Als weiteres Hilfsmittel führt Schramböck eine neu getroffene Maßnahme zum Sonderurlaub an. Mit dieser können Unternehmen ihren Mitarbeitern einen dreiwöchigen Sonderurlaub gewähren, wobei der Staat die unternehmerischen Kosten für eine Urlaubswoche übernimmt. Der Sonderurlaub kann vom Dienstgeber genehmigt werden, wobei dies nur im Einvernehmen mit den Mitarbeitern möglich ist.

Laut Schramböck sollen am Samstag weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung von Kurzarbeit präsentiert werden, die bis dato größeren Industriebetrieben vorbehalten ist.

FFG-Call zur Erforschung des Coronavirus

Zudem hat die Österreichische Forschungsfördergesellschaft FFG einen Sonder-Call zur Erforschung des Coronavirus gestartet – der brutkasten berichtete. Es handelt sich dabei um eine Förderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Deadline für die Einreichung ist der 8. April. Da die Zeit bei der Umsetzung der Projekte angesichts des exponentiellen Anstiegs der Ansteckungsfälle drängt, verspricht die FFG danach „eine zügige Evaluierung“.


+++ aktuelle und gesicherte Information rund um die Coronakrise auf www.oesterreich.gv.at +++

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Der Preis steht ganz im Zeichen seiner Namensgeberin (am 3. Juni 2024 verstorben) und richtet sich an Pionierinnen, die in Wirtschaft und Gesellschaft als Vorbilder gelten. Eine besondere Rolle in der Auswahl wird Bundesministerin außer Dienst, Maria Rauch-Kallat als Schirmherrin einnehmen und ihre Expertise in die Auswahl der besten Talente einfließen lassen: “Brigitte Bierlein, ihre Arbeit, ihr Leben und ihre Karriere, sind Vorbild für engagierte Frauen. Es soll ihnen Mut machen , Chancen zu ergreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, in manchen Bereichen die Erste zu sein”, sagt sie.

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  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
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Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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