29.10.2019

Schneeanzug-Startup WeeDo: Nach DHDL-Auftritt unter „Zugzwang“

Antje Risau konnte bei "Die Höhle der Löwen" Investor Georg Kofler von sich überzeugen. Ihre mitwachsenden Schneeanzüge für Kinder mit Tier- und Fabelwesenmotiven brachten ihr ein Investment von 100.000 Euro für 20 Prozent Anteilsabgabe. Im Gespräch mit dem brutkasten erzählt die Gründerin über die intensive Zeit nach der Vertragsunterzeichnung und gibt einen kleinen Ausblick über ihre Zukunftspläne.
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WeeDo, Höhle der Löwen, Frank Thelen, Ralf Dümmel, Nils Glagau, Georg Kofler, Judith Williams, Dagmar Wöhrl, Antje Risau
(c) TVNOW / Bernd-Michael Maurer - Antje Risau musste seit der Aufzeichnung von "Die Höhle der Löwen" ihr Startup "WeeDo Funwear" auf den erwarteten Bestell-Ansturm vorbereiten.

Nachdem der Deal vor laufender Kamera unter Dach und Fach war und Georg Kofler die 100.000 Euro für 30 Prozent Firmenbeteiligung geboten hatte, konnte es Antje Risau gar nicht fassen, wie sie erzählt. Es war ein „Glücksgefühl“, das sie überkam. Danach folgten schlaflose Nächte und viel Planung, um sich mit WeeDo auf Anfragen nach Ausstrahlung der Investoren-Show vorzubereiten.

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Auf Nachfrage vorbereiten

Es verging ein Monat, in dem das Startup von der Social Chain Group von Kofler geprüft wurde. Und am Ende stand die Vertragsunterzeichnung. „Wir mussten dann schnell überlegen und handeln, um nach der Ausstrahlung genügend zusätzliche Produkte für die erwartete Nachfrage zu haben“, erklärt Risau, die diese Phase eine „aufregende“ Zeit nennt.

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Der neue Investor war glücklicherweise bereit, mit einer Zwischenfinanzierung auszuhelfen, sodass man auf den erwarteten „Ansturm“ gewappnet sei. Mit dem Wachstum des Unternehmens war auch das Auffinden eines neuen Lagers nötig: „Letztes Jahr habe ich meine Produkte aus dem Keller heraus verschickt. Das geht jetzt nicht mehr“, sagt Risau.

Profis an der Hand

Bei aller Arbeit, die seit der Aufzeichnung angefallen ist, freut sich die Unternehmerin besonders über den regelmäßigen Austausch mit Profis aus dem kaufmännischen Bereich, wie sie das Team von Kofler bezeichnet. „Ich bin keine BWLerin, sondern eine Textilerin. Wir haben jetzt Leute mit Know-how im Marketing, die auch wissen, wie man Social Media am besten nutzt“, sagt Risau begeistert: „Sie sind rund um die Uhr für uns erreichbar“.

Expansion nach Asien und USA

Das Startup hat nun eine Kooperation mit einem Comic-Zeichner abgeschlossen, der den Visionen aus Risaus Kopf „Leben einhaucht“. Auch ein neuer Katalog wurde aufgesetzt und internationale Importeure standen Schlange, wie Risau sagt.

Die Gründerin verkauft ihre Kinder-Schnee-Anzüge mittlerweile nach Japan, Taiwan, England, Neuseeland und Russland. Asien sei überhaupt ein gewichtiger Partner für das Startup. Der US-Markt sei ab Anfang 2021 ein Thema.

WeeDo: Konzept für alle Jahreszeiten

Das One-Woman-Startup verfügt mittlerweile über zwei Angestellte, die Risau zur Hand gehen. Für die „Order-Phase“ nach der Ausstrahlung sei man nun gut aufgestellt, und weitere Pläne lägen bereits „auf Lauer“.

Ab November gebe es eine neue Kollektion, Forschungen bezüglich Polyester-Nutzung laufen bereits und neue Konzepte – zwar noch nicht spruchreif – werden auch entwickelt. Risau dazu: „Ohne zuviel verraten zu wollen, es geht darum Kinder bei jedem Wetter über alle Jahreszeiten zu bekleiden“.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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