04.02.2019

Das 1 mal 1 des Scheiterns: Aus diesen Gründen versagen Startups

Die Plattform CB Insights hat sich 101 gescheiterte Startups angesehen und nach den Gründen für den Misserfolg gesucht. Die Conclusio: es gibt nicht einen Grund für das Versagen, jedoch lässt sich ein Muster erkennen. Ein Blick auf die Gründe für "Startup Fails".
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Scheitern für Anfänger - asu disen Gründen versagen Startups
(c) fotolia.com - Kaspars Grinvalds

Ohne Scheitern, kein Erfolg. Es gibt unzählige Erfolgsgeschichten in der Startup-Szene. Für junge Gründer sind diese für ihre eigene Motivation enorm wichtig. Allerdings können Lektionen von gescheiterten Unternehmen mindestens ebenso wertvoll sein. Auf Grundlage einer Studie von CB Insights haben wir die wichtigsten Gründe fürs Scheitern von Startups zusammengefasst.

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Kein Bedarf am Markt

Der Hauptgrund fürs Scheitern ist, dass es am Markt schlichtweg keinen Bedarf für das Produkt gibt, schreibt CB Insights. Für 42 Prozent der befragten Gründer wäre das das wichtigste Learning gewesen: kein Markt fürs Produkt vorhanden. „Startups scheitern, wenn sie kein Marktproblem lösen. Wir hatten eine tolle Technologie, genug Daten übers Einkaufsverhalten, eine gute Reputation und tolle Berater. Was uns fehlte war jedoch die Technologie oder das Geschäftsmodell, welches einen kritischen Punkt skalierbar lösen konnte“, wird Treehouse Logic auf CB Insights zitiert.

Heirate nicht deine schlechte Idee

In sieben Prozent der Fälle, die sich CB Insights angesehen hat, war das Festhalten an schlechten Entscheidungen ein Grund fürs Scheitern. Das beinhaltet sowohl ein schlechtes Produkt, als auch Fehlbesetzungen im Team oder eine mangelhafte strategische Ausrichtung.

Teile die Verantwortung

Acht Prozent der Befragten, die ein Startup nicht etablieren konnten, nannten Burnout als Grund fürs Versagen. Die vielzitierte „work-life-balance“ kann bekanntlich von vielen Gründern nicht wirklich gelebt werden. Als Tipp wird empfohlen, Arbeiten anderweitig zu vergeben, wenn man in eine Sackgasse gerät und auf ein Team zurückzugreifen, das sowohl Vision als auch Verantwortung mitträgt.

Werfe dein Netz aus

Ein weiterer Punkt in der Scheiteranaylse ist, dass sich Gründer den Notwendigkeiten eines Netzwerks nicht bewusst sind. Das Einbinden von Investoren und keine Scham um Hilfe zu fragen, wo nötig, sind essentielle Dinge am Anfang eines Unternehmens.

Rechtliche Sicherheit

Manchmal ist es nur ein kleiner Schritt von einer grandiosen Idee hin zu einer Welt rechtlicher Komplexität. Ist dieser Schritt vollzogen, finden sich Startups schnell in einer Situation wieder, in der sie sich mehr mit Gesetzen, Lizenzen und daraus folgenden hohen Kosten herumplagen müssen. Und so kein Kapital für Wachstum haben.

Kein Investor an Board

Wohl der Klassiker unter den Gründen fürs Scheitern: In der CB Insights-Analyse nannten Founder schlicht und einfach fehlende Finanzierung als Punkt, warum ihr Startup gescheitert ist.

Entfernung als Problem

Bei diesem Punkt gibt es zweierlei Problemfelder. Einerseits berichteten CEOs, dass ihr Konzept nicht über die physischen Grenzen hinaus skalierte. Das Produkt wäre an nur einer Location erfolgreich gewesen, „scheiterte aber keine 100 Meilen weiter“. Das zweite Beispiel warnt vor mangelnder Kommunikation zwischen Teams, die an verschiedenen Orten arbeiten. Die Teamarbeit und Planung könne darunter leiden.

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Ein Produkt, das ohne Leidenschaft Leiden schafft

Neun Prozent der Befragten Gründer gaben zu gescheitert zu sein, weil sie zwar eine Idee zum Geldverdienen, aber keine Ahnung von und kein Interesse an der Materie hatten. Fehlende Leidenschaft für das Produkt führte zu einem Mangel an „Know How“ im firmeneigenen Bereich. Und zu Halbherzigkeit. Ähnliches berichtet übrigens die ehemalige DiTech-Mitgründerin Aleksandra Izdebska in einem Gespräch mit dem brutkasten. Sie bezeichnet Authentizität als eines der drei essentiellen Dinge, die Neo-Founder brauchen. „Ein Raumschiff zu bauen, nur weil Menschen in zwanzig Jahren damit fliegen werden, und ich vielleicht damit Geld verdiene, bringt nichts, wenn ich es nicht kann”, warnt sie.

Geschäftsmodelle richtig kalkulieren

Änderungen oder Ausweitungen des Geschäftsmodells sollten richtig kalkuliert sein, Hypothesen getestet und Ergebnisse gemessen werden. Änderungen rein um der Änderung willen, seien wertlos, warnt ein CEO auf der Plattform vor hastigen Kursänderungen.

Scheitern aufgrund von Disharmonie

Zwietracht zwischen Gründern oder Mitgliedern des Teams können sich für Startups als fatal erweisen. Noch drastischer kann die Sache werden, wenn es mit einem Investor Probleme gibt. Als Beispiel dient hier der Fall von „ArsDigital“, die ein Jahr lang unter totaler Kontrolle der Investoren Peter Bloom (General Atlantic), Chip Hazard (Greylock) und Allen Shaheen (CEO) standen. In dieser Zeit wurden 20 Millionen ausgegeben, ohne die Einnahmen des alten CEOs, Phillip Greenspun, zu übertreffen. Ein Angebot von Microsoft wurde abgelehnt und das alte Produkt eingestaubt, bevor das neue überhaupt fertiggestellt war.

Den Fokus verlieren

13 Prozent aller Befragten meinten, dass Ablenkung durch anderweitige Projekte, persönliche Befindlichkeiten und ein allgemeiner Verlust des Fokus das Scheitern des Startups herbeigeführt haben.

Den falschen Zeitpunkt wählen

Sein Produkt zu früh auf den Markt bringen, hat oft zur Folge, dass man es als „nicht gut genug“ abschreibt. Es dann zum richtigen Zeitpunkt wieder auf Kurs zu bringen, kann sich fortan als schwierig erweisen, da dem Gründer seitens „Key Playern“ ein schlechter erster Eindruck nachhängt. Bei diesem Punkt handelt sich wahrlich um eine feine Zeitlinie, denn ist man zu spät dran, verpasst man womöglich das „window of opportunity“.

Nicht auf Kunden hören

In alten Zeiten galt vielleicht noch „der Kunde ist König“ als Maxime des Business. Heutzutage verhält es sich wohl eher so, dass der Kunde Datenträger ist, dessen Vorlieben Startups kennen müssen. Nichtsdestotrotz führt ein Ignorieren des Kunden unweigerlich zum Scheitern. Das Produkt muss kundenfreundlich sein. Ein Tunnelblick und kein Einholen von Kunden-Feedback zählen zu den größten Fehlern junger Startups.

Schlechtes Marketing

Kenne dein Zielpublikum. Und wisse, wie du es begeisterst und seine Aufmerksamkeit erlangst. Diese beiden Sätze definieren bereits die wichtigsten Skills für ein erfolgreiches Unternehmen. Mangelndes Marketing hat bei befragten Personen der Analyse dazu geführt, dass sie ihr Produkt nicht auf den Markt bringen konnten.

Kein „business model“

(Nicht nur) gescheiterte Gründer sind sich einig, dass ein Geschäftsmodell von ungeheurer Wichtigkeit ist. Skalierbarkeit muss beim Produkt gegeben und Wege Geld zu verdienen vorhanden sein. Alles andere schrecke Investoren ab und wirke sich schlecht auf die Finanzierung aus.

Die Kunst nicht gierig, aber profitabel zu sein

Das „Pricing“ wird als die schwarze Kunst beschrieben, wenn gescheiterte Startups darüber berichten, wie schwer es sei hierbei die richtige Mischung zu finden. Das Produkt muss preislich hoch genug angesetzt sein, um die Kosten zu decken und Profit zu generieren, aber niedrig genug um Kunden zu locken.

Beachte deine Konkurrenten

Rund 19 Prozent jener Gründer, die ihr Startup sprichwörtlich gegen die Wand fuhren, gestanden, zu wenig auf die Konkurrenz geachtet zu haben. Die gängige Plattitüde sich nicht auf die anderen, sondern sich nur auf eigene Stärken zu konzentrieren, erwies sich, laut CB Insights als das was sie ist: platt. Die Realität zeige, dass sobald eine Idee zündet oder am Markt ist, Nachahmer sich schnell finden und die Konkurrenz wächst.

Das falsche Team

Viele Gründer gaben bei der Umfrage an, sich für das eigene Team von Anfang an einen CTO gewünscht zu haben. Oder eine Mannschaft mit verschiedenen Skill-Sets. Auch wurde seitens der Founder der Wunsch geäußert, sie hätten mehr auf „checks and balances“ geachtet: Eine Person oder Personengruppe, die Ideen und Entscheidungen validiert oder als „Unsinn“ verwirft.

Einfach Pleite

29 Prozent der „failed Startups“ gaben an, ihnen sei einfach das Geld ausgegangen. Durch Meinungsverschiedenheiten, wie das Firmenkapital aufgewendet werden soll oder welche Geschäftsfelder ausgelotet gehören, konnte in vielen Fällen kein „additional funding“ generiert werden.


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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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