22.01.2020

Faktencheck: Schadet 5G-Strahlung der Gesundheit?

Der neue Mobilfunkstandard 5G schürt in Teilen der Bevölkerung große Ängste - auch in das türkis-grüne Regierungsprogramm hat es die Frage nach der Auswirkung der 5G-Strahlung auf die Gesundheit geschafft. Doch was sagen Wissenschaft und Forschung dazu? Ein Faktencheck.
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Schadet 5G-Strahlung der Gesundheit?
(c) Adobe Stock - Monika Wisniewska

Die von Kritikern befürchteten Auswirkung des neuen Mobilfunkstandards 5G auf die Gesundheit reichen von Aufmerksamkeitsstörungen bei Kindern über ein erhöhtes Krebsrisiko bis hin zu einem Massensterben bei Wildtieren. Ob diese Ängste rund um die 5G-Strahlung getrost als Fehlinformation bzw. Verschwörungstheorien abgetan werden können, oder doch etwas dran ist, ist nicht immer klar. Das zeigt sich etwa auch daran, dass das Thema Eingang in das türkis-grüne Regierungsprogramm gefunden hat. Dort heißt es im Breitband-Unterkapitel im Wortlaut:

„Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere der vom Parlament beauftragten Technikfolgenabschätzung zu ‚5G Mobilfunk und Gesundheit‘ sowie der Erkenntnisse der WHO und der ÖAW“

+++ In diesen 129 Gemeinden gibt es ab 25. Jänner das 5G-Netz von A1 +++

Tatsächlich ist die Frage durchaus komplex, wie unter anderem das deutsche Portal quarks.de analysiert hat. Zwar lassen sich natürlich einige von einschlägigen Quellen propagierte Horrorszenarien recht leicht widerlegen, bei einigen eher moderaten 5G-Gesundheitsbedenken wurden bislang aber weder endgültige Beweise noch Gegenbeweise erbracht. Hier die wichtigsten Fragen:


Warum sollte es bei 5G anders sein, als bei 4G und 3G?

Ein Stein des Anstoßes in der 5G-Gesundheits-Diskussion ist, dass beim neuen Mobilfunkstandard mehr Sendemasten bzw. Sender notwendig sind, als bei den Vorgängern 4G und 3G. Das liegt daran, dass die Frequenz höher ist, wodurch sich die Reichweite verringert. Konkret lagen die Frequenzen bislang im Bereich bis 2,6 Gigaherz. 5G-Frequenzen liegen zwischen zwei und 3,7 Gigaherz – und mittel- bis langfristig sollen sie noch deutlich höher werden, konkret bis zu 60 Gigaherz. Die neuen Sender kommen zu den bestehenden hinzu, die zum Zweck besserer Netzabdeckung bis auf Weiteres parallel weiterlaufen.

Der zweite Stein des Anstoßes in diesem Zusammenhang ist, dass 5G-Sender aufgrund neuer Möglichkeiten nicht mehr nur in Form von klassischen Handymasten installiert werden, sondern im Prinzip überall in kleinen Kästen, sogenannten Smart Cells, montiert werden können. Das wird auch direkt auf der Straße, etwa an Laternen oder Öffi-Haltestellen, passieren, weswegen man den Sendern im Alltag viel näher kommt.

Diese höhere Dichte bedeutet aber nicht zwingend mehr Strahlung für die Einzelperson. Das liegt an zwei Gründen. Erstens wird der User von seinem eigenen Handy prinzipiell stärker „bestrahlt“, als von den Masten, da er näher am Gerät dran ist. Die Signalstärke des eigenen Smartphones nimmt mit besserem Empfang – also mit mehr Masten – ab. Zweiten ermöglicht die neue Technologie „Beamforming“ den Sendern, die Signale zu bündeln und gezielt auf Empfängergeräte auszurichten, wodurch die Datenübertragung beschleunigt wird – die bisherigen Masten emittierten die Strahlung gleichmäßig. Einem stärkeren Einfluss durch Strahlung sind bei 5G also nur jene Personen ausgesetzt, auf deren Geräten gerade tatsächlich eine Datenübetragung läuft.

Welche messbaren Auswirkungen hat die 5G-Strahlung auf den menschlichen Körper?

In letzter Konsequenz lässt sich diese Frage noch nicht beantworten, weil Langzeitstudien noch ausstehen (siehe dazu auch unten). Grundsätzlich handelt es sich bei 5G-Strahlung, wie auch bei den bisherigen Mobilfunkstandards, um sogenannte hochfrequente elektromagnetische Strahlung. Der Begriff „hochfrequent“ kann dabei durchaus täuschen, denn die Frequenzen im Mobilfunk liegen zwar etwa deutlich über Radiofrequenzen, jedoch deutlich unter jenen des sichtbaren Lichts und um viele Potenzen unter jenen von Röntgen- und radioaktiver Strahlung. Entsprechend wirkt die 5G-Strahlung, anders als die beiden letztgenannten, nicht ionisierend. Sprich: Durch sie ausgelöste Zellmutationen, wie etwa bei Radioaktivität, sind definitiv nicht zu befürchten.

Klar nachgewiesen ist hingegen ein anderer Effekt: Wie auch die Strahlung in Mikrowellen-Herden, die sich in einem ähnlichen Frequenzbereich befindet, versetzt die Mobilfunk-Strahlung Wasser-Moleküle und andere Teilchen in Schwingungen, was zu Reibungswärme führt. Das heißt, bei starker Strahlung – in Mikrowellen-Herden wird dieser Effekt genutzt – kann sie zu einer messbaren Erhöhung der Körpertemperatur führen. Bei Experimenten mit Versuchstieren wurden in dem Zusammenhang auch ein gestörter Stoffwechsel, Verhaltensänderungen und Fehler in der Embryonalentwicklung nachgewiesen – in den Versuchsanordnungen war die Körpertemperatur der Tiere aufgrund der Strahlungsintensität jedoch jeweils dauerhaft um mehr als ein Grad erhöht – eine Beeinträchtigung, die deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten für die Handy-Signalstärke liegt (siehe unten). Mit der Temperatur-Frage verbunden sind außerdem Bedenken, dass Handy-Strahlung zu einer Verminderung der Fruchtbarkeit führen kann – Studien genau dazu widersprechen einander aber – weder Beweis noch Gegenbeweis sind ausreichend erbracht.

Die Temperatur-Frage ist jedenfalls einer der Hauptgründe, warum es u.a. in den EU-Staaten konkrete Limits für die Mobilfunk- und damit auch 5G-Strahlungsintensität gibt. Sowohl Sender als auch Handys müssen entsprechend beschränkt werden. Zielwert ist dabei, die Erhöhung der Temperatur unter einem Grad zu belassen. Übrigens: Je höher die Frequenz, desto weniger Tief dringen hochfrequente elektromagnetische Strahlen in den Körper ein – 5G-Strahlung kommt also weniger weit als ihre Vorgänger.

Erhöht sich durch 5G-Strahlung das Krebsrisiko?

Obwohl die 5G-Strahlung, wie oben erläutert, definitiv nicht ionisierend ist, wird auch von einigen Wissenschaftern und Medizinern ein erhöhtes Krebsrisiko durch sie vermutet bzw. behauptet. Tatsächlich stufte die Internationale Agentur für Krebsforschung IARC, die Teil der Weltgesundheitsorganisation WHO ist, Handy-Strahlung 2011 als „potenziell krebserregend“ ein. Und 2018 unterzeichneten 268 Ärzte und Forscher aus Europa – teilweise auch mit politischem Hintergrund – einen Appel an die EU und andere Institutionen („The 5G appeal„). Dort wird ein Stopp des 5G-Ausbaus „empfohlen“, unter anderem mit der Begründung, dass „zahlreiche aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichungen“ gezeigt hätten, dass sich durch Mobilfunk-Strahlung das Krebsrisiko erhöhe (es werden noch weitere Auswirkungen angeführt).

Sowohl die Einschätzung der IARC als auch die im Appell angesprochenen Studien sind laut gängiger Lehrmeinung in der Forschung, etwa durch das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz, jedoch differenziert zu betrachten. So betrifft die Einstufung der Krebsforschungsagentur die Strahlungsart – also hochfrequente elektromagnetische Strahlung – an sich. Auf die tatsächlich im Alltag bestehende Strahlungs-Intensität im Mobilfunk wird nicht eingegangen. Genau die sei aber eben – auch nach dem 5G-Ausbau – viel zu gering, um eine entsprechende Auswirkung zu haben, sagen die Kritiker der Kritiker.

Nahezu den selben Einwand haben sie auch gegen die Auslegung zweier besonders häufig angeführter aktueller Studien. In einer vom National Toxicology Program, der offiziellen US-Behörde für Toxikologie, wurde bei Mäusen und Ratten – allerdings nur bei männlichen Tieren – ein signifikanter Zusammenhang zwischen Hirn- und Herzkrebs und Handystrahlung festgestellt. In der zweiten Studie von der Universität Bologna wurde bei den „bestrahlten“ Versuchstieren ebenfalls eine (statistisch signifikant) höhere Anzahl an Hirn- und Herztumoren diagnostiziert. Bei beiden Studien waren die Versuchstiere jedoch jeweils über sehr lange Zeiträume mit einer hohen Strahlungsintensität konfrontiert, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten in Europa liegt, weswegen ihre Aussagekraft für den Alltag mit 5G-Strahlung angezweifelt wird. Ein Fun Fact: Im US-Experiment lebten die bestrahlten Versuchstiere im Vergleich zu Kontrollgruppe im Durchschnitt trotz höherer Krebs-Rate länger.

Allgemein lässt sich übrigens in der Langzeit-Statistik global kein Zusammenhang zwischen dem Ausbau des Mobilfunks und erfassten Fällen von Krebs feststellen.

Können Menschen besonders empfindlich auf elektromagnetische Strahlung reagieren?

Ein Phänomen, das in den vergangenen Jahren in Zusammenhang mit Molbilfunk-Strahlung auftritt, ist die sogenannte „elektromagnetischen Hypersensibilität“. So führen immer mehr Menschen Symptome wie Kopfschmerzen, Herzrasen, Schlafstörungen oder Übelkeit auf Handy-Strahlung zurück.

Tatsächlich lässt sich bei einigen Tierarten wissenschaftlich nachweisen, dass sie elektromagnetische Strahlung wahrnehmen können – nicht aber beim Menschen. Mehrere Studien zum Thema „elektromagnetische Hypersensibilität“ kommen dagegen zu einem recht eindeutigen Ergebnis. Die Betroffenen zeigen die Symptome demnach, wenn sie glauben zu wissen, der Strahlung ausgesetzt zu sein – nicht zwingend wenn sie ihr tatsächlich ausgesetzt sind – es dürfte sich also um einen psychologischen Effekt handeln.


Fazit

Tatsächlich werden Menschen im Alltag durch den 5G-Ausbau einer erhöhten Mobilfunk-Strahlungsintensität ausgesetzt sein. Das liegt aber primär daran, dass die neuen Sendern zu den bestehenden der bisherigen Mobilfunkstandards dazukommen – auf lange Sicht werden die alten abgebaut werden, wenn die entsprechende Netzabdeckung gewährleistet ist. Diese Intensität ist in allen Fragen rund um 5G-Strahlung und Gesundheit der entscheidende Faktor. Sie ist durch klare Grenzwerte reguliert, die zwar von Kritikern infrage gestellt werden, bezogen auf die genannten Studien aber ausreichend sein dürften. Endgültig lässt sich die Ausgangsfrage aber, wie bereits eingangs festgestellt, derzeit einfach noch nicht beantworten. Dazu braucht es Langzeitstudien. Eines kann aber wohl bereits gesagt werden: Panik ist in Zusammenhang mit 5G-Strahlung nicht angebracht.

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Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH | (c) Bybit

Anfang August erhielt die Bybit Payments GmbH von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Konzession als E-Geld-Institut, nach rund neun Monaten Verfahren. Laut Geschäftsführer Bernhard Krick gibt es die Lizenz zwar seit rund 25 Jahren, durchschritten hätten das Verfahren aber erst zwei Marktteilnehmer. Mit der Konzession baut die nach eigenen Angaben gemessen am Handelsvolumen zweitgrößte Kryptobörse der Welt ihre EU-Zentrale in Wien weiter aus. Die Schwestergesellschaft Bybit EU GmbH hält bereits seit Mai 2025 eine MiCAR-Zulassung. Im Interview spricht Krick über das Verfahren, die Standortwahl und die Frage, ob am Ende eine Banklizenz steht.


Die Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut erhalten. Wie lange hat das Verfahren gedauert und was waren rückblickend die größten Hürden?

Der eigentliche Lizenzierungsprozess mit der FMA war naturgemäß intensiv und hat sich über einen Zeitraum von rund neun Monaten erstreckt. Wir haben jedoch bereits deutlich davor mit dem Aufbau der lokalen Gesellschaft, der Infrastruktur sowie aller compliance-relevanten Agenden begonnen. Obwohl es die Lizenz seit rund 25 Jahren gibt, haben erst zwei Marktteilnehmer diesen Prozess durchschritten. Die größte Herausforderung bestand darin, die Fülle an Informationen über die eigene Organisation, Prozesse und geplanten Produkte so aufzubereiten, dass sie den hohen Anforderungen der FMA entsprechen und ein klares, transparentes Bild vermitteln. Dabei steht man grundsätzlich auch immer unter einem gewissen Zeitdruck. Unsere Mitarbeiter:innen haben hier eine sehr gute Arbeit geleistet.

Rückblickend war der Prozess zwar anspruchsvoll, aber immens wertvoll. Er hat dazu beigetragen, unsere europäischen Strukturen weiter zu professionalisieren. Die E-Geld-Konzession ist eine wichtige Grundlage für die nächste Phase der Expansion unseres Geschäfts in Europa.

Warum hat Bybit die EMI-Lizenz ausgerechnet in Österreich beantragt? Länder wie Litauen oder Luxemburg gelten in Europa als die klassischen Standorte für E-Geld-Institute.

Wien ist für uns der Standort unserer EU-Zentrale. Von hier aus decken wir MiCAR, E-Geld und MiFID ab. Uns war wichtig, einen Standort mit einem europaweit respektierten Regulator zu wählen. Die FMA bietet dabei die perfekte Balance: streng in der Aufsicht, was für eine Organisation wie uns, die weltweit auf Compliance ausgerichtet ist, kein Problem, sondern ein Vorteil ist, und gleichzeitig kommunikativ, pragmatisch und effizient im Austausch. Wien ist zudem ein zentraler Standort in Europa mit attraktiver Infrastruktur und hoher regulatorischer Kompetenz. Von hier aus können wir langfristige europäische Strukturen aufbauen, mit einem verlässlichen Partner vor Ort, und unser Geschäft in den Märkten ganz Europas steuern.

Die FMA gilt als strenge Aufsicht. Wie erleben Sie die Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen, in denen Bybit tätig ist?

Eine strenge Aufsicht ist aus unserer Sicht kein Nachteil. Ganz im Gegenteil: Wenn man langfristig in einem regulierten europäischen Markt tätig sein möchte, ist Klarheit darüber, welche Anforderungen gelten, ein wesentlicher Vorteil. Unsere Erfahrung ist, dass die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden naturgemäß intensiv und detailliert ist, und das erwarten wir auch. Wir sehen Regulierung nicht als einmalige Eintrittshürde, sondern als laufenden Prozess, der sehr wichtig für die gesamte Branche ist. Die FMA sehen wir als eine durchaus fordernde, aber vor allem als eine sehr kompetente Behörde, die auch einen sehr guten Ruf in Europa genießt.

In der Aussendung zur Lizenz heißt es, konkrete Termine für die Produkteinführung würden in Kürze bekannt gegeben. Können Sie schon konkreter werden: Welche Dienste starten zuerst, und wann rechnen Sie mit dem Marktstart in Österreich und im restlichen EWR?

Die konkreten Produktneuerungen, Marktstart und Rollout-Phasen werden wir, wie versprochen, zeitnah kommunizieren. Was wir jedoch jetzt bereits sagen können: Unser Ziel ist es, die neue Lizenz schrittweise für den Ausbau eines umfassenderen Payment-Angebots in Europa zu nutzen. Wir haben bereits um das Passporting der Lizenz für den EWR angesucht. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die relevanten nationalen Behörden in Europa dies bestätigen müssen. Wir verfolgen dabei bewusst einen stufenweisen Ansatz, können aber bereits jetzt sagen: Bybit.eu wird bald viel mehr sein als eine reine Krypto-Plattform und wird sich zu einer universellen Finanzlösung entwickeln.

Die Bybit Card ist in Europa bereits verfügbar. Was ändert sich durch die EMI-Lizenz konkret für das Kartenprogramm? Wird die Bybit Payments GmbH die Kartenausgabe künftig selbst übernehmen?

Die Bybit Card wird auch in Zukunft eines unserer zentralen Produkte bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt möchten wir jedoch keine konkreten Änderungen an bestimmten Produkten vorwegnehmen oder bekanntgeben. Was wir sagen können: Die Lizenz gibt uns generell zusätzliche strategische Flexibilität, um unser europäisches Dienstleistungsangebot im Zahlungsverkehr weiterzuentwickeln sowie attraktiver zu gestalten.

Auf Bybit.eu setzen Sie bei Stablecoins bislang auf regulierte Token von Circle wie EURC. Die EMI-Lizenz würde der Bybit Payments GmbH grundsätzlich auch die Emission eines eigenen E-Geld-Tokens erlauben. Ist ein eigener Euro-Stablecoin ein Thema für Sie?

Stablecoins und andere tokenisierte Zahlungsinstrumente beobachten wir auf dem europäischen Markt sehr genau. Gerade MiCAR schafft hier einen neuen regulatorischen Rahmen, der in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung digitaler Zahlungsmittel haben wird. Aktuell liegt unser Fokus jedoch darauf, unseren Kundinnen und Kunden Zugang zu bestehenden regulierten und qualitativ hochwertigen Produkten zu ermöglichen. EURC ist dafür ein gutes Beispiel. Wir schließen grundsätzlich keine strategischen Optionen in diesem Bereich aus, haben derzeit aber nichts anzukündigen.

Bybit EU GmbH und Bybit Payments GmbH sind bewusst getrennte Gesellschaften mit unterschiedlichen Lizenzen. Warum diese Struktur, und was bedeutet die Trennung im Alltag konkret für die Kundinnen und Kunden?

Die Trennung folgt einer klaren regulatorischen und auch organisatorischen Logik. Die Bybit EU GmbH und die Bybit Payments GmbH verfolgen unterschiedliche Geschäftsmodelle und verfügen über unterschiedliche regulatorische Berechtigungen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Aktivitäten auch gesellschaftsrechtlich, organisatorisch und in Bezug auf die Regulatorik und das Risikomanagement klar voneinander abzugrenzen. Für die Kundinnen und Kunden wird sich das positiv auswirken, da wir in der Zukunft über eine gemeinsame Finanzplattform und App neue innovative Möglichkeiten im Zahlungsverkehr anbieten werden. Die Kunden werden die volle Transparenz haben, welche Dienstleistung sie von welchem Unternehmen beziehen.

Sie betonen, dass die EMI-Lizenz keine Banklizenz ist. Ist eine Banklizenz der nächste logische Schritt für Bybit in Europa, oder schließen Sie das aus?

Für uns ist die EMI-Lizenz der logische Schritt, um unsere Kompetenz im Zahlungsverkehr in Europa aufzubauen. Wir verfolgen das Ziel, ein globales Finanz-Ökosystem aufzubauen, das den Zugang zu einer modernen Bank-, Investitions- und Zahlungsverkehrsinfrastruktur für alle Kundengruppen bietet. Da ist es natürlich selbstverständlich, dass wir kontinuierlich evaluieren, welche regulatorischen Strukturen und Partnerschaften für unsere langfristige Strategie sinnvoll sind. Eine Banklizenz schließen wir für die Zukunft nicht aus. Aktuell liegt unser Fokus aber klar auf dem erfolgreichen Aufbau und der Skalierung unseres regulierten Geschäfts in Europa.

Mit regulierten Zahlungsdiensten tritt Bybit in direkte Konkurrenz zu Neobanken wie Revolut und N26, aber auch zu anderen Kryptobörsen mit Payment-Ambitionen in Europa. Womit wollen Sie sich in diesem Feld differenzieren?

Bybit ist gemessen am Handelsvolumen die zweitgrößte Krypto-Asset-Plattform der Welt und bietet bereits heute weltweit über 80 Millionen Kundinnen und Kunden viel mehr als reines Krypto-Trading an. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das enorme Volumen im Krypto-Derivate- und Futures-Handel auf der globalen Bybit-Plattform. Mit unserem „Compliance-First-Ansatz“ wird Bybit einer der relevantesten Player in Europa werden. Der entscheidende Faktor ist, das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zu bekommen. Unser Ansatz geht daher über das reine Krypto-Trading weit hinaus. Wir verbinden die Welten der digitalen Assets und Web3-Produkte mit den traditionellen Finanzdienstleistungen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt Bybit aktuell in Wien, und wie verändert der Aufbau der Payments-Sparte den Standort? Wird derzeit Personal gesucht?

Aktuell beschäftigen wir in Wien rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Ausbau der Payments-Sparte stärkt den Standort zusätzlich, da ein reguliertes Payment-Geschäft weitere spezialisierte Funktionen benötigt, etwa in den Bereichen Produktmanagement, Legal und Compliance, Risk, Finance, Operations und Technology. Hier sind wir derzeit auch auf der Suche und heißen jede Bewerbung willkommen.

Welchen Stellenwert hat das Thema Sicherheit beim Aufbau des europäischen Zahlungsverkehrsgeschäfts, und wie werden die Kundengelder der Bybit Payments GmbH abgesichert?

Sicherheit und Vertrauen bilden das Fundament des Finanzgeschäfts. Beim Aufbau der Bybit Payments GmbH wurden deshalb regulatorische Anforderungen an Governance, Risikomanagement, IT-Sicherheit und den Umgang mit Kundengeldern von Beginn an berücksichtigt. Die Kundengelder des E-Geld-Instituts werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben geschützt und bei einer Bank zu 100 Prozent treuhänderisch verwahrt. Für die Bybit.eu-Plattform gelten zudem dieselben strengen regulatorischen Anforderungen an IT-Sicherheit wie für Banken.

Bybit hat kürzlich seinen Risiko- und Sicherheitsbericht für das erste Halbjahr 2026 veröffentlicht. Welche Rolle spielt künstliche Intelligenz inzwischen in der Sicherheitsarbeit, und was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer in Europa?

Wir setzen modernste Technologien ein, um Muster schneller zu erkennen, Auffälligkeiten frühzeitig zu identifizieren und potenzielle Risiken effizient zu analysieren. Unser Anspruch ist es, im Bereich Sicherheit immer einen Schritt voraus zu sein, ganz nach dem Credo: Prävention statt Nachsorge. Künstliche Intelligenz ist in der präventiven Sicherheitsarbeit im Zahlungsverkehr ein fixer Bestandteil. Für Nutzerinnen und Nutzer in Europa bedeutet das im Alltag vor allem, dass der Zahlungsverkehr reibungslos und sicher abläuft. Der große europäische Vorteil ist dabei der rechtliche Rahmen. Dank strenger Gesetze wie der DSGVO und dem neuen KI-Gesetz gibt es in Europa klare Leitplanken, die die Privatsphäre aller am Zahlungsverkehr beteiligten Personen schützen.

Wo steht Bybit.eu in drei Jahren?

Unser Anspruch ist klar: Wir wollen in drei Jahren eine der führenden regulierten Plattformen für digitale Finanzdienstleistungen in Europa sein. Krypto und Blockchain wollen wir dabei immer weniger als eigenständige oder alternative Systeme betrachten, sondern die Brücke zwischen der Welt digitaler Assets und traditionellen Finanzdienstleistungen weiter stärken und direkt verbinden. Entscheidend ist Vertrauen: Ein verlässlicher institutioneller Rahmen und klare Regulierungen bilden die Basis, damit immer mehr Unternehmen sowie Kundinnen und Kunden auf diese Technologien setzen. Im Idealfall ist Bybit EU in drei Jahren eine vertrauenswürdige, regulierte All-in-one-Finanzplattform, auf der digitale und traditionelle Finanzdienstleistungen zusammenkommen und nahtlos in den Alltag unserer Kundinnen und Kunden integriert sind.

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