02.11.2022

SAVD: Wiener Videodolmetsch-Plattform sichert sich Wachstumskapital in Höhe von 3 Millionen Euro

Impact Partners - europäischer Pionier im Bereich Impact Investing - übernimmt die Mehrheit bei SAVD Videodolmetschen und stellt zusätzliches Kapital in Höhe von drei Millionen Euro für das Wachstum des Unternehmens zur Verfügung.
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Gregory Heckl, CEO von SAVD | (c) SAVD
Gregory Heckl, CEO von SAVD | (c) SAVD

Die SAVD Videodolmetschen GmbH wurde ursprünglich 2014 in Wien gegründet und hat über die letzten Jahre erfolgreich eine Plattform für Videodolmetscher:innen aufgebaut. Zum Unternehmen gehören u.a. ein Pool von über 300 zertifizierten Dolmetscher:innen, die Übersetzungen in über 50 Sprachen ermöglichen. Die Plattform kommt insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Soziales und der öffentlichen Verwaltung zum Einsatz.

SAVD ist Marktführer im Bereich Remote-Dolmetschungen

Mittlerweile hat sich SAVD in Deutschland und Österreich als Marktführer im Bereich Audio- und Videodolmetschen etabliert. Über die Plattform werden monatlich mehr als 17.000 Remote-Dolmetschungen angeboten. Ziel von SAVD ist es, Migrant:innen und Flüchtlinge in Krankenhäusern, Frauenhäusern, im Gerichtsaal oder bei Behördengängen zu unterstützen. In der Vergangenheit konnte SAVD Ausschreibungen im zweistelligen Millionenbereich an Land ziehen.

Impact Partners erwirbt Mehrheit an SAVD

Mit Impact Partners holt sich SAVD nun einen neuen Investor an Bord, der die Mehrheit am Wiener Unternehmen übernimmt. Mit dem Einstieg wird SAVD weiteres Wachstumskapital in Höhe von drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. „Mit dieser Partnerschaft verfolgen wir unser Ziel, soziale Teilhabe zu fördern und unsere Aktivitäten geographisch auf Österreich zu erweitern“, so Felix Gutierrez, Partner bei Impact Partners.

Impact Partners wurde 2007 gegründet und zählt zu einem europäischen Pionier im Bereich Impact-Investing. Finanzielle und strategische Unterstützung für Unternehmer bietet Impact Partners im Rahmen seines Impact Growth Fund, wobei ein Vermögen von rund 350 Millionen Euro verwaltet wird. Die Investment-Summen belaufen sich zwischen drei bis 15 Millionen Euro. Als europäischer Fonds verfügt Impact Partners zudem über Büros in Paris, Frankfurt, Kopenhagen und Barcelona.

„Imapact Partners unterstützt nicht nur unsere strategische Ausrichtung, sondern versteht die gesellschaftliche Relevanz unserer Dienstleistung. Gemeinsam können wir nun noch intensiver an unserer Vision arbeiten, gerade denjenigen Dolmetschungen zu bieten, die den größten Bedarf haben”, so Gregory Heckl, CEO von SAVD, abschließend.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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