22.03.2022

Saturo: Wiener Trinkmahlzeit-Startup holt Biogena an Bord

Saturo ersetzt Mahlzeiten durch Drinks, die alles enthalten was der Körper braucht. In Zukunft soll das auch personalisiert möglich sein.
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Die Gründer von Saturo © Saturo
Die Gründer von Saturo © Saturo

Das Wiener Startup Saturo will Menschen, die keine Zeit für eine bewusste Ernährung haben, mit Trinkmahlzeiten versorgen, die alles enthalten, was der Körper braucht. Das Startup hat mit dieser Idee nun einen der spannendsten österreichischen Mikronährstoff-Player als Investor gewonnen: Biogena sichert sich mit einer sechsstelligen Eurosumme rund 3,7 Prozent an dem Jungunternehmen. Damit sichert sich Saturo nicht nur die Finanzierung des nächsten Entwicklungsschrittes, sondern auch fachliche Expertise. Das Startup will künftig nämlich personalisierte Trinkmahlzeiten anbieten, die dem individuellen Nährstoffbedarf der Kund:innen gerecht werden.

„Wir freuen uns über den erfolgreichen Einstieg, die künftige Zusammenarbeit und werden, gemeinsam mit den Gründern den strategischen Fokus auf die Weiterentwicklung des Angebots im Bereich personalisierter Ernährung und die Erschließung neuer Märkte richten“, sagt Albert Schmidbauer, CEO und Gründer von Biogena. Für diese Personalisierung will Saturo nach eigenen Angaben bei seinen Kund:innen Daten zu Lebensstil, Gewohnheiten, Zielen, Lebensmittel-Vorlieben oder -Allergien einholen.

Saturo-Drink stillt Hunger für 3 Stunden

Saturo wurde 2017 von Hannes Feistenauer und Joerg Hauke gegründet und bietet neben Trinkmahlzeiten auch Riegel und Pulver an. Alle Produkte enthalten nach Angaben des Unternehmens die optimale Menge an Kohlenhydraten, Proteinen, gesunden Fettsäuren, Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralien, die der menschliche Körper braucht um gesund und fit zu sein. Eine Flasche (500 ml) enthalte 25 Prozent der täglichen ausgewogenen Nährstoffzufuhr und stille den Hunger für mindestens drei Stunden. 2018 sicherte sich das Startup ein erstes Investment durch Square One Foods.

Ein Drink von Saturo soll eine vollwertige Mahlzeit ersetzen © Saturo
Ein Drink von Saturo soll eine vollwertige Mahlzeit ersetzen © Saturo

„Personalisiertes Complete Food“

„Oftmals wissen wir selbst auch gar nicht, was eigentlich die passende Ernährung für unsere Ziele wäre. Das ist ein Umstand, mit dem wir uns nicht abfinden wollen, denn wir sind zutiefst davon überzeugt, dass jedem und jeder ermöglicht werden sollte das persönliche Potenzial bestmöglich auszuschöpfen, und das so einfach wie möglich. Deshalb setzen wir genau hier mit unserem personalisierten Complete Food an“, sagt Hauke. Mit Biogena habe Saturo „genau den richtigen strategischen Partner in Bord geholt, um unsere Mission, personalisierte Ernährung so einfach wie möglich zu machen, zu verwirklichen und das weitere Wachstum der Saturo Foods GmbH voranzutreiben. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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