14.12.2016

Vom Head of Digital bei Samsung zum CMO von JobRocker

Im Brutkasten Interview beschreibt Martin Pauer, der neue CMO von JobRocker, die Vor- und Nachteile des Arbeitens in Startups und Großkonzernen.
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(c) Georg Aufreiter: Von Samsung zu JobRocker.

Vom weltweit agierenden Großkonzern zum im Vergleich kleinen Wiener Startup: Martin Pauer hat sich vor ein paar Monaten für diesen Schritt entschieden. Vom Head of Digital bei Samsung Electronics Austria wurde er zum CMO bei dem auf HR und Headhunting spezialisierten Startup-Unternehmen JobRocker.

Du warst einige Zeit als Head of Digital bei Samsung Electronics Austria tätig. Was hat dich letztendlich dazu bewogen, zu einem Startup zu wechseln?

Ich habe meine Zeit bei Samsung (fast immer) sehr genossen, aber irgendwann kommt der Punkt, an dem sich Abläufe und Projekte wiederholen. Es gab kein spezielles Ereignis, aber nach knapp vier lehrreichen Jahren bei dem koreanischen Technologieriesen, habe ich den Entschluss gefasst, eine neue Herausforderungen anzunehmen und angefangen, mich im In- sowie Ausland am Jobmarkt umzusehen.

Gab es einen Bewerbungsprozess?

Einen klassischen Bewerbungsprozess gab es nicht. Über einen gemeinsam Freund habe ich Günther Strenn, den Headhunting-Experten und Gründer von JobRocker, kennen gelernt. Im Gespräch hat er mir bestätigt, was ich bei meiner Suche auf den gängigen Jobportalen immer wieder festgestellt habe – viele Positionen werden oft erst sehr spät im Auswahlprozess oder gar nicht öffentlich geschalten. Ein Grund warum die Suche auf Stellenportalen für die meisten Leute frustrierend ist.

Was als Kennenlernen startete hat sich schnell zu einem Jobinterview gewandelt und nachdem er mir von einigen spannenden Stellen erzählt hat, hat er mich gefragt, ob ich mir auch den Wechsel vom internationalen Konzern zum Startup – genauer gesagt direkt zu JobRocker – vorstellen kann.

Wo liegen die Unterschiede zum Bewerbungsprozess bei Samsung?

Bei Samsung lief das 2012 auch noch anders ab als heute, aber damals habe ich mich formal beim HR-Team für eine ausgeschriebene Stelle beworben. Nach einer von zwei geplanten Interview-Runden habe ich eine Zusage erhalten. Spannenderweise ist der Bewerberprozess für Studienabgänger ohne Berufserfahrung bzw. generell für Trainee-Programme weit aufwendiger im Vergleich. Mehrfach-Interviews, Probetage und erfolgreich absolvierte Assessment Center sind meist Voraussetzung, um in die Endrunden zu kommen. Je dringender eine Person gesucht wird, desto schneller werden auch Entscheidungen im Konzern getroffen. Oft ist es aber eine Frage der Unternehmenskultur, wie der Prozess abläuft.

Mit welcher Erwartungshaltung bist du dann zu JobRocker gewechselt?

JobRocker als Idee bzw. Plattform hat mich nach dem Pitch von Günther sofort überzeugt. Dementsprechend hoch waren meine Erwartungen an den Job und an mich selbst, rasch Erfolge zu erzielen. Ich dachte, dass ich in eine Welt eintreten werde, in der einem nichts geschenkt wird, aber auch nichts in Stein gemeißelt ist. Und ich wurde nicht enttäuscht.

Redaktionstipps

Könntest du beschreiben, wer oder was JobRocker ist und worin liegen die Kernleistungen des Start-ups?

Wir präsentieren uns gerne als das Uber des Headhuntings. Eine Kombination aus effizienter Matching-Technologie und persönlicher Beratung, gepaart mit einem unschlagbaren Flatrate-Pricing, spart jedem Unternehmen das mit uns arbeitet, Zeit und Geld bei der Einstellung der besten Mitarbeiter.

Auf der anderen Seite nehmen wir Jobsuchenden, aber vor allem Leuten, die sich gerne auch in bestehenden Dienstverhältnissen Jobangebote machen lassen, das Abgrasen von Stellenportalen und Verfassen von Motivationsschreiben ab.

Ein Unternehmen gibt uns den Auftrag die perfekte Kandidatin oder den perfekten Kandidaten für eine offene Position zu finden. Kurz erklärt, machen wir genau das – nur weit schneller und zu einem günstigeren Preis als klassische Headhunter bzw. Personalberater.

Du kennst ja nun beide Welten, welche Vorteile kann ein Startup einem Mitarbeiter bieten und welche Nachteile ergeben sich im Vergleich zu einem Konzern?  

Selbstständiges Arbeiten, Mitgestaltung und schnelle Entscheidungswege. Was ich in den bisherigen Monaten bei JobRocker sehr zu schätzen gelernt habe ist, dass sich jede Woche von der vorherigen unterscheidet. Das muss man aber auch mögen.

Ein Nachteil ist jedenfalls der Mangel an (vorgegeben) Strukturen. Fehlende Vorlagen, Prozesse und Programme können am Anfang vom Kerngeschäft bzw. von der eigentlichen Arbeit und damit von Erfolgen abhalten – vor allem wenn man von Umsatz und nicht von Investorengeldern lebt.

Worin liegt der größte Benefit beim Arbeiten für einen Konzern?

Neben vorhandener Strukturen und großen Teams, wird – zugegeben je nach Job – ein Umfeld geboten, das dazu einlädt, sich laufend fachlich sowie persönlich weiterzuentwickeln und neue Leute kennenzulernen. Ich würde jeder Person empfehlen, zumindest ein paar Jahre in einem Konzern zu arbeiten – und wenn es nur dafür gut ist, die zukünftigen Kunden besser zu verstehen.

 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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