21.03.2025
MOUNTAIN'S GOAT

Salzburger Getränke-Startup muss Konkurs anmelden

Das in Faistenau angesiedelte Startup Mountain's Goat kann seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen – das Landesgericht Salzburg eröffnete ein Konkursverfahren.
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(c) Adobe Stock

Der Getränkemarkt gilt seit Jahren als heiß umkämpftes und äußerst schwieriges Terrain für Startups. Immer neue Trendgetränke, hohe Produktionskosten und eine starke Konkurrenz etablierter Marken erschweren insbesondere jungen Unternehmen den Markteintritt und die langfristige Etablierung. Genau in diesem Umfeld musste nun die Salzburger Mountain’s Goat GmbH Insolvenz anmelden. Wie heute bekannt wurde, hat das Landesgericht Salzburg ein Konkursverfahren über das Unternehmen eröffnet.

Getränke-Startup setzt auf Alpenkräuter

Die 2021 von Julia Ronzheimer-Gerstl und Lisa Weise-Schmidbauer gegründete Mountain’s Goat GmbH wollte mit ihrem Erfrischungsgetränk MOUNTAIN’S GOAT Alpen Tonic eine neue Generation von Tonic Water etablieren. Das Besondere: Es kam ohne Chinin aus, enthielt stattdessen aromatische Alpenkräuter und Cannabis-Terpenen und wies nur die Hälfte des Zuckers herkömmlicher Tonic Waters auf. Die beiden Gründerinnen hatten sich dabei von der Natur ihrer alpinen Heimat inspirieren lassen und setzten konsequent auf hochwertige, regionale Zutaten.

Die Eigentümerverhältnisse

Zur Höhe der Passiva des Getränke-Startups liegen aktuell keine Informationen vor. Auf der Seite des AKV heißt es dazu lediglich: „Die Mountain’s Goat GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.“ Laut wirtschaft.at hielt die AMADÉ GmbH zuletzt einen Anteil von 60 Prozent an der Mountain’s Goat GmbH, während Julia Ronzheimer-Gerstl 25,1 Prozent und Lisa Weise-Schmidbauer 14,9 Prozent besaßen. Damit lag die Mehrheit der Gesellschaftsanteile bei der AMADÉ GmbH, gefolgt von den beiden Gründerinnen als Minderheitsgesellschafterinnen.


Disclaimer: Das Startup wurde um ein Statement angefragt. Sobald dieses eintrifft, wird es hier ergänzt.



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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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