14.09.2018

Salzburg AG Innovation Challenge 2018: Das sind die Sieger-Projekte

Mit dem Demo-Day am 13. September endete die Salzburg AG Innovation Challenge 2018 formell. Tatsächlich geht es jetzt erst so richtig los: Sieben Projekte gehen in die Umsetzung.
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Die Sieger der Salzburg AG Innovation Challenge 2018
(c) Salzburg AG: Die Sieger der Salzburg AG Innovation Challenge 2018
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Es war bereits die dritte Auflage der Innovation Challenge des Energie- und Infrastruktur-Dienstleisters Salzburg AG. Schon bei den ersten zwei Challenges hatte der Konzern bewiesen, dass man es mit der Innovation im Unternehmen ernst meint. Zahlreiche Projekte von einem Augmented Reality-System für Wartungsarbeiten über eine technische Weiterentwicklung des Schwungradspeichers in Kraftwerken bis hin zu einer Softwarelösung zur Automatisierung in Speicherkraftwerken wurden gemeinsam mit Startups umgesetzt bzw. weiterverfolgt. Bei der Salzburg AG Innovation Challenge 2018 waren erstmals neben Startups auch KMU zur Teilnahme eingeladen.

+++ Innovation Challenge: Salzburg AG testet Augmented Reality-System +++

Co-Innovation für mehr Mehrwert

Zentral ist dabei der Co-Innovation-Ansatz. Schon für die Definition der Challenges – diesmal waren es „Innovative Kundenlösungen“, „Betrieb und Wartung von Energieanlagen und Energieinfrastruktur“, „Datenanalysen und Prognoseanwendungen“ und „Kreative Konzepte für urbane Räume“ – kommen Input und Ideen direkt aus den betroffenen Abteilungen. Für den gesamten Prozess während und nach der Innovation Challenge bilden ExpertInnen der Salzburg AG gemeinsame Teams mit den Startups und KMU. Das Ziel ist klar: Projekte, die die Anforderungen im Unternehmen im Kern treffen und dabei Mehrwert für die KundInnen schaffen. Unterstützung kommt dabei von WhatAVenture.

Sieben Projekte gehen in die Umsetzung

199 Bewerbungen hatte es für die Salzburg AG Innovation Challenge 2018 gegeben. 16 Unternehmen waren nach der „Startup Messe“ Anfang April in die engere Auswahl gekommen und hatten beim „Innovation Camp“ Ende April die Chance, mit den ExpertInnen der Salzburg AG gemeinsame Projektvorschläge auszuarbeiten und zu pitchen. Die Pitch-Sieger arbeiteten seitdem im Accelerator-Programm auf Prototypen hin. Diese wurden nun beim Demo Day am 13. September präsentiert. Und sie überzeugten dabei: Sieben Projekte gehen in die gemeinsame Umsetzung. Für sie geht es jetzt also erst so richtig los.

+++ Fokus: Energie & Umwelt +++


Salzburg AG CEO Leonhard Schitter bei der „Startup Messe“ 2018:

Leonhard Schitter, der CEO von Salzburg AG, live von der Startup Messe, über die finale Startup-Auswahl im aktuellen, dritten Batch der Innovation Challenge!

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 5. April 2018

Das sind die Siegerprojekte der Salzburg AG Innovation Challenge 2018

Energized – Gaming App mit Sinn

Gemeinsam mit dem Startup Polycular entwickelt die Salzburg AG eine Spiele-App zur Wissensvermittlung für Android und iOs-Betriebssysteme. In der Gaming App wird ein Escape-Room Szenario dargestellt, bei dem es zu einer Verknüpfung von Augumented Reality und Wirklichkeit kommt. Die zu lösenden Aufgaben basieren auf den Kernthemen Energie, Mobilität, Wasser und Kommunikation, welche im Oberstufenschulprojekt „Lebensadern“ vermittelt werden.

Binäre Visionäre – Artificial Intelligence für Energiemärkte

In Zusammenarbeit mit der cognify KG beschäftigt sich die Salzburg AG mit Artificial Intelligence und Data Science. Ziel des Projektes ist es, sich mit Hilfe von Big Data- und Machine Learning-Methoden, bestmöglich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Daten werden gesammelt und mathematisch ausgewertet, um im Anschluss vollautomatisierte Preisprognosen stellen zu können. Mit diesem hochkomplexen mathematischen Algorithmen ist es somit möglich, Prognosen für den Regelenergiemarkt zu erstellen und automatisierte Gebote zu veröffentlichen.

Future of Maintenance

„Predictive analytics“ und „predictive maintenance“ sind seit langem bekannte Methoden, die beispielsweise in der Raumfahrt oder in der Meteorologie eingesetzt werden. Mit Hilfe dieser beiden Prognose- und Datenanalyseverfahren, sollen zukünftige Ereignisse ermittelt werden können. Die Anwendung dieser Methoden in Bezug auf Wasserkraftwerke hat sich das Projekt „Future of Maintence“ zum Ziel gesetzt. Daten aus Betrieb und Instandhaltung werden mit diesen beiden Tools durchleuchtet. Mit ihrer Hilfe sollen Betrieb und Instandhaltung von Wasserkraftwerken zukünftig optimiert werden und Zustandsvorhersagen getroffen werden können.

LEA – die lernende elektronische Assistentin

Mit der Erschließung weiterer Kundenkanäle beschäftigt sich die Projektgruppe LEA. LEA steht für „lernende elektronische Assistentin“ und ist eine Chatbot-Lösung, die sowohl als Webchat und auch über Alexa Skills gesteuert werden kann. Ziel ist der produktive Einsatz auf der Corporate Website der Salzburg AG, sowie der Einsatz im Kundenportal als automatisierte Assistenz. Von diesem Projekt kann zukünftig nicht nur die Salzburg AG profitieren, auch die Kundinnen und Kunden der Salzburg AG finden einen digitalen und innovativen Kanal für Kundenanfragen vor.

Multitalent – standortgenau kommunizieren

Gemeinsam mit dem Startup Wingu testet die Salzburg AG proximity Marketing-Maßnahmen. Mittels Beacons und QR-Codes findet standortbezogene Kommunikation statt. Mit Hilfe von Beacons kann die Salzburg AG ihren Kundinnen und Kunden zukünftig standortgenau und zielgruppengerecht Informationen aufbereiten. Die kleinen Sender werden mit Informationen bespielt, am gewünschten Ort platziert und aktiviert. Im Anschluss können Personen in der unmittelbaren Umgebung diese Infos empfangen.

Smart Locker – das intelligente Schließfach

Das Projekt befindet sich gerade in der Testphase. Die Boxen für smarten Stauraum findet man zur Zeit in der Bayerhamerstraße 16, am Oberndorfer Bahnhof. Über den Paketdienst hinaus ist die DEPOT.BOX auch für andere Dienstleistungen einsetzbar. Egal ob zur Nutzung als Wlan Hotspot, zur Übergabemöglichkeit von wichtigen Dingen an Dritte, als Ladestation mittels USB-Anschlüsse oder zum Verstauen von Wertgegenständen im Schließfach. Via App und dazugehörigem Code kann die DEPOT.BOX geschlossen und wieder aktiviert werden. Als Dienstleistungsunternehmen ist die Salzburg AG ein neutraler Partner für weitere Franchise- und Kooperationsmodelle.

Smart.Top – Stromverbrauch direkt aufs Smartphone

Den aktuellen Stromverbrauch auf das eigene Smartphone holen – das ist das Ziel des Projekts Smart.Top, das die Salzburg AG mit dem Startup smart-me durchführt. Der aktuelle Stromverbrauch wird den KundInnen direkt am Smartphone angezeigt. Sie erhalten Echtzeit-Feedback und können somit ihren Stromverbrauch genau analysieren. In Verbindung mit Smart-Meter kann dieses Projekt nach Abschluss zur individuellen Energieoptimierung jedes Haushalts beitragen.

⇒ Zur offiziellen Page der Salzburg AG Innovation Challenge

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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