20.10.2023

Wirtschaftsministerium: 3 Mrd. Euro für Mikrochipbranche sollen 7 Mrd. Euro hebeln

Bis 2031 will Österreich bis zu drei Milliarden Euro in die Chip-Forschung und Produktion stecken – und so mehr als sieben Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen auslösen. Ziel sei die wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Weltmarkt, auch im Hinblick auf Lieferketten.
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Minister für Arbeit und Wirtschaft Kocher bei einer Rede
Copyright: BMAW/Holey

Mikrochips bzw. Halbleiterbauteile sind nicht mehr wegzudenken – vom Computer über Smartphones, bis hin zur Waschmaschine sind alle modernen Geräte mit Mikrochips ausgestattet. Man kann daher davon ausgehen, dass eine ausreichende Verfügbarkeit für einen modernen Wirtschaftsstandort unabdingbar ist. Österreich hat EU-weit schon jetzt eine gute Position in der Mikroelektronikproduktion inne – nämlich Platz eins beim Anteil an der Gesamtwertschöpfung, an der Gesamtbeschäftigung und der unternehmerischen Forschung und Entwicklung innerhalb der Europäischen Union.

„Über 280 heimische Unternehmen sichern in diesem Bereich derzeit mehr als 72.000 Arbeitsplätze. [..] Damit positionieren wir Österreich als einen der führenden Chip-Standorte der Welt“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. Einen besonderen Vorteil sieht er in der darin gewonnenen Souveränität: „Eine Reduktion der Abhängigkeit von globalen Wettbewerbern trägt darüber hinaus dazu bei, die Resilienz von Lieferketten in Europa zu stärken.“

Mehrere tausend zusätzliche Arbeitsplätze

Laut Budgetrede diese Woche wurden drei Milliarden Euro für die Mikrochipbranche reserviert. 2,8 Milliarden davon fließen als Investitionsförderungen im Rahmen des europäischen Chips Act bis 2031 in die Produktion von Chips. „Wir haben bereits Investitionspläne von in der Chips-Branche tätigen Unternehmen erhalten, die mit Hilfe der Unterstützung der Bundesregierung bis Anfang des kommenden Jahrzehnts über sieben Milliarden Euro in den Standort investieren wollen, wodurch mehrere tausend Arbeitsplätze zusätzlich entstehen sollen“, so Kocher.

Der Rest ist zur nationalen Aufstockung des EU-weiten Projekts „IPCEI Mikroelektronik II“ geplant. IPCEI steht für Important Projects of Common European Interest, also Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse. „IPCEI Mikroelektronik I“ ist bereits abgeschlossen – jetzt folgt mit „IPCEI Mikroelektronik II“ der nächste Akt. 225 Millionen Euro fließen so in Projekte und Produkte in den Bereichen Packaging, Kommunikationstechnik, Leistungselektronik, Prozessoren, Prozesstechnik und Sensoren.

Mit Chips zur Lieferketten-Unabhängigkeit

„Ob es die chinesischen Exportkontrollen auf seltene Erden, die für die Chipsproduktion unerlässlich sind oder die Bilder des havarierten Frachters im Ärmelkanal [Anm. der Redaktion: Tursky meint vermutlich die Havarie des Frachters Ever Given im Suez-Kanal 2021], sie haben uns unsere Abhängigkeit von funktionierenden Lieferketten schmerzlich vor Augen geführt“, so Staatssekretär für Digitalisierung und Telekommunikation Florian Tursky. Mit den budgetierten Investitionen sieht er die wirtschaftliche Resilienz Österreichs gestärkt: „Dank der massiven Standort-Investitionen in Österreich schaffen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Unabhängigkeit.“

Unternehmer:innen in der Branche begrüßen – wenig überraschend – diese Vergleichsweise hohe Investition in die Halbleiterindustrie. Lob für die Bereitstellung finanzieller Mittel gibt es von Sabine Herlitschka, CEO von Infineon Technologies Austria AG: „Wir begrüßen die heutige Bekanntgabe der österreichischen Bundesregierung sehr, in den nächsten Jahren signifikante Mittel für die Umsetzung des EU Chips Act in Österreich bereit zu stellen. [..] Österreich hat sich im Europavergleich eine Spitzenposition in der Mikroelektronik bei Wertschöpfung, Beschäftigung wie auch der Forschung, Entwicklung & Produktion erarbeitet.“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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