12.06.2018

Rudolf-Sallinger-Fonds: Das sind die Gewinner des S&B-Award 2018

Am 6. Juni 2018 vergab der gemeinnützige Rudolf Sallinger Fonds zum vierten Mal den S&B-Award an unternehmerische Wissenschaftler und zeichnete im Rahmen der Future-Founders-Challenge interdisziplinäre Studien-Teams für ihre unternehmerischen Ideen aus.
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S&B-Award
(C) - RS-Stiftung - Die beiden Sieger des S&B-Awards Miriam Unterlass und Dietmar Gombotz.
kooperation

Das Ziel der S&B-Initiative ist es, Entrepreneurship in der österreichischen Hochschullandschaft besser zu verankern und den Unternehmergeist vor allem beim Nachwuchs nachhaltig zu stärken. Mittels Crowdvoting und den Einschätzungen einer Experten-Jury wurden in einem mehrwöchigen Prozess die Gewinner-Teams des S&B-Award ermittelt.

+++ rocket science – die WKW Startup-Akademie startet wieder +++

Mahrer: „Österreich hat Nachholbedarf“

Österreich liege bei den Forschungs- und Entwicklungsausgaben unter den EU-27 auf dem zweiten Platz – nur Schweden sei besser, erläutert Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer im Gespräch mit dem Brutkasten. Österreich habe Ideen, jedoch müsse man die Forscher auch motivieren, daraus eine kommerzielle Nutzung zu schaffen. Es mangle etwas an dieser Kultur, so Mahrer weiter. „Der Award ist eingerichtet worden, um genau in einem Bereich zu wirken, wo wir in Österreich einen Nachholbedarf haben. Nämlich, wenn es darum geht, tolle Ideen aus der Grundlagen- oder angewandten Forschung in Richtung produktorientierte Dienstleistung zu bringen. Der Input stimmt, aber beim Output, wissen wir, haben wir großen Aufholbedarf. Deshalb bin ich froh, dass es diesen S&B-Award gibt“, sagt der WK-Präsident.

Harald Mahrer im Video-Interview beim S&B Award

„Pitches werden besser und Einreichungen werden noch stärker“

Ähnlich argumentiert die Vorstandsdirektorin der Österreichischen Lotterien Bettina Glatz-Kremser im Brutkasten Interview bei der Award-Zeremonie. „Beim S&B-Award geht es darum, jene Ideen, die auf der Universitäten entstehen und einen Kommerzialisierungsaspekt haben, sichtbar zu machen und Menschen dahinter auszuzeichnen“, sagt sie. Dieses „sichtbar machen“ ist ein Punkt, der sich,  laut Gernot Uhlir, Geschäftsführer des Rudolf-Sallinger-Fonds, deutlich verbessert habe: „In den letzten vier Jahren haben wir gemerkt, die Pitches werden besser und auch die Einreichungen werden noch stärker. Insgesamt sind wir auf einem guten Weg“, freut sich Uhlir.

Video Interview mit Bettina Glatz-Kremsner, Elisabeth Mayerhofer und Gernot Uhlir:

S&B-Award: Sieger mit neuem Verfahren für Plastikproduktion

Über das S&B-Preisgeld von 20.000 Euro durfte sich das Gewinnerteam UGP materials, vertreten durch  Miriam Unterlass und Dietmar Gombotz, von der TU Wien mit dem Projekt CRYS freuen. UGP materials möchte mit der hydrothermalen Polymerisation (=HTP) die industrielle Produktion von Hochleistungskunststoffen entscheidend verändern. Basierend auf dem neuen grünen umweltschonenden Verfahren HTP sollen Kunststoffe und andere Werkstoffe, umweltschonender und in höherer Qualität produziert werden können. Das Verfahren wurde von der Gründerin und FWF-Start-Preisträgerin Unterlass an der Technischen Universität Wien entwickelt und patentiert. „Unser Ziel ist es, hochstabiles Plastik zu entwickeln und etwa für die Auto- oder Flugzeugindustrie noch stärker zu machen“, sagt Gombotz. Aktuell arbeite man an einem Prototypen und klappere die Förderlandschaft ab.

UGP Materials mit CRYS im Video-Pitch:

Future-Founders-Challenge: Die Sieger

Bei der Future-Founders-Challenge 2018, die ebenfalls prämiert wurde, konnten erstmals zwei Teams mit dem Gesamtsieg und damit jeweils mit 1500 Euro ausgezeichnet werden: Das Projekt Alpengummi, vertreten durch Claudia Bergero, Sandra Falkner, Richard Haubenberger und Sarah Hengstberger, greift die Frage der nachhaltigen Produktion von Kaugummi auf. Mit Alpengummi will das Team eine umweltfreundliche und regionale Alternative aus Bienenwachs und Harz anbieten. Das Team von Kern Tec, vertreten durch Michael Beitl, überzeugte die Jury mit ihrer Idee, aus Obstkernen wertvolle Öle für die Kosmetikindustrie in industriellem Maßstab zu produzieren. Die entsprechende Technologie hat Kern Tec bereits. Damit eröffnen sie nicht nur eine neue Einkommensquelle für heimische Obstbauern, sondern hoffen auch etliche Tonnen CO2 einzusparen, da diese Öle aktuell nur in Asien gewonnen werden.

So kann man mitmachen

Nach dem S&B Award 2018 ist vor dem S&B Award 2019. Bewerben können sich laut Elisabeth Mayerhofer, Rudolf-Salinger-Fonds-Geschäftsführerin, alle Forscher und auch Personen, die sich in einer Post-Doc -Phase befinden. „Es ist wichtig, möglichst vielen auf die Agenda zu rufen: Eine Forschungsleistung ist ein großartiger Zeitpunkt, um ein Unternehmen zu gründen“, sagt sie. Der Bewerbungsprozess für den S&B-Award ist einfach: Interessierte müssen neben dem CV eine Ideenskizze schicken. Nach der Vorauswahl dürfen zehn Projekte pitchen und müssen in sieben Minuten ihre Pläne erläutern. Der Gewinner erhält die mit 20,000 Euro dotierte Förderung; die anderen Projekte dürfen aus einem Pool von Mentoring- und anderen Unterstützungsleistungen ein maßgeschneidertes Förder-Projekt zusammenzustellen.


⇒ Hier geht’s zur Homepage des Förderprojektes

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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