12.06.2018

Rudolf-Sallinger-Fonds: Das sind die Gewinner des S&B-Award 2018

Am 6. Juni 2018 vergab der gemeinnützige Rudolf Sallinger Fonds zum vierten Mal den S&B-Award an unternehmerische Wissenschaftler und zeichnete im Rahmen der Future-Founders-Challenge interdisziplinäre Studien-Teams für ihre unternehmerischen Ideen aus.
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S&B-Award
(C) - RS-Stiftung - Die beiden Sieger des S&B-Awards Miriam Unterlass und Dietmar Gombotz.
kooperation

Das Ziel der S&B-Initiative ist es, Entrepreneurship in der österreichischen Hochschullandschaft besser zu verankern und den Unternehmergeist vor allem beim Nachwuchs nachhaltig zu stärken. Mittels Crowdvoting und den Einschätzungen einer Experten-Jury wurden in einem mehrwöchigen Prozess die Gewinner-Teams des S&B-Award ermittelt.

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Mahrer: „Österreich hat Nachholbedarf“

Österreich liege bei den Forschungs- und Entwicklungsausgaben unter den EU-27 auf dem zweiten Platz – nur Schweden sei besser, erläutert Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer im Gespräch mit dem Brutkasten. Österreich habe Ideen, jedoch müsse man die Forscher auch motivieren, daraus eine kommerzielle Nutzung zu schaffen. Es mangle etwas an dieser Kultur, so Mahrer weiter. „Der Award ist eingerichtet worden, um genau in einem Bereich zu wirken, wo wir in Österreich einen Nachholbedarf haben. Nämlich, wenn es darum geht, tolle Ideen aus der Grundlagen- oder angewandten Forschung in Richtung produktorientierte Dienstleistung zu bringen. Der Input stimmt, aber beim Output, wissen wir, haben wir großen Aufholbedarf. Deshalb bin ich froh, dass es diesen S&B-Award gibt“, sagt der WK-Präsident.

Harald Mahrer im Video-Interview beim S&B Award

„Pitches werden besser und Einreichungen werden noch stärker“

Ähnlich argumentiert die Vorstandsdirektorin der Österreichischen Lotterien Bettina Glatz-Kremser im Brutkasten Interview bei der Award-Zeremonie. „Beim S&B-Award geht es darum, jene Ideen, die auf der Universitäten entstehen und einen Kommerzialisierungsaspekt haben, sichtbar zu machen und Menschen dahinter auszuzeichnen“, sagt sie. Dieses „sichtbar machen“ ist ein Punkt, der sich,  laut Gernot Uhlir, Geschäftsführer des Rudolf-Sallinger-Fonds, deutlich verbessert habe: „In den letzten vier Jahren haben wir gemerkt, die Pitches werden besser und auch die Einreichungen werden noch stärker. Insgesamt sind wir auf einem guten Weg“, freut sich Uhlir.

Video Interview mit Bettina Glatz-Kremsner, Elisabeth Mayerhofer und Gernot Uhlir:

S&B-Award: Sieger mit neuem Verfahren für Plastikproduktion

Über das S&B-Preisgeld von 20.000 Euro durfte sich das Gewinnerteam UGP materials, vertreten durch  Miriam Unterlass und Dietmar Gombotz, von der TU Wien mit dem Projekt CRYS freuen. UGP materials möchte mit der hydrothermalen Polymerisation (=HTP) die industrielle Produktion von Hochleistungskunststoffen entscheidend verändern. Basierend auf dem neuen grünen umweltschonenden Verfahren HTP sollen Kunststoffe und andere Werkstoffe, umweltschonender und in höherer Qualität produziert werden können. Das Verfahren wurde von der Gründerin und FWF-Start-Preisträgerin Unterlass an der Technischen Universität Wien entwickelt und patentiert. „Unser Ziel ist es, hochstabiles Plastik zu entwickeln und etwa für die Auto- oder Flugzeugindustrie noch stärker zu machen“, sagt Gombotz. Aktuell arbeite man an einem Prototypen und klappere die Förderlandschaft ab.

UGP Materials mit CRYS im Video-Pitch:

Future-Founders-Challenge: Die Sieger

Bei der Future-Founders-Challenge 2018, die ebenfalls prämiert wurde, konnten erstmals zwei Teams mit dem Gesamtsieg und damit jeweils mit 1500 Euro ausgezeichnet werden: Das Projekt Alpengummi, vertreten durch Claudia Bergero, Sandra Falkner, Richard Haubenberger und Sarah Hengstberger, greift die Frage der nachhaltigen Produktion von Kaugummi auf. Mit Alpengummi will das Team eine umweltfreundliche und regionale Alternative aus Bienenwachs und Harz anbieten. Das Team von Kern Tec, vertreten durch Michael Beitl, überzeugte die Jury mit ihrer Idee, aus Obstkernen wertvolle Öle für die Kosmetikindustrie in industriellem Maßstab zu produzieren. Die entsprechende Technologie hat Kern Tec bereits. Damit eröffnen sie nicht nur eine neue Einkommensquelle für heimische Obstbauern, sondern hoffen auch etliche Tonnen CO2 einzusparen, da diese Öle aktuell nur in Asien gewonnen werden.

So kann man mitmachen

Nach dem S&B Award 2018 ist vor dem S&B Award 2019. Bewerben können sich laut Elisabeth Mayerhofer, Rudolf-Salinger-Fonds-Geschäftsführerin, alle Forscher und auch Personen, die sich in einer Post-Doc -Phase befinden. „Es ist wichtig, möglichst vielen auf die Agenda zu rufen: Eine Forschungsleistung ist ein großartiger Zeitpunkt, um ein Unternehmen zu gründen“, sagt sie. Der Bewerbungsprozess für den S&B-Award ist einfach: Interessierte müssen neben dem CV eine Ideenskizze schicken. Nach der Vorauswahl dürfen zehn Projekte pitchen und müssen in sieben Minuten ihre Pläne erläutern. Der Gewinner erhält die mit 20,000 Euro dotierte Förderung; die anderen Projekte dürfen aus einem Pool von Mentoring- und anderen Unterstützungsleistungen ein maßgeschneidertes Förder-Projekt zusammenzustellen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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