04.09.2024
GROßAUFTRAG

rotable: Software von Wiener Startup nun in Oberösterreichs Krankenhäusern

Das Wiener Startup gewinnt im Ausschreibungsverfahren mit den Oberösterreichischen Gesundheitsholding einen Großauftrag für die automatisierte ärztliche Rotationsplanung.
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Drei Menschen sitzen auf einer Couch
Das rotable Founder Team (c) rotable

Personaleinsatz zu planen ist kompliziert. Dabei müssen verfügbare Tage, Präferenzen der Mitarbeiter:innen, gesetzliche vorgeschriebene Ruhezeiten und noch so viel mehr berücksichtigt werden. In Krankenhausbetrieben ist dies aufgrund der verschiedensten Faktoren, wie Ausbildungspflichten, Anwesenheits- sowie Abwesenheitspflichten noch einmal ein Stückchen komplizierter. Genau hier setzt rotable an. Das Wiener Startup entwickelte eine Softwarelösung für die einfachere Durchführung der ärztlichen Rotationsplanung und Verwaltungstätigkeiten.

rotable: SaaS-Plattform im Einsatz in Oberösterreich

Grund zur Freude haben die rotable Gründer:innen: Lisa Holzgruber, David Gangl und Yannick Dues. Denn das Startup verkündet, die Software nun in den Krankenhausbetrieben der Oberösterreichischen Gesundheitsholding einsetzen zu können. Das Startup konnte sich in einem Ausschreibungsverfahren durchsetzen. Über den Großauftrag sagt Co-Founder Yannick Dues: „Wir haben rotable aus der eigenen Not heraus und Anwender:innen-zentriert entwickelt, dies spiegelt sich nun in der Marktakzeptanz wider.”

Zu den künftigen Anwendern der SaaS-Plattform gehören das Kepler Universitätsklinikum Linz und acht Landeskrankenhäuser der Oberösterreichischen Gesundheitsholding. Laut Aussendung von rotable umfasst der Auftrag nun über 15.000 Beschäftigte.

Dabei ist dieser Großauftrag nicht der erste Krankenhaus-Einsatz der Saas-Plattform. So sieht sich das Startup in Österreich “auf dem Weg zur Marktführerschaft”. Auch in Deutschland verzeichnet die Software-Lösung bereits einen Kundenkreis. Das LMU Klinikum und die München Klinik, sowie die Uniklinik Köln würde sich bereits auf die Saas-Plattform verlassen.

Gepitcht, Investment abgeholt, gelauncht

Am Ende der Ausbildung müssen Ärzt:innen Praxiserfahrung sammeln. Die Rotationsplanung ist für Krankenhäuser ein enormer Aufwand. Co-Gründerin Lisa Holzgruber kannte das Problem nur zu gut, war sie doch selbst fünf Jahre für diese Art der Planung zuständig. Die Gründer:innen fanden, dass die damalige Excel-Sheet Organisation dieser Rotationsplanung bald der Vergangenheit angehören sollte. Mit rotable starteten sie 2020 und entwickelten eine Software, um das “Healthcare Workforce Management” zu vereinfachen.

Ihre Idee stellten die rotable Gründer:innen daraufhin 2021 im Rahmen des Business Angels Summit vor, brutkasten berichtete. Seitdem verzeichnet das Wiener Startup immer wieder Erfolge. So verkündete rotable im Februar 2022 ein sechsstelliges Investment. Der offizielle Launch der Plattform folgte im Jänner 2023.

Über die Pläne des Startups lässt Yannick Dues wissen: “Wir haben von Beginn an viel Wert darauf gelegt, rotable solide aufzubauen. Jetzt wird der Wachstumskurs weiter intensiviert und der
Bereich Sales ausgebaut. Wir haben viel vor“.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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