04.12.2023

Rot-Weiß-Rot-Karte: Neuer Strategieausschuss soll Beschleunigung bringen

Die Regierung will bei der Rot-Weiß-Rot-Karte mehr Tempo machen. Bis 2027 sollen jährlich mindestens 15.000 Stück ausgestellt werden.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

Nicht weniger als acht Ministerien sind am nun präsentierten “Strategieausschuss für internationale Fachkräfte” der Bundesregierung beteiligt. Federführend soll aber das Arbeits- und Wirtschaftsministerium agieren. Der Ausschuss soll sich laut einer Aussendung unter anderem mit einer bundesweiten Strategie zur Fachkräftezuwanderung, verbesserten Verfahren und der Identifikation von Ziel- und Fokusländern zur Fachkräfterekrutierung befassen. Erklärtes Ziel ist auch eine weitere Beschleunigung bei der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte).

Strategieausschuss soll Maßnahmen bündeln

Schon die letzte Reform zeigt in den Zahlen Wirkung. Bis Ende Oktober wurden laut Ministerium 6.661 Rot-Weiß-Rot-Karten ausgestellt – mehr als im gesamten Jahr 2022. Arbeits- und Wirtschaftsminister Kocher betont zudem weitere Maßnahmen im Bereich internationale Fachkräfte aus den vergangenen Monaten. So habe man etwa erst kürzlich die Mangelberufsliste unter anderem um Green Jobs im Mobilitätsbereich erweitert. “Gleichzeitig ist aber auch klar, dass es noch weitere Anstrengungen braucht, um den enormen Fachkräftebedarf vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Zukunft decken zu können. Der Strategieausschuss für internationale Fachkräfte der Bundesregierung dient dazu, zukünftige Maßnahmen an einer zentralen Stelle zu koordinieren und zu bündeln”, so der Minister.

Bis 2027 15.000 Rot-Weiß-Rot-Karten pro Jahr

In Sachen RWR-Karte gibt Kocher ein konkretes Ziel aus: “Um über mehrere Jahre einen kontinuierlichen und substantiellen Beitrag für den Arbeitsmarkt und Wirtschaftsstandort leisten zu können, muss die Anzahl der für die qualifizierte Arbeitsmigration erteilten Aufenthaltstitel ansteigen. Damit verbunden ist auch eine Modernisierung und Digitalisierung des Prozesses der Beantragung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Bis 2027 sollen jährlich mindestens 15.000 Menschen eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten”. Über EURES, dem Netzwerk Europäischer Arbeitsmarktservices, sollen darüber hinaus zusätzliche Personen aus der Europäischen Union aktiv vermittelt werden.

“Abgestimmte Kommunikation im Ausland zur Darstellung von Österreich als attraktiven Arbeitsstandort”

Der Strategieausschuss soll nun eine allgemeine, bundesweite und ressortübergreifende Strategie zur Fachkräftezuwanderung umsetzen. “Diese umfasst unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration und der Qualifizierung in Österreich lebender Personen mit Migrationsbiografie, die Identifikation von möglichen Ziel- und Fokusländern für die Vermittlung von interessierten Arbeitskräften, aber auch eine abgestimmte Kommunikation im Ausland zur Darstellung von Österreich als attraktiven Arbeitsstandort”, heißt es in der Aussendung.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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