29.06.2022

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform beschlossen – das sind die wichtigsten Punkte

Eine lange erwartete Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist beschlossen. Mehrere Neuregelungen sind für Startups und Tech-Unternehmen relevant.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

Seit Jahren forderte die Startup-Szene eindringlich Reformen der Rot-Weiß-Rot-Karte und 2022 gibt es nun tatsächlich eine Gesetzesänderung. Die von der ÖVP-Grünen-Regierung angekündigte Reform wurde am Dienstag im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen. Die Reform der RWR-Karte soll Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich erleichtern – darunter fallen auch zahlreiche Schlüsselkräfte, die Startups häufig in Phasen starken Wachstums international hiren. Ob die Reform für diese Zwecke weit genug geht, wird sich weisen – jedenfalls bringt sie zahlreiche Erleichterungen im Verfahren, niedrigere Hürden und neue Möglichkeiten für Projektarbeit.

Kritik an Rot-Weiß-Rot-Karte-Reform aus unterschiedlicher Richtung

Kritik kommt von SPÖ und FPÖ, die Nachteile für Arbeitskräfte in Österreich und Lohndumping befürchten. Die Novelle sei „ein kompletter Kniefall vor der Wirtschaft“, meinte etwa SPÖ-Abgeordnete Verena Nußbaum laut Aussendung der Parlamentsdirektion in der Diskussion. Diese Kritik wies Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher mit dem Hinweis zurück, dass es derzeit lediglich 5.300 aktive RWR-Karten gebe. Als Vergleich nannte er Arbeitsbewilligungen für Menschen aus der Ukraine, die sich mittlerweile auf rund 7.000 belaufen.

Drei Anliegen der Opposition zu RWR-Karte nicht umgesetzt

In den Verhandlungen wurden übrigens auch drei Anliegen der Opposition im Zusammenhang mit der Rot-Weiß-Rot-Karte vertagt oder abgelehnt: es wird vorerst keine eigene RWR-Karte für Lehrlinge geben, das angekündigte Pflegestipendium wird vorerst nicht vorgezogen und komplett abgelehnt wurde ein Vorschlag der FPÖ, den österreichischen Arbeitsmarkt bei hoher Arbeitslosigkeit sektoral auch für EU-Bürger:innen zu beschränken.


Das sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Im Zuge der Reform der RWR-Karte wird eine ganze Reihe von Zugangserleichterungen auf unterschiedlichen Ebenen umgesetzt. Zudem wurde das in der Vergangenheit bereits mehrfach kommunizierte Vorhaben erneuert, den Prozess insgesamt zu beschleunigen. Man habe sich intensiv mit Unternehmer:innen ausgetauscht und wolle die Beantragung „möglichst praxisnahe erleichtern“, meint dazu Minister Kocher. Eine Rolle soll dabei auch die Austrian Business Agency (ABA) mit „Work in Austria“ spielen.

Gehaltsgrenze gesenkt

Künftig genügt für alle Antragsteller:innen eine Gehaltsgrenze von mindestens der Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zuzüglich Sonderzahlungen. Bisher war das nur für Personen bis 30 Jahre möglich. 2022 würde dieser Mindestlohn für die RWR-Karte damit bei 2.835 Euro brutto liegen. Für Absolvent:innen heimischer Universitäten und Fachhochschulen wird die Mindestentlohnung gänzlich beseitigt. Ihr Entgelt muss aber dem ortsüblichen Gehalt inländischer Studienabsolvent:innen mit vergleichbarer Tätigkeit und Berufserfahrung entsprechen.

Gleichstellung von Englisch mit Deutsch

Besonders relevant für die Startup-Szene: Der Vorweis von Deutschkenntnissen ist nicht mehr zwingend notwendig – entsprechende Englischkenntnisse werden mit der Novelle gleichgestellt, sofern die Sprache im Unternehmen Englisch ist. Sprachzeugnisse und andere Nachweise behalten zudem nun ihre Gültigkeit länger und müssen während eines Verfahrens nicht neuerlich vorgelegt werden.

Startup-Rot-Weiß-Rot-Karte

Eine Erleichterung gibt es auch bei der RWR-Karte für ausländische Startup-Gründer:innen – einem Angebot, das übrigens in den vergangenen Jahren seit Einführung kaum genutzt wurde. Hier wird das notwendige Stammkapital von 50.000 Euro auf 30.000 Euro reduziert.

Fachkräfte: Sonderregelung für temporäre Projekte

Ganz konkret IT-Spezialist:innen hatte man, wie aus den Erläuterungen hervorgeht, bei einer neuen Sonderregelung für Projektmitarbeiter:innen im Sinn: Besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die lediglich für die Durchführung zeitlich befristeter Projekte nach Österreich geholt werden, können nun eine befristete Beschäftigungsbewilligung für längstens sechs Monate erhalten.

Vereinfachte Verfahren und Wegfall von Hochschul-Abschluss für IT-Kräfte bei „Blauer Karte“ der EU

Mit dem Gesetzentwurf wird auch eine neue EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel es ist, die innereuropäische Mobilität von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erweitern. Teil davon sind vereinfachte Behördenverfahren für Inhaber:innen der „Blauen Karte EU“, die ihren Arbeitgeber wechseln oder von einem anderen EU-Land nach Österreich ziehen wollen. Zudem wird für bestimmte hochqualifizierte IT-Tätigkeiten künftig kein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss mehr benötigt. Auch auf EU-Ebene werden zudem die Gehaltsschwellen geändert.

Weitere Regelungen

Beschlossen wurden im Zuge der Novelle auch Erleichterungen bei der Antragstellung für Familienangehörige. Besonders relevant für Tourismus und Landwirtschaft ist eine neue Regelung zum dauerhaften Arbeitsmarkt-Zugang für Stamm-Saisoniers. Und ersatzlos gestrichen wurde ein Gesetzespassus, der bislang Arbeitsvermittlungen die Vermittlung von Drittstaatsangehörigen nur in Ausnahmefällen erlaubt hatte.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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