29.06.2022

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform beschlossen – das sind die wichtigsten Punkte

Eine lange erwartete Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist beschlossen. Mehrere Neuregelungen sind für Startups und Tech-Unternehmen relevant.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

Seit Jahren forderte die Startup-Szene eindringlich Reformen der Rot-Weiß-Rot-Karte und 2022 gibt es nun tatsächlich eine Gesetzesänderung. Die von der ÖVP-Grünen-Regierung angekündigte Reform wurde am Dienstag im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen. Die Reform der RWR-Karte soll Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich erleichtern – darunter fallen auch zahlreiche Schlüsselkräfte, die Startups häufig in Phasen starken Wachstums international hiren. Ob die Reform für diese Zwecke weit genug geht, wird sich weisen – jedenfalls bringt sie zahlreiche Erleichterungen im Verfahren, niedrigere Hürden und neue Möglichkeiten für Projektarbeit.

Kritik an Rot-Weiß-Rot-Karte-Reform aus unterschiedlicher Richtung

Kritik kommt von SPÖ und FPÖ, die Nachteile für Arbeitskräfte in Österreich und Lohndumping befürchten. Die Novelle sei „ein kompletter Kniefall vor der Wirtschaft“, meinte etwa SPÖ-Abgeordnete Verena Nußbaum laut Aussendung der Parlamentsdirektion in der Diskussion. Diese Kritik wies Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher mit dem Hinweis zurück, dass es derzeit lediglich 5.300 aktive RWR-Karten gebe. Als Vergleich nannte er Arbeitsbewilligungen für Menschen aus der Ukraine, die sich mittlerweile auf rund 7.000 belaufen.

Drei Anliegen der Opposition zu RWR-Karte nicht umgesetzt

In den Verhandlungen wurden übrigens auch drei Anliegen der Opposition im Zusammenhang mit der Rot-Weiß-Rot-Karte vertagt oder abgelehnt: es wird vorerst keine eigene RWR-Karte für Lehrlinge geben, das angekündigte Pflegestipendium wird vorerst nicht vorgezogen und komplett abgelehnt wurde ein Vorschlag der FPÖ, den österreichischen Arbeitsmarkt bei hoher Arbeitslosigkeit sektoral auch für EU-Bürger:innen zu beschränken.


Das sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Im Zuge der Reform der RWR-Karte wird eine ganze Reihe von Zugangserleichterungen auf unterschiedlichen Ebenen umgesetzt. Zudem wurde das in der Vergangenheit bereits mehrfach kommunizierte Vorhaben erneuert, den Prozess insgesamt zu beschleunigen. Man habe sich intensiv mit Unternehmer:innen ausgetauscht und wolle die Beantragung „möglichst praxisnahe erleichtern“, meint dazu Minister Kocher. Eine Rolle soll dabei auch die Austrian Business Agency (ABA) mit „Work in Austria“ spielen.

Gehaltsgrenze gesenkt

Künftig genügt für alle Antragsteller:innen eine Gehaltsgrenze von mindestens der Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zuzüglich Sonderzahlungen. Bisher war das nur für Personen bis 30 Jahre möglich. 2022 würde dieser Mindestlohn für die RWR-Karte damit bei 2.835 Euro brutto liegen. Für Absolvent:innen heimischer Universitäten und Fachhochschulen wird die Mindestentlohnung gänzlich beseitigt. Ihr Entgelt muss aber dem ortsüblichen Gehalt inländischer Studienabsolvent:innen mit vergleichbarer Tätigkeit und Berufserfahrung entsprechen.

Gleichstellung von Englisch mit Deutsch

Besonders relevant für die Startup-Szene: Der Vorweis von Deutschkenntnissen ist nicht mehr zwingend notwendig – entsprechende Englischkenntnisse werden mit der Novelle gleichgestellt, sofern die Sprache im Unternehmen Englisch ist. Sprachzeugnisse und andere Nachweise behalten zudem nun ihre Gültigkeit länger und müssen während eines Verfahrens nicht neuerlich vorgelegt werden.

Startup-Rot-Weiß-Rot-Karte

Eine Erleichterung gibt es auch bei der RWR-Karte für ausländische Startup-Gründer:innen – einem Angebot, das übrigens in den vergangenen Jahren seit Einführung kaum genutzt wurde. Hier wird das notwendige Stammkapital von 50.000 Euro auf 30.000 Euro reduziert.

Fachkräfte: Sonderregelung für temporäre Projekte

Ganz konkret IT-Spezialist:innen hatte man, wie aus den Erläuterungen hervorgeht, bei einer neuen Sonderregelung für Projektmitarbeiter:innen im Sinn: Besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die lediglich für die Durchführung zeitlich befristeter Projekte nach Österreich geholt werden, können nun eine befristete Beschäftigungsbewilligung für längstens sechs Monate erhalten.

Vereinfachte Verfahren und Wegfall von Hochschul-Abschluss für IT-Kräfte bei „Blauer Karte“ der EU

Mit dem Gesetzentwurf wird auch eine neue EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel es ist, die innereuropäische Mobilität von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erweitern. Teil davon sind vereinfachte Behördenverfahren für Inhaber:innen der „Blauen Karte EU“, die ihren Arbeitgeber wechseln oder von einem anderen EU-Land nach Österreich ziehen wollen. Zudem wird für bestimmte hochqualifizierte IT-Tätigkeiten künftig kein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss mehr benötigt. Auch auf EU-Ebene werden zudem die Gehaltsschwellen geändert.

Weitere Regelungen

Beschlossen wurden im Zuge der Novelle auch Erleichterungen bei der Antragstellung für Familienangehörige. Besonders relevant für Tourismus und Landwirtschaft ist eine neue Regelung zum dauerhaften Arbeitsmarkt-Zugang für Stamm-Saisoniers. Und ersatzlos gestrichen wurde ein Gesetzespassus, der bislang Arbeitsvermittlungen die Vermittlung von Drittstaatsangehörigen nur in Ausnahmefällen erlaubt hatte.

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Bei den Technology Talks Austria diskutieren mehr als 800 Teilnehmende aus der österreichischen Forschungs- und Technologie-Community mit hochkarätigen internationalen Expert:innen (im Bild ein Panel der Technology Talks Austria 2025) | (c) AIT/Valerie Maltseva

Zum dritten Mal gehen die Technology Talks Austria in ihrer neuen Form im MuseumsQuartier Wien über die Bühne. Die Konferenz ist aus den Technologiegesprächen hervorgegangen, die über Jahrzehnte im Rahmen des Europäischen Forums Alpbach stattfanden. 2024 führte das AIT Austrian Institute of Technology das traditionsreiche Format gemeinsam mit zentralen Organisationen der österreichischen Forschungs-, Technologie- und Innovationscommunity fort und brachte es nach Wien. Mittlerweile hat sich die Veranstaltung als jährlicher Fixpunkt der heimischen FTI-Community etabliert.

Sechs Plenary Sessions und zwölf Workshops

Das Programm spannt einen Bogen von technologischen Fähigkeiten und strategischen Infrastrukturen über Industrialisierung und Sicherheit bis hin zu technologischer Souveränität und europäischen Rahmenbedingungen. Im Zentrum stehen sechs international besetzte Plenary Sessions:

  • Strategic Infrastructures and Resilient Innovation Ecosystems
  • The Way Forward: From Scientific Excellence to Industrial Leadership
  • Dual-Use Technologies: Innovation, Security, and Spillovers
  • Technological Sovereignty and European Resilience
  • EU Framework Conditions for Innovation, Scaling and Impact
  • National Innovation Systems: Unlocking Europe’s Innovation Potential

Zwölf jeweils 90-minütige Workshops vertiefen die Plenardebatten und erweitern sie um konkrete technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragestellungen. Ergänzt wird das Programm durch Keynotes, Special Events, eine Exhibition Area und Möglichkeiten zur Vernetzung.

„Kein Schaufenster“, sondern ein „Denkraum“

„Die Technology Talks sind kein Schaufenster, in dem wir einander bereits Erreichtes präsentieren. Sie sollen ein Denkraum sein: ein Raum, in dem unterschiedliche Erfahrungen aufeinandertreffen, Annahmen überprüft, Lösungen weiterentwickelt und neue Kooperationen begründet werden“, sagt Brigitte Bach, Sprecherin der Geschäftsführung des AIT und Vorsitzende des Veranstaltungskuratoriums.

Andreas Kugi, Vorsitzender des Programm-Komitees und Scientific Director des AIT, ergänzt: „Entscheidend wird sein, wie wir wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in technologische Führungspositionen, industrielle Wertschöpfung und resilientere Systeme übersetzen können.“

Veranstalter ist das AIT, in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung. Die Konferenz findet direkt im Anschluss an das FFG-Forum am 9. September statt. Alle Infos gibt es unter www.technology-talks-austria.at.

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