29.06.2022

Rot-Weiß-Rot-Karte: Reform beschlossen – das sind die wichtigsten Punkte

Eine lange erwartete Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte ist beschlossen. Mehrere Neuregelungen sind für Startups und Tech-Unternehmen relevant.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

Seit Jahren forderte die Startup-Szene eindringlich Reformen der Rot-Weiß-Rot-Karte und 2022 gibt es nun tatsächlich eine Gesetzesänderung. Die von der ÖVP-Grünen-Regierung angekündigte Reform wurde am Dienstag im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen. Die Reform der RWR-Karte soll Fachkräften aus Drittstaaten den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich erleichtern – darunter fallen auch zahlreiche Schlüsselkräfte, die Startups häufig in Phasen starken Wachstums international hiren. Ob die Reform für diese Zwecke weit genug geht, wird sich weisen – jedenfalls bringt sie zahlreiche Erleichterungen im Verfahren, niedrigere Hürden und neue Möglichkeiten für Projektarbeit.

Kritik an Rot-Weiß-Rot-Karte-Reform aus unterschiedlicher Richtung

Kritik kommt von SPÖ und FPÖ, die Nachteile für Arbeitskräfte in Österreich und Lohndumping befürchten. Die Novelle sei “ein kompletter Kniefall vor der Wirtschaft”, meinte etwa SPÖ-Abgeordnete Verena Nußbaum laut Aussendung der Parlamentsdirektion in der Diskussion. Diese Kritik wies Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher mit dem Hinweis zurück, dass es derzeit lediglich 5.300 aktive RWR-Karten gebe. Als Vergleich nannte er Arbeitsbewilligungen für Menschen aus der Ukraine, die sich mittlerweile auf rund 7.000 belaufen.

Drei Anliegen der Opposition zu RWR-Karte nicht umgesetzt

In den Verhandlungen wurden übrigens auch drei Anliegen der Opposition im Zusammenhang mit der Rot-Weiß-Rot-Karte vertagt oder abgelehnt: es wird vorerst keine eigene RWR-Karte für Lehrlinge geben, das angekündigte Pflegestipendium wird vorerst nicht vorgezogen und komplett abgelehnt wurde ein Vorschlag der FPÖ, den österreichischen Arbeitsmarkt bei hoher Arbeitslosigkeit sektoral auch für EU-Bürger:innen zu beschränken.


Das sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Im Zuge der Reform der RWR-Karte wird eine ganze Reihe von Zugangserleichterungen auf unterschiedlichen Ebenen umgesetzt. Zudem wurde das in der Vergangenheit bereits mehrfach kommunizierte Vorhaben erneuert, den Prozess insgesamt zu beschleunigen. Man habe sich intensiv mit Unternehmer:innen ausgetauscht und wolle die Beantragung “möglichst praxisnahe erleichtern”, meint dazu Minister Kocher. Eine Rolle soll dabei auch die Austrian Business Agency (ABA) mit “Work in Austria” spielen.

Gehaltsgrenze gesenkt

Künftig genügt für alle Antragsteller:innen eine Gehaltsgrenze von mindestens der Hälfte der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zuzüglich Sonderzahlungen. Bisher war das nur für Personen bis 30 Jahre möglich. 2022 würde dieser Mindestlohn für die RWR-Karte damit bei 2.835 Euro brutto liegen. Für Absolvent:innen heimischer Universitäten und Fachhochschulen wird die Mindestentlohnung gänzlich beseitigt. Ihr Entgelt muss aber dem ortsüblichen Gehalt inländischer Studienabsolvent:innen mit vergleichbarer Tätigkeit und Berufserfahrung entsprechen.

Gleichstellung von Englisch mit Deutsch

Besonders relevant für die Startup-Szene: Der Vorweis von Deutschkenntnissen ist nicht mehr zwingend notwendig – entsprechende Englischkenntnisse werden mit der Novelle gleichgestellt, sofern die Sprache im Unternehmen Englisch ist. Sprachzeugnisse und andere Nachweise behalten zudem nun ihre Gültigkeit länger und müssen während eines Verfahrens nicht neuerlich vorgelegt werden.

Startup-Rot-Weiß-Rot-Karte

Eine Erleichterung gibt es auch bei der RWR-Karte für ausländische Startup-Gründer:innen – einem Angebot, das übrigens in den vergangenen Jahren seit Einführung kaum genutzt wurde. Hier wird das notwendige Stammkapital von 50.000 Euro auf 30.000 Euro reduziert.

Fachkräfte: Sonderregelung für temporäre Projekte

Ganz konkret IT-Spezialist:innen hatte man, wie aus den Erläuterungen hervorgeht, bei einer neuen Sonderregelung für Projektmitarbeiter:innen im Sinn: Besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die lediglich für die Durchführung zeitlich befristeter Projekte nach Österreich geholt werden, können nun eine befristete Beschäftigungsbewilligung für längstens sechs Monate erhalten.

Vereinfachte Verfahren und Wegfall von Hochschul-Abschluss für IT-Kräfte bei “Blauer Karte” der EU

Mit dem Gesetzentwurf wird auch eine neue EU-Richtlinie umgesetzt, deren Ziel es ist, die innereuropäische Mobilität von hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erweitern. Teil davon sind vereinfachte Behördenverfahren für Inhaber:innen der “Blauen Karte EU”, die ihren Arbeitgeber wechseln oder von einem anderen EU-Land nach Österreich ziehen wollen. Zudem wird für bestimmte hochqualifizierte IT-Tätigkeiten künftig kein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss mehr benötigt. Auch auf EU-Ebene werden zudem die Gehaltsschwellen geändert.

Weitere Regelungen

Beschlossen wurden im Zuge der Novelle auch Erleichterungen bei der Antragstellung für Familienangehörige. Besonders relevant für Tourismus und Landwirtschaft ist eine neue Regelung zum dauerhaften Arbeitsmarkt-Zugang für Stamm-Saisoniers. Und ersatzlos gestrichen wurde ein Gesetzespassus, der bislang Arbeitsvermittlungen die Vermittlung von Drittstaatsangehörigen nur in Ausnahmefällen erlaubt hatte.

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Die Projektpartner:innen: von TU Wien, Forschung Burgenland. KEBA und kW-Soltions | (c) kW-Solutions

Bidirektionales Laden eröffnet für E-Autos weitreichende Möglichkeiten, die weit über die klassische Nutzung als Fortbewegungsmittel hinausgehen. Mit dieser Technologie können Elektrofahrzeuge nicht nur Energie aus dem Netz beziehen, sondern auch gespeicherten Strom wieder zurückspeisen. Dadurch werden sie zu mobilen Energiespeichern, die flexibel in verschiedene Szenarien eingebunden werden können – so zumindest in der Theorie. In der Praxis ist bidirektionales Laden in Österreich jedoch noch Zukunftsmusik. Ein neues Forschungsprojekt, an dem das Wiener Startup kW-Solutions beteiligt ist, möchte das nun ändern.

Bidirektionales Laden: Innovationsbedarf in Österreich

Das von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) unterstützte Projekt Interoperable Communication for Bidirectional Charging (ICBC) hat sich zum Ziel gesetzt, die technischen und formalen Hürden von bidirektionalem Laden zu überwinden.

kW-Solutions-Gründer Korbinian Kasinger erläutert: “Es braucht jemanden, der den Vehicle-to-Grid-Prozess in Österreich durchmoderiert – sowohl technisch als auch formell“, so Kasinger​. Eine Herausforderung ist etwa die Zertifizierung des zurückgespeisten Stroms. “Bei einer PV-Anlage weiß man, dass es Grünstrom ist. Bei Autobatterien ist das nicht so einfach”, so der Gründer.

Technologisch ermöglicht es der Vehicle-to-Grid-Prozess (V2G), Strom aus der Batterie zu entnehmen und zurückzuverkaufen oder dem Regelenergiemarkt zur Verfügung zu stellen. Das ICBC-Projekt soll genau diese Möglichkeiten ausloten und zur Marktreife bringen​.

Das Konsortium hinter ICBC

Hinter dem ICBC-Projekt steht ein Konsortium aus kW-Solutions, der Technischen Universität Wien (TU Wien), Forschung Burgenland und KEBA​. Während die TU Wien für die Entwicklung von Kommunikationsschnittstellen sorgt, untersucht Forschung Burgenland die ökonomischen Vorteile von V2G. KEBA bringt seine Expertise in der Entwicklung von Ladeinfrastruktur-Hardware ein​.

kW-Solutions selbst arbeitet an einer flexiblen Software-Architektur, die V2G-Technologie effizient ins bestehende Netz integrieren soll. Das 2021 gegründete Startup hat sich auf die Bereitstellung intelligenter Ladelösungen für Elektrofahrzeuge spezialisiert.

Ein zentrales Produkt ist die Energiemanagement-Software “Charly”, die speziell für Mehrparteienanlagen entwickelt wurde, um ein effizientes Lastmanagement und eine automatisierte Verrechnung zu ermöglichen. 2023 konnte das Startup eine sechsstellige Finanzierungsrunde abschließen und FSP Ventures für sich gewinnen (brutkasten berichtete). Das Family Office ist an zahlreichen bekannten österreichischen Startups beteiligt, darunter Woom, Agrobiogel, Ecop Technologies oder Swimsol.

Pilotprojekte als nächster Schritt

Das ICBC-Projekt ist auf zwei Jahre angelegt und soll erste Antworten auf diese Fragen liefern. “In ein bis zwei Jahren werden wir valide Pilotprojekte in Österreich starten“, so Kasinger​. Ein flächendeckender, standardisierter Einsatz von V2G könnte allerdings noch drei bis fünf Jahre dauern​.

Das ICBC-Projekt legt laut Kasinger großen Wert auf praxisnahe Lösungen. In sechs Arbeitsbereichen werden nun Use-Cases, Schnittstellen und Systemarchitekturen entwickelt, um die Marktfähigkeit sicherzustellen​. Bidirektionales Laden könnte laut dem Gründer für Österreich nicht nur die Elektromobilität attraktiver machen, sondern auch zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.


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