18.07.2023

Regierung will Zahl der Rot-Weiß-Rot-Karten drastisch erhöhen

Bis 2027 will man auf 15.000 ausgestellte Rot-Weiß-Rot-Karten pro Jahr kommen. Die Reaktionen auf die Ansage sind gespalten.
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Rot-Weiß-Rot-Karte - Die Minister Johannes Rauch und Martin Kocher
Die Minister Johannes Rauch und Martin Kocher | (c) BKA - Valentin Brauneis

Die Auswirkungen der letzten Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) im vergangenen Jahr, die im Oktober in Kraft trat, sind in den Zahlen bereits spürbar – der brutkasten berichtete erst kürzlich. Im ersten Halbjahr gab es laut Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher einen Anstieg an bewilligten Karten von 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 3.795 Stück. Doch wie der Minister heute gemeinsam mit seinem Kollegen, Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch verkündete, soll das erst der Anfang sein.

Minister wollen „gesamtstaatliche Fachkräftestrategie“ und 15.000 Rot-Weiß-Rot-Karten pro Jahr

Bis 2027 will man auf 15.000 bewilligte Rot-Weiß-Rot-Karten pro Jahr kommen – auf Basis des ersten Halbjahrs hochgerechnet also etwa eine Verdopplung des Status Quo. Es gebe „weitere Stellschrauben, über welche Optimierungen erzielt werden können und außerdem auch großes Potential beim Vollzug“, heißt es in einer Aussendung des Wirtschaftsministeriums. Es brauche „eine gesamtstaatliche und zukünftig noch prononciertere Fachkräftestrategie“. Dazu hätten die Minister gemeinsam mit betroffenen Organisationseinheiten im Bund und Sozialpartnern Ziele ausgelotet.

Rauch: „Leuten vermittelt: Ihr seid willkommen!“

Es gebe aktuell in fast allen Wirtschaftsbereichen einen Personalmangel, sagt Minister Rauch in seinem Statement und betont bezogen auf seinen Fachbereich: „Ohne qualifizierte Zuwanderung von außen werden wir adäquate Pflege in Österreich aber künftig nicht sicherstellen können“. Und weiter: „Jetzt müssen wir allerdings dringend an der gesamten Beschäftigungspolitik arbeiten, damit man den Leuten vermittelt: Ihr seid willkommen!“

Österreich soll „eines der attraktivsten Länder für qualifizierte Zuwanderung“ werden

Konkret sollen etwa die Verfahren, unter anderem bei der Bewilligung der Rot-Weiß-Rot-Karte, aber auch die Anerkennung von bereits erworbenen Qualifikationen im Ausland, beschleunigt werden, heißt es in der Aussendung. „Ziel ist es, Unterstützungsmaßnahmen und Rahmenbedingungen für Betriebe, aber auch für Arbeitssuchende aus Drittstaaten so zu gestalten und auszubauen, dass Österreich zu einem der attraktivsten Länder für qualifizierte Zuwanderung wird und so seinen Wohlstand nicht nur halten, sondern weiter ausbauen kann“, werden die beiden Minister zitiert.

Verbesserungen auch bei Zuwanderung aus dem EWR-Raum geplant

Neben weiteren Verbesserungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte sollen auch die Vermittlungen durch das AMS-Programm EURES aus anderen EU-Mitgliedsstaaten mit hoher Arbeitslosigkeit schrittweise auf 2.000 pro Jahr erhöht werden. Die Arbeitsmigration aus dem EWR-Raum spielt mit zuletzt 32.000 Personen im Jahr 2022 aktuell eine deutlich größere Rolle als die Zuwanderung via RWR-Karte.

FPÖ und SPÖ gegen mehr Rot-Weiß-Rot-Karten

Die Reaktionen auf die heutige Ansage der beiden Minister fielen – wie gewohnt – gemischt aus. Positiv reagierten erwartungsgemäß Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung. FPÖ-Arbeits- und Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch ortet dagegen einen „Zuwanderungs-Schmäh zur angeblichen Rettung des Arbeitsmarkts“, der „rein auf Kosten des Sozialsystem und somit zulasten der Österreicher“ gehe. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch fordert in einer Aussendung „bessere Arbeitsbedingungen statt Ausweitung der Rot-Weiß-Rot-Karte“ und meint unter anderem: „Mit höheren Nettolöhnen und kürzeren Normalarbeitszeiten kann schnell mehr qualifiziertes Personal gefunden werden“.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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