07.08.2019

OÖ HightechFonds als Wachstumsbeschleuniger bei Roomle

Das Linzer Startup Roomle ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Dabei profitiert das Team vom heterogenen Investoren-Mix, von AWS Gründerfonds über den OÖ HightechFonds bis zum ehemaligen Finanzminister.
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Roomle
Christian Matzinger (OÖ HightechFonds, li.) unterstützt Albert Ortig (Roomle, re.) beim Wachstum. (c) Sergio Mechelk
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“Roomle hat das Potenzial, den Verkauf von Möbeln auf eine neue Ebene zu heben, indem die Prozesse digitalisiert werden”, sagt Johannes Artmayr, Geschäftsführer der Strasser Steine GmbH. Gemeinsam mit Ex-Finanzminister Hans Jörg Schelling übernimmt er 50 Prozent der Anteile vom AWS Gründerfonds, wie der brutkasten Anfang August berichtete.

“Wir sehen uns als Anschub- und Anschlussfinanzierer für Tech-Startups”, sagt Ralf Kunzmann, Geschäftsführer des AWS Gründerfonds: Wenn das Unternehmen funktioniert, dann ist die Zeit für den AWS Gründerfonds reif, seine Anteile abzutreten – das ist bei Roomle nun der Fall. Bisher hat das Startup bereits vom breiten Mix aus Förderern und Investoren profitiert, die an dem Unternehmen beteiligt sind. 

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Der AWS Gründerfonds ist bereits im Gründungsjahr des Startups, 2014, in das Linzer Startup eingestiegen. Auch die Michael Grabner Media GmbH ist seit der Gründung an Roomle beteiligt. Anfang 2018 kamen Artmayr und Schelling als Investoren hinzu, im Sommer desselben Jahres beteiligte sich auch der OÖ HightechFonds an Roomle. Dessen Kapital soll den Markteintritt noch beschleunigen.

Ralf Kunzmann, Geschäftsführer AWS Gründerfonds, gibt 50 Prozent der Anteile ab. (c) Sergio Mechelk

Heterogener Mix aus Investoren

Ein Vorteil des Startups ist der heterogene Mix aus Investoren, die sich gegenseitig ergänzen. Das Team rund um Roomle-Gründer Albert Ortig profitierte dabei von der Beratung des AWS Gründerfonds ebenso wie von der Expertise des OÖ HightechFonds. 

“Wir haben dabei einen wertvollen Beitrag als Marktbeschleuniger geleistet”, sagt Christian Matzinger, Geschäftsführer des OÖ HightechFonds. Der OÖ HightechFonds ist mit insgesamt mehr als 16 Millionen Euro dotiert, die sich aus Mitteln der Europäischen Union, des Landes Oberösterreich und der oberösterreichischen Banken zusammensetzen. Mit Beteiligungen ermöglicht er es innovativen Startups, ihre Ideen und Prototypen auch kommerziell zu vertreiben. Die ausgewählten Startups erhalten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern in Kooperation mit dem Inkubator tech2b auch Know-how und Beratung. 

Aufgrund des öffentlichen Auftrags ist der OÖ HightechFonds nicht nur am schnellen, sondern am soliden Wachstum interessiert – es zählen auch Standortfragen, Nachhaltigkeit und Arbeitsplätze. Aktuell hält der OÖ HightechFonds elf Beteiligungen, zwei erfolgreiche Exits – smartbow und combeenation – konnten bereits realisiert werden.

Erfahrung aus Handel und Industrie

In der nächsten Phase des Unternehmens möchten Artmayer und Schelling nun ihre Erfahrungen aus dem Handel und der Industrie einbringen. Denn unter anderem wissen sie, welche Anforderungen die Branchen an Startups wie Roomle stellen und wie sich die Kunden verhalten – außerdem können die beiden Manager ihre bestehenden Kontakte einbringen, um das Startup voran zu bringen. “Denn das Produkt selbst ist bereits gut entwickelt, nun muss es richtig in den Markt gebracht werden”, sagt Schelling. Derzeit beschäftigt Roomle rund 20 Mitarbeiter, der Umsatz ist siebenstellig und hat sich von letztem auf dieses Jahr verdoppelt.

Hans Jörg Schelling und Johannes Artmayr bringen ihre Expertise ein. (c) Sergio Mechelk 

Gesamtlösung statt Teillösungen

Endkunden ist Roomle dabei meist bekannt als eine Lösung für Tablet-PCs, mit der sie virtuelle Möbelstücke in ihrer Wohnung platzieren. Aber Roomle ist mehr als das, wie Ortig erläutert: “Es digitalisiert die gesamte Infrastruktur des Möbelkaufs und ist dabei eingebunden in das System unserer B2B-Kunden”, sagt er. Wenn der Endkunde etwa ein Möbelstück in seiner App favorisiert, dann kann der Verkäufer dies als Grundlage für die Beratung nehmen, und die Warenwirtschaft wird entsprechend angepasst – dadurch profitieren alle Stakeholder im gesamten Prozess.

Die Investoren und der Gründer im Gespräch mit dem brutkasten. (c) Sergio Mechelk

“Hier handelt es sich um eine Komplettlösung, während die Konkurrenz nur Teillösungen anbietet”, sagt Schelling. Den die Kaufentscheidung bei der Anschaffung einer Küche dauert normalerweise über zwei Jahre, die Kunden müssen sich Modelle in zahlreichen Möbelhäusern ansehen. Stattdessen können sie nun zuhause den Grundriss am iPad eingeben und sich selber ein Bild machen, bevor sie mit einem Verkäufer sprechen. “Der Verkaufsprozess wird dadurch brutal abgekürzt”, sagt Artmayr. 

Ob das digitale Modell somit den stationären Handel eines Tages ersetzt? “Nein, es wird eine sinnvolle Ergänzung sein”, sagt Artmayr, dessen Unternehmen Naturstein in die Haushalte integriert – und lächelt milde: “Denn das haptische Spüren der Materialien kann dadurch nicht ersetzt werden.” 


Im Rahmen des Programmes „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2020“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung sowie aus Mitteln des Landes Oberösterreich gefördert.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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