04.07.2025
HORIZON EUROPE

RobustifAI: AIT und TU Wien entwickelten Methode für vertrauenswürdige GenAI

Das AIT Austrian Institute of Technology entwickelte gemeinsam mit der TU Wien eine neue Methodik für vertrauenswürdige Generative Künstliche Intelligenz im Rahmen des neuen europäisch geförderten Projekts RobustifAI.
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© AI - Das RobustifyAI-Konsortium beim Kick-Off am AIT.

GenAI, wie z. B. Basismodelle (Foundation Models), stellt eine transformative Klasse der KI dar, die in der Lage ist, Muster aus Daten zu lernen und neue Inhalte zu generieren – soviel ist bekannt. Sie hat jedoch bemerkenswerte Schwächen, die zu Missbrauch führen oder ihre breite Einführung und positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen behindern können. Diese Unzulänglichkeiten sind laut dem AIT (Austrian Institute of Technology) auf drei Schlüsselbereiche zurückzuführen: technische, betriebliche und benutzerbezogene Robustheit. RobustifAI soll hier Abhilfe schaffen.

RobustifAI: Unter Top 3 von 131 Bewerbungen

Hierbei handelt es sich um ein „Horizon Europe-Projekt“, das darauf abzielt, eine umfassende Design- und Einsatzmethodik für „zuverlässige, robuste und vertrauenswürdige“ generative Künstliche Intelligenz (GenAI) zu entwickeln, heißt es in einer Presseaussendung. Es startete offiziell am 1. Juni 2025 und hat eine Laufzeit von 36 Monaten mit einem Gesamtbudget von 9,3 Millionen Euro, wovon der österreichische Anteil rund 1,36 Millionen Euro beträgt. Österreich spielt eine Schlüsselrolle in RobustifAI, da zwei heimische Institutionen beteiligt sind – das AIT und die TU Wien.

Die Bewilligung der Mittel ist ein großer Erfolg für das Konsortium von RobustifAI, da nur drei der 131 eingereichten Vorschläge den Förderzuschlag erhalten haben. Das Konsortium traf sich am 5. Juni 2025 in den Räumlichkeiten des AIT in Wien zu einem offiziellen Kick-off, bei dem die ersten Schritte der Projektarbeit festgelegt wurden.

HCPS

RobustifAI konzentriert sich auf Basismodelle, die im Kontext von sogenannten „Human-Cyber-Physical Systems“ (HCPS) eingesetzt werden. Oder in anderen Worten: auf komplexe Systeme, in denen Computer, Netzwerke, Menschen und physische Prozesse kombiniert werden, um reale Umgebungen zu überwachen und zu steuern, die in vielen Bereichen Anwendung finden können.

Das AIT ist im Konsortium durch Dejan Nickovic vertreten, der als technischer Leiter des Projekts fungiert. Ezio Bartocci, Professor für „Formal Methods in Cyber-Physical Systems“ an der Fakultät für Informatik, vertritt die TU Wien.

AIT und TU Wien als langjährige Partner

Das AIT bringt in das Projekt seine Expertise in der Anwendung formaler Methoden für KI-basierte Systeme und in der Gestaltung zukünftiger KI-Policies ein – die TU Wien ihr Wissen in der systematischen Entwicklung und Analyse von lernfähigen autonomen Systemen.

Die beiden Institutionen haben eine langjährige Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit von KI-basierten und autonomen Systemen. Die sich in den letzten zehn Jahren durch gemeinsame Beiträge in Bereichen wie der Verifizierung von „deep neural networks“, der Entwicklung vertrauenswürdiger Systeme und der Laufzeitüberwachung von KI-gesteuerten Technologien darstellte.

Das RobustifAI-Konsortium umfasst 18 Partner aus zwölf Ländern, darunter 17 europäische Partner und ein Partner aus Indien.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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