10.09.2020

Roboter-Hund Spot wird nun auch in Europa verkauft

Der Roboter-Hund Spot von Boston Dynamics ist nun auch in Europa erhältlich. Er kann zum Beispiel in der Industrie, aber auch in der Kunst eingesetzt werden.
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Der Roboter-Hund Spot bei Merck in Darmstadt.
Der Roboter-Hund Spot bei Merck in Darmstadt. (c) Boston Dynamics

Er wirkt, als wäre einem SciFi-Film der „Matrix“- oder „Terminator“-Franchises entsprungen, wird aber in Wahrheit bereits jetzt im realen Leben eingesetzt: Spot, der Roboterhund des US-Unternehmens Boston Dynamics. Und nach einem kommerziellen Verkaufsstart in den USA im Juni ist Spot nun auch in Europa, den Großbritannien und Kanada erhältlich, wie das Unternehmen in einer Aussendung mitteilt.

Begründet wird dieser Schritt in die Internationalisierung mit der großen Nachfrage, auch von europäischen Kunden, wie das Unternehmen schreibt. So gebe es etwa einen Use Case mit Merck in Darmstadt (Deutschland), wo Spot zum Beispiel zum Remote-Inspektionen des Industriegeländes eingesetzt wird.

Video: Roboterhund Spot bei Merck

Spot kann im industriellen Bereich unter anderem zur Automatisierung der Dokumentation des Baufortschritts, zur Überwachung abgelegener oder gefährlicher Umgebungen und zur Dokumentation in abgelegenen Umgebungen eingesetzt werden.

Integration weiterer Sensoren in Spot

Der Roboterhund kann aber auch für verschiedene Anwendungsfälle umkonfiguriert werden, wobei die modulare Plattform anpassbar ist, heißt es von Boston Dynamics. Dazu dienen diverse Add-ons, wie etwa Kameras zur Verbesserung der Wahrnehmungs- und Inspektionsfähigkeiten, zusätzliche Anschlüsse für die Integration von Services von Drittanbietern, Computer, die für die On-Board-Analyse der Datenerfassung programmiert werden können, und LIDAR-Sensoren, um die Wahrnehmung des Basissystems zu erweitern und die Autonomie des Roboters zu erhöhen.

Roboter-Hund für Kunst und Industrie

Dabei wird auch betont, dass der Verkauf nur für den kommerziellen und industriellen Bereich bestimmt und nur in den genannten Ländern erlaubt ist: Boston Dynamics verbietet den Verkauf des Roboter-Hunds in Länder, die den ITAR- oder Exportkontrollbeschränkungen der Vereinigten Staaten unterliegen.

Es gibt allerdings auch Kunstprojekte wie das nachfolgende Video, bei denen Spot zum Beispiel dabei zu sehen ist, wie er eine Kutsche zieht. Und auch bei Cirque du Soleil ist Spot schon aufgetreten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Roboter-Hund Spot wird nun auch in Europa verkauft

  • Er wirkt, als wäre einem SciFi-Film der „Matrix“- oder „Terminator“-Franchises entsprungen, wird aber in Wahrheit bereits jetzt im realen Leben eingesetzt: Spot, der Roboterhund des US-Unternehmens Boston Dynamics.
  • Und nach einem kommerziellen Verkaufsstart in den USA im Juni ist Spot nun auch in Europa, den Großbritannien und Kanada erhältlich, wie das Unternehmen in einer Aussendung mitteilt.
  • So gebe es etwa einen Use Case mit Merck in Darmstadt, wo Spot zum Beispiel zum Remote-Inspektionen des Industriegeländes eingesetzt wird.
  • Spot kann im industriellen Bereich unter anderem zur Automatisierung der Dokumentation des Baufortschritts, zur Überwachung abgelegener oder gefährlicher Umgebungen und zur Dokumentation in abgelegenen Umgebungen eingesetzt werden.
  • Der Roboterhund kann aber auch für verschiedene Anwendungsfälle umkonfiguriert werden, wobei die modulare Plattform anpassbar ist, heißt es von Boston Dynamics.
  • Dabei wird auch betont, dass der Verkauf nur für den kommerziellen und industriellen Bereich bestimmt und nur in den genannten Ländern erlaubt ist: Boston Dynamics verbietet den Verkauf des Roboter-Hunds in Länder, die den ITAR- oder Exportkontrollbeschränkungen der Vereinigten Staaten unterliegen.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Roboter-Hund Spot wird nun auch in Europa verkauft

  • Er wirkt, als wäre einem SciFi-Film der „Matrix“- oder „Terminator“-Franchises entsprungen, wird aber in Wahrheit bereits jetzt im realen Leben eingesetzt: Spot, der Roboterhund des US-Unternehmens Boston Dynamics.
  • Und nach einem kommerziellen Verkaufsstart in den USA im Juni ist Spot nun auch in Europa, den Großbritannien und Kanada erhältlich, wie das Unternehmen in einer Aussendung mitteilt.
  • So gebe es etwa einen Use Case mit Merck in Darmstadt, wo Spot zum Beispiel zum Remote-Inspektionen des Industriegeländes eingesetzt wird.
  • Spot kann im industriellen Bereich unter anderem zur Automatisierung der Dokumentation des Baufortschritts, zur Überwachung abgelegener oder gefährlicher Umgebungen und zur Dokumentation in abgelegenen Umgebungen eingesetzt werden.
  • Der Roboterhund kann aber auch für verschiedene Anwendungsfälle umkonfiguriert werden, wobei die modulare Plattform anpassbar ist, heißt es von Boston Dynamics.
  • Dabei wird auch betont, dass der Verkauf nur für den kommerziellen und industriellen Bereich bestimmt und nur in den genannten Ländern erlaubt ist: Boston Dynamics verbietet den Verkauf des Roboter-Hunds in Länder, die den ITAR- oder Exportkontrollbeschränkungen der Vereinigten Staaten unterliegen.

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Roboter-Hund Spot wird nun auch in Europa verkauft

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  • So gebe es etwa einen Use Case mit Merck in Darmstadt, wo Spot zum Beispiel zum Remote-Inspektionen des Industriegeländes eingesetzt wird.
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  • Dabei wird auch betont, dass der Verkauf nur für den kommerziellen und industriellen Bereich bestimmt und nur in den genannten Ländern erlaubt ist: Boston Dynamics verbietet den Verkauf des Roboter-Hunds in Länder, die den ITAR- oder Exportkontrollbeschränkungen der Vereinigten Staaten unterliegen.

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Roboter-Hund Spot wird nun auch in Europa verkauft

  • Er wirkt, als wäre einem SciFi-Film der „Matrix“- oder „Terminator“-Franchises entsprungen, wird aber in Wahrheit bereits jetzt im realen Leben eingesetzt: Spot, der Roboterhund des US-Unternehmens Boston Dynamics.
  • Und nach einem kommerziellen Verkaufsstart in den USA im Juni ist Spot nun auch in Europa, den Großbritannien und Kanada erhältlich, wie das Unternehmen in einer Aussendung mitteilt.
  • So gebe es etwa einen Use Case mit Merck in Darmstadt, wo Spot zum Beispiel zum Remote-Inspektionen des Industriegeländes eingesetzt wird.
  • Spot kann im industriellen Bereich unter anderem zur Automatisierung der Dokumentation des Baufortschritts, zur Überwachung abgelegener oder gefährlicher Umgebungen und zur Dokumentation in abgelegenen Umgebungen eingesetzt werden.
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  • Dabei wird auch betont, dass der Verkauf nur für den kommerziellen und industriellen Bereich bestimmt und nur in den genannten Ländern erlaubt ist: Boston Dynamics verbietet den Verkauf des Roboter-Hunds in Länder, die den ITAR- oder Exportkontrollbeschränkungen der Vereinigten Staaten unterliegen.

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Roboter-Hund Spot wird nun auch in Europa verkauft

  • Er wirkt, als wäre einem SciFi-Film der „Matrix“- oder „Terminator“-Franchises entsprungen, wird aber in Wahrheit bereits jetzt im realen Leben eingesetzt: Spot, der Roboterhund des US-Unternehmens Boston Dynamics.
  • Und nach einem kommerziellen Verkaufsstart in den USA im Juni ist Spot nun auch in Europa, den Großbritannien und Kanada erhältlich, wie das Unternehmen in einer Aussendung mitteilt.
  • So gebe es etwa einen Use Case mit Merck in Darmstadt, wo Spot zum Beispiel zum Remote-Inspektionen des Industriegeländes eingesetzt wird.
  • Spot kann im industriellen Bereich unter anderem zur Automatisierung der Dokumentation des Baufortschritts, zur Überwachung abgelegener oder gefährlicher Umgebungen und zur Dokumentation in abgelegenen Umgebungen eingesetzt werden.
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Roboter-Hund Spot wird nun auch in Europa verkauft

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  • So gebe es etwa einen Use Case mit Merck in Darmstadt, wo Spot zum Beispiel zum Remote-Inspektionen des Industriegeländes eingesetzt wird.
  • Spot kann im industriellen Bereich unter anderem zur Automatisierung der Dokumentation des Baufortschritts, zur Überwachung abgelegener oder gefährlicher Umgebungen und zur Dokumentation in abgelegenen Umgebungen eingesetzt werden.
  • Der Roboterhund kann aber auch für verschiedene Anwendungsfälle umkonfiguriert werden, wobei die modulare Plattform anpassbar ist, heißt es von Boston Dynamics.
  • Dabei wird auch betont, dass der Verkauf nur für den kommerziellen und industriellen Bereich bestimmt und nur in den genannten Ländern erlaubt ist: Boston Dynamics verbietet den Verkauf des Roboter-Hunds in Länder, die den ITAR- oder Exportkontrollbeschränkungen der Vereinigten Staaten unterliegen.