28.07.2021

Robinhood: Das sind die wichtigsten Fakten zum Börsengang

Der Neobroker geht am Donnerstag an die Nasdaq. Er peilt an, über 2 Mrd. Dollar an Kapital aufzunehmen. Der Ausgabepreis für die Aktie wurde mit 38 Dollar festgelegt - was eine Bewertung von 32 Mrd. Dollar bedeutet.
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Robinhood
Foto: © ink drop/Adobe Stock

Es wird zwar nicht der größte US-Börsengang des Jahres werden – da dürften etwa Coupang oder Didi deutlich vorne bleiben. Aber sieht man von Coinbase ab, ist kaum ein anderer mit ähnlicher Spannung erwartet worden: Am Donnerstag geht der US-Neobroker Robinhood an die Nasdaq.

Beim Initial Public Offering (IPO) sollen 55 Mio. Aktien verkauft werden – der Ausgabepreis wurde mit 38 Dollar festgesetzt, wie in der Nacht auf Donnerstag bekannt wurde. Damit würde das Unternehmen mehr als 2 Mrd. US-Dollar aufnehmen – und eine Bewertung von rund 32 Mrd. Dollar erreichen. Der Ausgabepreis liegt damit aber am unteren Ende der im Vorfeld festgelegten Preisspanne von 38 bis 42 Dollar je Aktie. Am oberen Ende der Spanne hätte Robinhood sogar eine Bewertung von ungefähr 35 Mrd. Dollar erreicht.

Angesichts des aktuellen Fintech-Booms ist die Größenordnung nicht unbedingt überraschend: Erst kürzlich hat etwa die Londoner Neobank Revolut in einer Series-E-Finanzierungsrunde eine Bewertung in ähnlicher Höhe erreicht.

Der Handelstag an der Nasdaq beginnt regulär um 15.30 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Bis der erste Kurs feststeht, können aber mitunter noch mehrere Stunden vergehen. Wieviel Kapital beim IPO eingenommen wurde, steht dagegen schon vor Handelsbeginn fest. Eine Besonderheit dabei: Zwischen 20 und 35 Prozent der beim IPO angebotenen Aktien sollen direkt an Kleinanleger gehen. Üblicherweise sind die IPOs selbst institutionellen Anlegern vorbehalten – Privatanleger können erst einsteigen, wenn die Aktie regulär gehandelt wird.

Bereits Anfang Juli hatte Robinhood, wie berichtet, Geschäftszahlen veröffentlicht: Demnach hat das Unternehmen im ersten Quartal 522 Mio. Dollar Umsatz gemacht, unterm Strich jedoch einen gewaltigen Verlust von 1,4 Mrd. Dollar verzeichnet. Nach Angaben des Finanzsenders CNBC war dieser vor allem auf Verluste in Zusammenhang mit der GameStop-Kontroverse Anfang des Jahres zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2020 war Robinhood dagegen profitabel gewesen und hatte einen Nettogewinn von 7,45 Mio. Dollar verzeichnet – bei einem Umsatz von 959 Mio. Dollar.

Umstrittenes Geschäftsmodell

Robinhood wurde 2013 von Vlad Tenev und Baiju Bhatt gegründet – mit dem Anspruch, die Finanzmärkte zu „demokratisieren“. Ein Kernelement der Strategie: Der Neobroker verlangt keine Gebühren für das Trading – was damals noch außergewöhnlich war. In den USA sind die großen Broker mittlerweile – wohl oder übel – nachgezogen. Allerdings ist auch das Geschäftsmodell von Robinhood mitunter stark in die Kritik geraten: Das Unternehmen setzt auf „Payment for order flow“ – es leitet Kunderorders an Market Maker weiter und bekommt dafür von diesen Provision.

Massive Kritik gab es etwa Anfang des Jahres in der Kontroverse rund um das Reddit-Forum r/wallstreetbets. Robinhood hatte den Handel der Gamestop-Aktie und weiterer Titel, zu deren Kauf in dem Forum aufgerufen wurde, vom Handel ausgesetzt. Kleinanleger fühlten sich um ihre Gewinne gebracht: Sie warfen Robinhood vor, mit der Maßnahme Hedgefonds schützen zu wollen, die auf einen Kursverfall der betroffenen Aktien gesetzt hatten – weil Robinhood mit diesen Hedgefonds selbst Geld verdiene.

Der Neobroker verteidigte die Maßnahmen in einem Blogeintrag dagegen als notwendig: Man müsse selbst die Anforderungen der Clearingstellen beim Settlement der Wertpapiere erfüllen, argumentierte das Unternehmen. CEO Vlad Tenev musste wegen der Angelegenheit dennoch vor dem US-Kongress aussagen.

Auch „Gamification“ in der Kritik

Doch auch die App selbst geriet immer wieder in die Kritik: Robinhood setzt darauf, Trading möglichst einfach zu machen – zu einfach, wenn es nach manchen kritischen Stimmen geht. Mit den spielerischen Elementen in seiner App animiere Robinhood seine Kunden, möglichst viel zu traden – auch wenn dies zu deren Ungunsten sei. So argumentieren Kritiker, zu denen auch einige US-Behörden zählen. Gemeint sind damit „Gamification“-Elemente: So wurde etwa lange Zeit auf der App ein virtueller Konfettiregen ausgelöst, wenn ein Trade ausführt wurde. Im März diesen Jahres gab Robinhood bekannt, dieses Element aus der App zu entfernen.

Mehrfach wurde der Neobroker von Behörden untersucht – mitunter setzte es auch Strafen. So wurde etwa erst Ende Juni bekannt, dass Robinhood in den USA wegen Verstößen im Umgang mit Kunden ein Bußgeld in der Höhe von 70 Mio. Dollar zahlen musste.

18 Mio. Kunden, nur am US-Markt aktiv

Robinhood ist derzeit nur am US-Markt aktiv. Ein geplanter Start in Großbritannien wurde Mitte 2020 auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Kundenanzahl von Robinhood lag mit Ende März bei 18 Mio. – eine deutliche Steigerung gegenüber den 7,2 Mio. im März des Vorjahres. Berücksichtigt sind in dieser Zählung nur Kunden, die tatsächlich Geld auf ihre Konten eingezahlt haben.

2018 stieg Robinhood auch ins Krypto-Geschäft ein. Im ersten Quartal 2021 entfielen rund 17 Prozent des gesamten Umsatzes aus Krypto-Trades. Ganze 34 Prozent des Krypto-Umsatzes – oder 6 Prozent des gesamten Umsatzes – wurden mit der Meme-Kryptowährung Dogecoin (DOGE) generiert.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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