31.08.2023

RHI Magnesita-Chef: „Wenn wir immer nur an das Risiko denken, schaffen wir gar nichts“

Interview. Wir sprechen mit Stefan Borgas, CEO von RHI Magnesita, über die Dekarbonisierungstrategie des Unternehmen. Unter anderem arbeitet RHI Magnesita dafür eng mit Startups zusammen und investierte erst unlängst in das australische Cleantech-Unternehmen MCi Carbon.
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Stefan Borgas | RHI Magnesita

RHI Magnesita gilt mit seinen ingesamt 15.000 Mitarbeiter:innen und fast 50 Produktionsstandorten als ein weltweit führender Hersteller für feuerfeste Materialien. Dementsprechend groß ist auch der CO2-Ausstoß des Unternehmens. Alleine in Österreich beläuft sich dieser aktuell auf jährlich rund 500.000 Tonnen.

Bis 2025 möchte RHI-Magnesita seinen Ausstoß um 15 Prozent im Vergleich zu 2018 reduzieren. Wie dies gelingen soll, hat uns RHI-Magnesita-Chef Stefan Borgas im Interview erläutert. Unter anderem investierte das Unternehmen Anfang des Jahres in das australische Cleantech-Startup MCi Carbon, das sich auf die sogenannte Carbon Capture & Utilisation-Technologie (CCU) spezialisiert hat. Zudem erläutert Borgas, warum er sich für das Aufheben des Verbots der Carbon-Capture-Storage-Methode in Österreich einsetzt.


RHI Magnesita hat sich zum Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2025 um 15 Prozent im Vergleich zu 2018 zu senken. Wie weit sind Sie am Weg bereits?

Wir sind auf dem Weg zu unserem 15-Prozent-Ziel schon fast angekommen und ich glaube, dass wir das Ziel bis 2025 übererfüllen werden. Der größte Hebel ist die Vermeidung von CO2-Ausstößen, wobei wir erstens selbst weniger Rohstoffe im Berg abbauen und zweitens weniger Rohstoffe von Lieferanten zukaufen. Unser Ziel ist es, Rohstoffe aus den Abfällen unserer Kunden zu gewinnen. Dafür haben wir ziemlich viel Geld in die Kreislaufwirtschaft investiert.  

Sie sprechen das Thema Sekundärrohstoffe an. Wie viel machen diese aktuell im Rohstoffmix aus?

Im ersten Halbjahr 2023 haben wir ungefähr 87 Prozent Primärrohstoffe und 13 Prozent Sekundärrohstoffe genutzt. Vor fünf Jahren lag dieser Wert bei lediglich zwei Prozent. Ursprünglich hatten wir für 2025 das Ziel von zehn Prozent definiert. Hier sind wir schon drüber. Deswegen werden wir 2025 sicherlich über 15 Prozent sein. Für uns ist jetzt in einem nächsten Schritt relevant, auf 20 Prozent zu kommen. 

Wie kommen sie dorthin? 

Um auf die 20 Prozent zu kommen, müssen wir Technologien einsetzen, die es heute noch nicht gibt. Dafür haben wir ein großes Forschungsprojekt gestartet, das auch von der EU gefördert wird. Zusammen mit mehreren anderen Unternehmen aus dem Bereich der Lasertechnologie und Robotics bauen wir eine Sorting-Plattform, mit der man diese Sekundärabfälle sortiert und Sortenreinheit schafft, sodass wir sie dann wieder einarbeiten können. 

Welche weiteren Schritte möchten Sie in der Dekarbonisierung setzen?

Sofern wir bei den Sekundärrohstoffen einen Anteil von 25 Prozent erreichen, sparen wir auch 25 Prozent der CO2-Emissionen ein. Der zweite große Block sind die Prozess-Emissionen, für die es im Prinzip keine technologische Lösung gibt. Deswegen braucht es auch hier Technologie-Investitionen, wie beispielsweise unsere Kooperation mit MCi Carbon. Und die dritte Säule ist das Ersetzen von fossilen Brennstoffen mit nicht fossilen Brennstoffen.

In einem ersten Schritt müssen wir aber zunächst Kohle und Öl mit Gas ersetzen, was großteils bereits passiert ist. Sobald wir Zugang zu Wasserstoff haben, können wir dieses Gas wiederum durch Wasserstoff ersetzen. 

In der Vergangenheit haben Sie auch die Carbon-Capture-Storage-Methode ins Spiel gebracht. Welche Rolle wird diese bei der Dekarbonisierung spielen? 

Nicht wirklich. Unsere CO2-Mengen fallen in vielen Werken sehr dezentral an und da lohnt es sich nicht, große Carbon-Storage-Strukturen zu schaffen. Unser CO2 zu transportieren, wie dies beispielsweise Ölfirmen mit Erdöl machen, bringt auch nichts. Das ist viel zu teuer. Deswegen ist Carbon Storage für uns eher ein Backup. 

Dennoch setzen Sie sich in Österreich für die Aufhebung des Verbots von Carbon Capture Storage ein. Warum?

Ja, klar muss das Verbot aufgehoben werden. Wir können nicht nur mit Solarpanelen die Welt dekarbonisieren. Wir brauchen ganz viele andere Technologien. Dafür müssen wir alles, was denkbar ist, ausprobieren und versuchen. Vielleicht wird das am Schluss nichts, aber das wissen wir eben jetzt nicht. Und wenn wir nicht technologieoffen sind, dann verbauen wir uns zukünftige Wege. Und deswegen setzen wir uns dafür ein, dass auch solche Verbote fallen. 

Kritiker von Carbon Capture Storage argumentieren, dass die Risiken der Methode noch nicht bekannt sind. Wie sehen Sie das? 

Alles was wir tun, hat Risiken. Wenn wir nichts tun, ist es auch riskant. Selbst wenn Sie einschlafen, haben Sie das Risiko, dass Sie nicht mehr wach werden. Wenn wir immer nur ans Risiko denken, schaffen wir gar nichts. Wichtig ist, dass wir alle an einen Tisch kommen und über die Risiken sprechen. 

Kommen wir nun zur Investition in MCi Carbon. Was ist die bisherige Bilanz der Zusammenarbeit?

Die Zusammenarbeit ist großartig. MCi Carbon hat eine Technologie gefunden, bei der CO2 mineralisch absorbiert wird und daraus sehr stabile mineralische Moleküle gemacht werden. Diese können wir dann für andere Anwendungen verwenden. Zum Beispiel für Zementproduktion oder für den Trockenwandbau. Und dort bleibt eben das CO2 langfristig gebunden. Diese Technologie ist großartig, weil sie Carbon Capture Storage und Carbon Utilization vereint. Das ist für unsere Zwecke wahrscheinlich der im Moment vielversprechendste Weg, um die Prozessemission zu senken. 

Zudem sind wir gerade dabei mit MCi Carbon in Australien eine größere Pilotanlage zu bauen. Sie verfügt über einen Maßstab von 1000 Tonnen und wir wollen dort künftig unsere Mineralien und Abgase testen, die wir in unseren Werken in Breitenau und Hochfilzen produzieren. 2028 wollen wir dann gemeinsam mit MCi Carbon die erste Großanlage bauen, die wahrscheinlich in Hochfilzen errichtet wird. Sie soll künftig 50.000 Tonnen CO2 absorbieren und daraus mineralische Wertprodukte schaffen, die sogar Carbon-negative sind.

Wie hoch schätzen Sie da die Investitionskosten für diese Anlage?

Also irgendwo zwischen 50 und 80 Millionen.

Sehen Sie sich derzeit in anderen Bereichen nach Startups um?

Normalerweise macht es für uns wenig Sinn, in die Startups direkt zu investieren. In der Regel ist es für uns sinnvoller, dass wir mit ihnen gemeinsame Projekte mit deren Technologie und unserem Kapital umsetzen. Im Fall von MCi Carbon gab es aber ein paar besondere Konstellationen, warum wir Eigenkapital-Investment getätigt haben. Mit dieser Technologie können wir nämlich auch den CO2-Ausstoß unserer Wettbewerber eliminieren. Durch das Equity haben wir nun auch Rechte an der Technologie, die uns eine Lizenzierung erlauben. Sofern die Technologie funktioniert, können wir nicht nur RHI Magista, sondern die gesamte Feuerfest-Rohstofindustrie dekarbonisieren.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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