06.03.2025
STARTUP-PROGRAMM

Re:Wien: 10 Green-Startups absolvierten Accelerator

Das Accelerator-Programm Re:Wien wurde von OekoBusiness Wien und Impact Hub Vienna bereits zum neunten Mal umgesetzt.
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Vertreter:innen von Stadt Wien, Re:Wien und der Teilnehmer-Startups | (c) © Anna Tomish
Vertreter:innen von Stadt Wien, Re:Wien und der Teilnehmer-Startups | (c) © Anna Tomish

Bereits zum neunten Mal ging in den vergangenen vier Monaten das Accelerator-Programm Re:Wien über die Bühne. Initiiert von OekoBusiness Wien und Impact Hub Vienna soll es Gründer:innen bei der Umsetzung von nachhaltigen Geschäftsideen unterstützen. Programmmanagerin ist Darya Makshyna von Impact Hub Vienna. Zehn Startups waren diesmal im Programm.

Re:Wien soll auch auf Klimastrategie der Stadt Wien einzahlen

Sie sollten dort von individuellen Coachings und Business-Consulting sowie von Vernetzung mit der Stadt Wien und der Wiener Wirtschaft profitieren und Unterstützung beim Aufbau skalierbarer Geschäftsmodelle bekommen. Für die Stadt Wien steht beim Re:Wien die eigene Klimastrategie im Vordergrund, wie Klima-Stadtrat Jürgen Czernohorszky in einer Aussendung betont: „Erst vor kurzem haben wir in Wien mit dem Wiener Klimagesetz einen gesetzlich verbindlichen Rahmen für die Klimaziele unserer Stadt auf den Weg gebracht. In diesem Klimagesetz haben wir unser Ziel der Klimaneutralität 2040 mit den sogenannten ‚3 Ks‘ der Stadt nachhaltig verankert: Und zwar Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft.“

„Sowohl ökologisch, ökonomisch als auch sozial verträglich agieren“

Diese Ziele sollen auch mit innovativen Geschäftsmodellen umgesetzt werden. „Der erste Schritt, um ein klimafreundliches Unternehmen zu gründen, ist eine gute Idee. Gleich danach braucht es das nötige Rüstzeug, um am Markt zu bestehen und sowohl ökologisch, ökonomisch als auch sozial verträglich zu agieren. Genau diese Prinzipien der unternehmerischen Tätigkeit werden auch von der Stadt Wien – Umweltschutz gefördert“, meint OekoBusiness-Wien-Programmmanager Bertram Häupler.

Das sind die 10 Re:Wien-Teilnehmer-Startups

Diese 10 Green-Startups waren im aktuellen Durchgang von Re:Wien dabei:

pauakids Repair & Second Life Studio

Pauakids will ein Zeichen gegen Fast Fashion und gleichförmige Kleidung für Kinder setzen. Das Startup bietet nachhaltige Kindermode, die aus geschlechtsneutralen, langlebigen („mitwachsenden“) Kleidungsstücken besteht und durch „visible mending“ den Wert von Kleidung erhöhen will.

Wood Shade

Derzeit sind die meisten Bushaltestellen in Wien aus Metall und Glas – Materialien, die im Sommer sehr heiß und im Winter sehr kalt sind. Die Idee dieses Projekts ist es, Holz zu verwenden, um angenehmere Haltestellen und beschattete Orte in der Stadt zu schaffen.

EcoMycel

Zirkuläre Materialien, wie z. B. Pilzziegel, sind nachhaltige Baustoffe, die aus Myzel – der wurzelartigen Struktur von Pilzen – hergestellt werden. Diese Materialien sollen den Städtebau revolutionieren.

Khoch3KlimaKarten

KlimaKarten sind präzise, datengestützte Karten, die die Exposition, Sensitivität und Klimawirkung in Kommunen darstellen. Khoch3KlimaKarten unterstützt so Kommunen durch gezielte Analysen und technische Unterstützung bei notwendigen Prozessen der Anpassung an den Klimawandel.

The Insect UFO

Das Insekten-UFO gibt nicht identifizierbaren Flugobjekten ein Zuhause – und zwar Wildbienen! Geeignet für die Fensterbank oder Balkone leistet das Insekten-UFO als Blumentrog und Nistplatz bzw. ansprechendes Insektenhotel einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität in der Stadt.

Wild Textiles

Umwandlung von Lebensmittelabfällen in Papier, Leder und Kunststoff mithilfe von Bakterien – ohne dass Bäume, Tiere oder fossile Brennstoffe benötigt werden. Vollständig zu Hause kompostierbar und frei von giftigen Chemikalien.

Waste Circle Vienna

Eine Online-Plattform, die Unternehmen dabei hilft, Abfälle zu minimieren, indem sie Unternehmen rund um Abfall vernetzt, den andere Betriebe wiederverwenden können und so eine Kreislaufwirtschaft fördert.

ReBau

Hier handelt es sich um einen Online-Markt für anfallende Baustoffe und Materialien, die sich nach Erstnutzung noch in einem guten Zustand befinden und durch Wiederverwendung in anderen Bauobjekten ein zweites Leben bekommen sollen.

Wattwise

Die Verwaltungs- und Managementsoftware von Wattwise soll dafür sorgen, dass Energiegemeinschaften nahtlos und effizient verwaltet werden können und so noch besser einen Beitrag für grüne, dezentrale Energieversorgung leisten können.

Air aRound

Mit Hilfe eines mobilen Messgeräts können Klimadaten von Bürger:innen mobil auf ihren täglichen Wegen erhoben werden. Die Bedienung erfolgt per App, die Messwerte werden direkt angezeigt und gleichzeitig sollen diese „Citizen Science“-Daten relevante Infos über die Stadt liefern.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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