07.03.2022

N26 und Revolut: So reagieren die Challenger-Banken auf die Sanktionen

Die Gründer der Challenger-Bank stammen aus Russland und der Ukraine.
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N26
(c) N26

EU und USA reagieren auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine mit scharfen Wirtschaftssanktionen. Sieben Banken wurden aus dem internationalen Zahlungsverkehrs-Netzwerk Swift ausgeschlossen. Die Auslandsvermögen der russischen Nationalbank in der EU und in den USA wurden eingefroren. Und auch gegen einzelne Personen aus dem Umfeld des russischen Präsidenten Wladimir Putin gibt es strenge Sanktionen. Unternehmen müssen die Sanktionen umsetzen. Auch Challenger-Banken wie Revolut oder N26 ziehen Konsequenzen.

Revolut: Zahlungsverkehr eingestellt, Großspendenaktion

Die 2015 in Großbritannien gegründete Neo-Bank Revolut hat Berichten zufolge bereits am 4. März alle Geldtransfers von und nach Belarus und Russland blockiert. Auch Einzahlungen von Bankkarten russischer Institute seien nicht mehr möglich. Für die Gründer von Revolut hat der Krieg auch persönlich eine große Bedeutung – Nikolay Storonsky und Vlad Yatsenko kommen ursprünglich aus Russland und der Ukraine. CEO Storonsky hatte den Krieg in einem persönlichen Brief verurteilt. Das FinTech spendet gemeinsam mit Nutzer:innen mehr als 2 Millionen Pfund an Hilfsorganisationen.

N26: Keine Kund:innen in Russland

Auch N26 hat die Möglichkeit, zu spenden, direkt in die Banking-App integriert. Zur Umsetzung der Sanktionen erklärt die von zwei Österreichern in Berlin gegründete Neobank auf Nachfrage des brutkastens: „N26 hat derzeit Kund:innen in 24 Ländern, wobei Russland und Weißrussland nicht darunter sind. N26-Kund:innen können SEPA-Überweisungen verwenden, um Geld in der Eurozone zu senden und zu empfangen. N26 arbeitet bei internationalen Geldtransfers mit Wise zusammen, daher gelten die Einschränkungen, die Wise für Zahlungen auferlegt“. Wise hatte in Reaktion auf den Swift-Bann gegen russische Banken Geldtransfers von und nach Russland komplett eingestellt, nachdem zunächst ein Tageslimit eingeführt worden war.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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