10.05.2023

Revolut: Neobank bietet nun auch ETFs an – in Kooperation mit deutschem Fintech

Der N26-Konkurrent Revolut erweitert sein Produktangebot und bietet künftig mehr als 100 ETFs an - auch in Österreich. Umgesetzt wird das Angebot mit einem Partner aus Deutschland.
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Revolut
Foto: mino21 - stock.adobe.com

Aktien und Kryptowährungen konnten schon länger über die App der Neobank Revolut gekauft werden. Nun kündigte der N26-Konkurrent an, sein Produktangebot zu erweitern – und künftig auch Exchange Traded Funds (ETFs) anzubieten. ETFs bilden typischweise automatisiert bestehende Indizes wie beispielsweise den MSCI World oder den S&P-500 nach und sind im Regelfall kostengünstiger als aktiv gemanagte Fonds.

Der Start erfolgt laut Mitteilung von Revolut mit dem heutigen Mittwoch und im gesamten europäischen Wirtschaftsraum, also auch in Österreich. Das Angebot umfasst demnach „mehr als 100 ETFs“. Die Mindestanlagesumme ist 1 Euro.

Das neue ETF-Angebot der Neobank deckt Aktienindizes wie den US-Index S&P-500, den deutschen DAX oder den britischen FTSE-100 ab. Daneben befinden sich auch zahlreiche Branchen-ETFs im Angebot. Revolut nennt hier etwa die Trend-Branchen wie künstliche Intelligenz, Cybersecurity, Wasserstoff und Big Data, aber auch etablierte Sektoren wie Gesundheit, Energie oder Tourismus. Neben Aktien-ETFs befinden sich auch Anleihen- und Rohstoff-ETFs im Angebot.

Kooperation mit Berliner Fintech Upvest

Für das ETF-Angebot kollaboriert Revolut mit dem deutschen Fintech Upvest. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin ist ein Investment-as-a-Service-Anbieter, der anderen Firmen das Einbinden seiner Finanzprodukte über eine Programmierschnittstelle (API) ermöglicht. Damit steht das Unternehmen unter anderem in Konkurrenz zu Bitpanda Technology Solutions, der Investment-Lösung des Fintech-Unicorns aus Wien. Diese nutzt beispielsweise der Revolut-Konkurrent N26 für seine Krypto-Angebot. Aktien und ETFs bietet N26 aktuell noch nicht an. In der Vergangenheit hat die Neobank ein solches Angebot für die Zukunft aber mehrfach angekündigt.

„Upvest war die erste Wahl bei der Suche nach möglichen Partnern, die unseren europäischen Kunden Zugang zu ETFs, im EWR börsennotierten Aktien und anderen Anlageprodukten innerhalb weniger Zeit hätten anbieten können“, wird Rolandas Juteika, Head of Wealth and Trading (EWR) bei Revolut, in einer Aussendung zitiert. „Ihre bestehende Infrastruktur hat einen zügigen Launch von ETFs in der Revolut App ermöglicht – kurz nachdem unsere europäische Trading Entity ihren Betrieb aufgenommen hatte.“ Dies war im März geschehen.

Weitere Revolut-Anlageprodukte mit Upvest geplant

In den nächsten Monaten will Revolut noch weitere Anlageprodukte gemeinsam mit Upvest anbietet – darunter auch europäische Aktien. Bisher ist Revolut in Europa auf US-Aktien beschränkt.

Die Gebühren für ETF-Käufe unterscheiden sich je nach Abo: Das kostenlose Revolut-Standard-Abo inkludiert einen Trade pro Monat ohne zusätzliche Gebühren, das 2,99-Euro-Abo Plus drei, das Premium-Angebot (7,99 Euro/Monat) fünf und das Metal-Abo (13,99 Euro/Monat) zehn Trades. Darüber hinaus verrechnet Revolut eine variable Gebühr von 0,25 Prozent bzw. mindestens einen Euro pro Trade. Außerdem gibt es noch eine monatliche fällige Verwahrungsgebühr in der Höhe von 0,12 Prozent des Depots.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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