14.02.2024

Revo Foods: Gericht weist Klage wegen Täuschung von Konsument:innen gegen veganes Food-Startup ab

Im Oktober 2022 brachte das Amt der Kärntner Landesregierung eine Anzeige gegen das Wiener Food-Startup Revo Foods ein. Der Vorwurf: Die Produktbezeichnung "Revo Salmon" für pflanzliche Fisch-Alternativen täusche Konsument:innen. Nun wurde laut Gründer Robin Simsa die Klage von einem Wiener Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Gründer Robin Simsa | (c) Revo Foods

Dürfen vegane Produkte mit den Begriffen „Chicken“ oder „Beef“ beworben werden, wenn kein Fleisch drinnen ist? Diese Frage beschäftigt schon länger die Gerichte am europäischen Markt – angefangen von der Hafermilch bis hin zur veganen Wurst. Erst letztes Jahr sorgte beispielsweise der Fall von Planted in der Schweiz für Aufsehen. Wie nun bekannt wurde, hatte auch das Wiener Food-Startup Revo Foods mit einem Rechtstreit aufgrund einer Produktbezeichnung zu kämpfen.

Amt der Kärntner Landesregierung brachte Anzeige ein

Einem Dokument zufolge, das brutkasten vorliegt, brachte bereits im Oktober 2022 die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung eine entsprechende Anzeige gegen das Wiener Food Startup ein. Sie ist unter anderem zuständig für die Lebensmittelsicherheit. Laut der Behörde würde der Verdacht bestehen, dass Revo Foods gegen Paragraph 90 Absatz 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verstoßen würde. Unter anderem wird unter diesem Paragraph der Tatbestand der „irreführenden Informationen“ angeführt.

Der Vorwurf gestaltete sich laut Revo-Foods-Gründer Robin Simsa wie folgt: Das Produkt „Revo Salmon – 100% Plant-Based with Pea Protein“ könne mit seiner Bezeichnung Konsument:innen täuschen. Trotz großflächiger Beschreibung als „Vegan – Plant-based“ bzw. „100% pflanzenbasiert mit Erbsenprotein“ auf der Vorderseite.

Revo Foods kann Klage abweisen

Warum die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung die Klage damals eingebracht hat, ist derzeit noch unklar. Eine entsprechende Medienanfrage von brutkasten an die Behörde blieb vorerst unbeantwortet.

Fest steht allerdings, dass die Causa von der Verwaltungsstrafbehörde Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan an das örtlich zuständige Magistrat der Stadt Wien weitergeleitet und am zuständigen Verwaltungsgericht in Wien verhandelt wurde.

Die Klage wurde vom Gericht nun abgewiesen, wie auch die Medienstelle des Verwaltungsgerichts Wien gegenüber brutkasten bestätigt. „Das Strafverfahren wurde eingestellt ohne in die Sache einzugehen, weil die Tat nicht im vorgeworfenen Tatzeitpunkt begangen wurde“, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Weitere Gründe werden allerdings nicht genannt.

(c) Revo Foods

„Unsere Verpackungen deklarieren, dass ausschließlich 100 % pflanzenbasierte Inhaltsstoffe verwendet werden, und kennzeichnen die Produkte deutlich als vegan ohne tierische Inhaltsstoffe. Ein Vorwurf der Täuschung ist aus unserer Sicht daher nicht gerechtfertigt. Es ist unser Ziel, Konsument:innen, die bewusst nach Alternativprodukten suchen, durch die Nennung des entsprechenden tierischen Äquivalents eine geschmackliche Orientierung zu bieten, um den Geschmack des Alternativproduktes klar zu vermitteln“, so Simsa in einem ersten Statement.

Simsa fordert fairen Wettbeweb

Wie Simsa weiter ausführt, sei der jüngste Fall ein Erfolg für vegane Produktbezeichnungen, und kann größere Implikationen für die Namens-Regulierung von Fischalternativen auf europäischer Ebene haben. Trotz der abgewiesenen Klage fordert er eine klare Regelung, die nicht nur die Interessen der Betreiber von Massentierhaltungsbetrieben ermöglichen. Ziel sei es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Erst im September 2023 brachte das Startup mit „THE FILET„, ein Pilz-basiertes Lachsfilet, auf den Markt. Gegen dieses Produkt liegt übrigens keine Klage vor.


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(v.l.n.r.) Harald Gutschi (Otto Austria), Andreas Zahradnik (DORDA Rechtsanwälte), Peter Windischhofer (CO-Founder refurbed) & Rainer Will (Geschäftsführer Handelsverband) (c) Leadersnet / C. Stowasse

„Am 11. Juni beginnt die Fußball-WM. Österreich steht kurz davor, sich schon vor dem offiziellen Start ein Eigentor zu schießen“, beginnt Rainer Will, Geschäftsführer vom Handelsverband, seine einleitenden Worte bei der Pressekonferenz zur Paketabgabe am Dienstag. Die Frustration der teilnehmenden Vertreter, Harald Gutschi von OTTO Austria, Peter Windischhofer von refurbed, Andreas Zahradnik von den DORDA Rechtsanwälten und Rainer Will, gegenüber der geplanten Paketsteuer der Bundesregierung wächst.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 soll die Paketabgabe in Höhe von zwei Euro pro zugestelltem Paket eingeführt werden. Diese Regelung richtet sich an umsatzstarke Online-Handelsplattformen, die einen jährlichen Umsatz von mindestens 100 Millionen Euro erwirtschaften, wie brutkasten berichtete. Die genannten Vertreter haben dies zum Anlass genommen, die zentralen Kritikpunkte an der Paketsteuer aus volkswirtschaftlicher, rechtlicher, betriebswirtschaftlicher, politisch/regulatorischer und europäischer Perspektive sowie aus Sicht der Endkonsument:innen zu erläutern.

„Mehr als jede zweite Online-Bestellung betroffen“

Zwei Impact Analysen der GAW (Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung, Innsbruck) zeigen volkswirtschaftliche Folgekosten der Paketsteuer auf. „Mehr als jede zweite Online-Bestellung und mindestens jeder dritte österreichische Webshop wäre von der Paketsteuer unmittelbar betroffen. Die negativen Auswirkungen beschränken sich keineswegs nur auf einzelne Großkonzerne. Von EPUs über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Großunternehmen hätten tausende Firmen erhebliche Verluste zu tragen. Kleinst- und Kleinbetriebe würden 128 Millionen Euro an Wertschöpfung verlieren“, warnt HV-Vizepräsident Harald Gutschi, Geschäftsführer von Otto Austria. Insgesamt würde die österreichische Wirtschaftsleistung durch die Paketsteuer und die daraus resultierenden Umsatzverschiebungen ins Ausland um 360 Mio. Euro reduziert werden.

Folgen für Endkonsument:innen

Im Auftrag des Handelsverbands hat Reppublika Research mehr als 1.000 Österreicher:innen zu ihrer Einstellung zur Paketsteuer befragt. Demnach sprechen sich 70 Prozent gegen eine geplante Paketsteuer aus. „Man wollte ursprünglich Fernost Plattformen treffen, jetzt belastet sie viele Geldbörsel der heimischen Konsumenten. 70 Prozent der Bevölkerung lehnen diese neue Massensteuer ab. Die Bundesregierung sollte das Signal ernst nehmen und jetzt die Reißleine ziehen“, fordert Rainer Will. Nach der Umfrage denken 69 Prozent, dass es die Konsument:innen am stärksten belasten wird und 92 Prozent befürchten höhere Endkundenpreise.

Kritik seitens der Startup- und Scaleup Szene

Die geplante Paketsteuer sorgt in der österreichischen Startup- und Scaleup-Landschaft für heftigen Gegenwind. Besonders problematisch sei sie etwa für Secondhand-, Refurbished- und Reuse-Geschäftsmodelle, wie jenes von refurbed. Dort sind die Margen i.d.R. deutlich geringer als im klassischen Neuwarenhandel. Während Tech-Riesen die Gebühr aufgrund hoher Margen kaum spüren, würde sie Unternehmen wie refurbed existentiell treffen: „Mit einem neuen iPhone macht Apple 30-40 Prozent Marge. Bei einem Refurbisher liegt diese bei drei bis fünf Prozent. Wenn man da jetzt zwei Euro draufschlägt, dann ist automatisch der Profit weg.“

Das bittere Resultat für den Standort wäre, dass ausgerechnet „jene Firmen, die regional produzieren, die in Europa Wertschöpfung betreiben und die Kreislaufwirtschaft und dadurch auch die Ökologie vorantreiben, massiv benachteiligt werden“. Windischhofer bezeichnet die Abgabe als reines „Greenwashing“, das ökologischen Zielen in Wahrheit sogar schade.

Paketsteuer möglicherweise verfassungs- bzw. unionsrechtswidrig

Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei DORDA, das ebenfalls präsentiert wurde, sei die neue Steuer weder verhältnismäßig noch konsistent ausgestaltet und stehe daher rechtlich auf „wackeligen Beinen“. Besonders kritisch wird bewertet, dass Lieferungen nach stationärem Kauf oder „Click & Collect“ ausgenommen sind, obwohl hier dieselben Transportvorgänge stattfänden. Juristische Schritte werden auch von Seiten des Handelsverbands angedacht: „Wir werden rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen und beim Verfassungsgerichtshof bzw. beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen. Ich kann dieser Bundesregierung nur dringend empfehlen, den Gesetzesentwurf vor Beschluss präventiv einem EU-Notifikationsverfahren zu unterziehen. Damit wird die Rechtsmäßigkeit im Vorfeld geprüft und das verhindert jahrelange Rechtsunsicherheit“, sagt Harald Gutschi.

Am Schluss: Appell an die Politik

„Ein durchschnittlicher österreichischer Haushalt wird durch die MwSt-Senkung ab 1. Juli laut Budgetdienst des Parlaments rund 6 Euro im Monat sparen – und durch die neue Paketabgabe ab 1. Oktober rund 6 Euro draufzahlen. Das ist klassische linke-Tasche-rechte-Tasche-Politik“, zieht Rainer Will sein Fazit. Der Handelsverband appellierte am Dienstag eindringlich an alle zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, die nationale Paketsteuer zu stoppen und stattdessen Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit umzusetzen.

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