14.02.2024

Revo Foods: Gericht weist Klage wegen Täuschung von Konsument:innen gegen veganes Food-Startup ab

Im Oktober 2022 brachte das Amt der Kärntner Landesregierung eine Anzeige gegen das Wiener Food-Startup Revo Foods ein. Der Vorwurf: Die Produktbezeichnung "Revo Salmon" für pflanzliche Fisch-Alternativen täusche Konsument:innen. Nun wurde laut Gründer Robin Simsa die Klage von einem Wiener Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Gründer Robin Simsa | (c) Revo Foods

Dürfen vegane Produkte mit den Begriffen „Chicken“ oder „Beef“ beworben werden, wenn kein Fleisch drinnen ist? Diese Frage beschäftigt schon länger die Gerichte am europäischen Markt – angefangen von der Hafermilch bis hin zur veganen Wurst. Erst letztes Jahr sorgte beispielsweise der Fall von Planted in der Schweiz für Aufsehen. Wie nun bekannt wurde, hatte auch das Wiener Food-Startup Revo Foods mit einem Rechtstreit aufgrund einer Produktbezeichnung zu kämpfen.

Amt der Kärntner Landesregierung brachte Anzeige ein

Einem Dokument zufolge, das brutkasten vorliegt, brachte bereits im Oktober 2022 die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung eine entsprechende Anzeige gegen das Wiener Food Startup ein. Sie ist unter anderem zuständig für die Lebensmittelsicherheit. Laut der Behörde würde der Verdacht bestehen, dass Revo Foods gegen Paragraph 90 Absatz 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verstoßen würde. Unter anderem wird unter diesem Paragraph der Tatbestand der „irreführenden Informationen“ angeführt.

Der Vorwurf gestaltete sich laut Revo-Foods-Gründer Robin Simsa wie folgt: Das Produkt „Revo Salmon – 100% Plant-Based with Pea Protein“ könne mit seiner Bezeichnung Konsument:innen täuschen. Trotz großflächiger Beschreibung als „Vegan – Plant-based“ bzw. „100% pflanzenbasiert mit Erbsenprotein“ auf der Vorderseite.

Revo Foods kann Klage abweisen

Warum die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung die Klage damals eingebracht hat, ist derzeit noch unklar. Eine entsprechende Medienanfrage von brutkasten an die Behörde blieb vorerst unbeantwortet.

Fest steht allerdings, dass die Causa von der Verwaltungsstrafbehörde Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan an das örtlich zuständige Magistrat der Stadt Wien weitergeleitet und am zuständigen Verwaltungsgericht in Wien verhandelt wurde.

Die Klage wurde vom Gericht nun abgewiesen, wie auch die Medienstelle des Verwaltungsgerichts Wien gegenüber brutkasten bestätigt. „Das Strafverfahren wurde eingestellt ohne in die Sache einzugehen, weil die Tat nicht im vorgeworfenen Tatzeitpunkt begangen wurde“, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Weitere Gründe werden allerdings nicht genannt.

(c) Revo Foods

„Unsere Verpackungen deklarieren, dass ausschließlich 100 % pflanzenbasierte Inhaltsstoffe verwendet werden, und kennzeichnen die Produkte deutlich als vegan ohne tierische Inhaltsstoffe. Ein Vorwurf der Täuschung ist aus unserer Sicht daher nicht gerechtfertigt. Es ist unser Ziel, Konsument:innen, die bewusst nach Alternativprodukten suchen, durch die Nennung des entsprechenden tierischen Äquivalents eine geschmackliche Orientierung zu bieten, um den Geschmack des Alternativproduktes klar zu vermitteln“, so Simsa in einem ersten Statement.

Simsa fordert fairen Wettbeweb

Wie Simsa weiter ausführt, sei der jüngste Fall ein Erfolg für vegane Produktbezeichnungen, und kann größere Implikationen für die Namens-Regulierung von Fischalternativen auf europäischer Ebene haben. Trotz der abgewiesenen Klage fordert er eine klare Regelung, die nicht nur die Interessen der Betreiber von Massentierhaltungsbetrieben ermöglichen. Ziel sei es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Erst im September 2023 brachte das Startup mit „THE FILET„, ein Pilz-basiertes Lachsfilet, auf den Markt. Gegen dieses Produkt liegt übrigens keine Klage vor.


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ESNA Operations Director Linda Capusa © ESNA

Um Europa im globalen Wettbewerb zu stärken, wurde 2021, auf Basis von mittlerweile 28 Staaten, die Europe Startup Nations Alliance (ESNA) gegründet. Ihr Ziel ist es, die nationalen Rahmenbedingungen für Gründer:innen durch acht vordefinierte Standards wie „Access to Finance“, „Social Inclusion, Diversity and Protecting Democratic Values“ oder „Attracting and Retaining Talent“ zu harmonisieren. Der jährliche „Startup Nations Standard Report“ dient dabei nicht als klassisches Ranking, sondern als Benchmarking-Instrument. „Wir arbeiten eng mit allen Ländern zusammen, verifizieren Daten und betreiben intensive Recherche“, erklärt Linda Capusa, Operations Director bei ESNA im brutkasten-Interview den kollaborativen Prozess hinter dem Bericht.

Österreichs Trumpfkarte: Die Talentakquise

Mit einem Gesamtwert von 67 Prozent bewegt sich Österreich nahe am europäischen Mittelwert. Besonders beeindruckend schneidet das Land beim Thema Talentakquise ab: Mit einer Bewertung von 88 Prozent liegt Österreich klar über dem EU-Schnitt. Linda Capusa hebt hierbei vor allem die beschleunigten Visaverfahren für Gründer:innen und Fachkräfte hervor, die idealerweise weniger als einen Monat dauern sollten.

„Eine Gründerin kann die beste Idee haben, aber ohne das richtige Talent ist es schwer, das Unternehmen zu skalieren und die Idee umzusetzen“, betont sie im Gespräch. Auch Initiativen zur Rückholung von Talenten nach Österreich sowie Fortschritte bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (Stock Options) fielen bei der Bewertung laut Capusa positiv ins Gewicht.

Baustellen bei Bürokratie und Frühphasenkapital

Dennoch bleibt beträchtliche Luft nach oben, insbesondere bei der Startup-Regulierung und der Digitalisierung öffentlicher Dienste. Ein konkretes Manko sieht die ESNA-Managerin beim Kapitalzugang. Im Interview betont sie, dass Österreich derzeit keine Steuerbefreiungen für Business Angels anbiete, was sie jedoch als essentiellen Hebel für die wichtige Frühphasenfinanzierung wahrnimmt.

Europa auf dem Weg zum gemeinsamen Markt

Blickt man auf den gesamten Kontinent, zeigt sich ein positiver Makrotrend: Das durchschnittliche Umsetzungsniveau von empfohlenen Maßnahmen sprang signifikant von 61 auf 70 Prozent. Treiber sind laut Capusa europaweit die schnelle, kostengünstige digitale Unternehmensgründung sowie der Ausbau öffentlicher Finanzierungen.

„Regierungen werden sich zunehmend bewusst, dass Startups andere politische Rahmenbedingungen benötigen als traditionelle Unternehmen und welchen positiven wirtschaftlichen Einfluss sie bringen“, erklärt Capusa. Am schwersten tun sich die Staaten weiterhin mit regulatorischen Innovationen, wenngleich sich auch hier Verbesserungen abzeichnen.

„EU Inc“ als Hebel gegen die Marktfragmentierung

Um die Zersplitterung der nationalen Märkte endgültig zu überwinden, setzt Capusa große Hoffnung in die europäische Initiative „EU Inc“. Der Vorschlag für ein einheitliches europäisches Gesellschaftsrecht wird von der Allianz voll unterstützt. „Es würde die Fragmentierung aufheben, den Markteintritt beschleunigen und das Skalieren erleichtern“, betont die Operations Director. „Wir konkurrieren nicht innerhalb Europas, sondern als Kontinent“, fügt sie abschließend hinzu.

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