14.02.2024

Revo Foods: Gericht weist Klage wegen Täuschung von Konsument:innen gegen veganes Food-Startup ab

Im Oktober 2022 brachte das Amt der Kärntner Landesregierung eine Anzeige gegen das Wiener Food-Startup Revo Foods ein. Der Vorwurf: Die Produktbezeichnung "Revo Salmon" für pflanzliche Fisch-Alternativen täusche Konsument:innen. Nun wurde laut Gründer Robin Simsa die Klage von einem Wiener Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Gründer Robin Simsa | (c) Revo Foods

Dürfen vegane Produkte mit den Begriffen „Chicken“ oder „Beef“ beworben werden, wenn kein Fleisch drinnen ist? Diese Frage beschäftigt schon länger die Gerichte am europäischen Markt – angefangen von der Hafermilch bis hin zur veganen Wurst. Erst letztes Jahr sorgte beispielsweise der Fall von Planted in der Schweiz für Aufsehen. Wie nun bekannt wurde, hatte auch das Wiener Food-Startup Revo Foods mit einem Rechtstreit aufgrund einer Produktbezeichnung zu kämpfen.

Amt der Kärntner Landesregierung brachte Anzeige ein

Einem Dokument zufolge, das brutkasten vorliegt, brachte bereits im Oktober 2022 die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung eine entsprechende Anzeige gegen das Wiener Food Startup ein. Sie ist unter anderem zuständig für die Lebensmittelsicherheit. Laut der Behörde würde der Verdacht bestehen, dass Revo Foods gegen Paragraph 90 Absatz 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verstoßen würde. Unter anderem wird unter diesem Paragraph der Tatbestand der „irreführenden Informationen“ angeführt.

Der Vorwurf gestaltete sich laut Revo-Foods-Gründer Robin Simsa wie folgt: Das Produkt „Revo Salmon – 100% Plant-Based with Pea Protein“ könne mit seiner Bezeichnung Konsument:innen täuschen. Trotz großflächiger Beschreibung als „Vegan – Plant-based“ bzw. „100% pflanzenbasiert mit Erbsenprotein“ auf der Vorderseite.

Revo Foods kann Klage abweisen

Warum die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung die Klage damals eingebracht hat, ist derzeit noch unklar. Eine entsprechende Medienanfrage von brutkasten an die Behörde blieb vorerst unbeantwortet.

Fest steht allerdings, dass die Causa von der Verwaltungsstrafbehörde Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan an das örtlich zuständige Magistrat der Stadt Wien weitergeleitet und am zuständigen Verwaltungsgericht in Wien verhandelt wurde.

Die Klage wurde vom Gericht nun abgewiesen, wie auch die Medienstelle des Verwaltungsgerichts Wien gegenüber brutkasten bestätigt. „Das Strafverfahren wurde eingestellt ohne in die Sache einzugehen, weil die Tat nicht im vorgeworfenen Tatzeitpunkt begangen wurde“, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Weitere Gründe werden allerdings nicht genannt.

(c) Revo Foods

„Unsere Verpackungen deklarieren, dass ausschließlich 100 % pflanzenbasierte Inhaltsstoffe verwendet werden, und kennzeichnen die Produkte deutlich als vegan ohne tierische Inhaltsstoffe. Ein Vorwurf der Täuschung ist aus unserer Sicht daher nicht gerechtfertigt. Es ist unser Ziel, Konsument:innen, die bewusst nach Alternativprodukten suchen, durch die Nennung des entsprechenden tierischen Äquivalents eine geschmackliche Orientierung zu bieten, um den Geschmack des Alternativproduktes klar zu vermitteln“, so Simsa in einem ersten Statement.

Simsa fordert fairen Wettbeweb

Wie Simsa weiter ausführt, sei der jüngste Fall ein Erfolg für vegane Produktbezeichnungen, und kann größere Implikationen für die Namens-Regulierung von Fischalternativen auf europäischer Ebene haben. Trotz der abgewiesenen Klage fordert er eine klare Regelung, die nicht nur die Interessen der Betreiber von Massentierhaltungsbetrieben ermöglichen. Ziel sei es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Erst im September 2023 brachte das Startup mit „THE FILET„, ein Pilz-basiertes Lachsfilet, auf den Markt. Gegen dieses Produkt liegt übrigens keine Klage vor.


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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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