14.02.2024

Revo Foods: Gericht weist Klage wegen Täuschung von Konsument:innen gegen veganes Food-Startup ab

Im Oktober 2022 brachte das Amt der Kärntner Landesregierung eine Anzeige gegen das Wiener Food-Startup Revo Foods ein. Der Vorwurf: Die Produktbezeichnung "Revo Salmon" für pflanzliche Fisch-Alternativen täusche Konsument:innen. Nun wurde laut Gründer Robin Simsa die Klage von einem Wiener Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Gründer Robin Simsa | (c) Revo Foods

Dürfen vegane Produkte mit den Begriffen „Chicken“ oder „Beef“ beworben werden, wenn kein Fleisch drinnen ist? Diese Frage beschäftigt schon länger die Gerichte am europäischen Markt – angefangen von der Hafermilch bis hin zur veganen Wurst. Erst letztes Jahr sorgte beispielsweise der Fall von Planted in der Schweiz für Aufsehen. Wie nun bekannt wurde, hatte auch das Wiener Food-Startup Revo Foods mit einem Rechtstreit aufgrund einer Produktbezeichnung zu kämpfen.

Amt der Kärntner Landesregierung brachte Anzeige ein

Einem Dokument zufolge, das brutkasten vorliegt, brachte bereits im Oktober 2022 die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung eine entsprechende Anzeige gegen das Wiener Food Startup ein. Sie ist unter anderem zuständig für die Lebensmittelsicherheit. Laut der Behörde würde der Verdacht bestehen, dass Revo Foods gegen Paragraph 90 Absatz 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verstoßen würde. Unter anderem wird unter diesem Paragraph der Tatbestand der „irreführenden Informationen“ angeführt.

Der Vorwurf gestaltete sich laut Revo-Foods-Gründer Robin Simsa wie folgt: Das Produkt „Revo Salmon – 100% Plant-Based with Pea Protein“ könne mit seiner Bezeichnung Konsument:innen täuschen. Trotz großflächiger Beschreibung als „Vegan – Plant-based“ bzw. „100% pflanzenbasiert mit Erbsenprotein“ auf der Vorderseite.

Revo Foods kann Klage abweisen

Warum die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung die Klage damals eingebracht hat, ist derzeit noch unklar. Eine entsprechende Medienanfrage von brutkasten an die Behörde blieb vorerst unbeantwortet.

Fest steht allerdings, dass die Causa von der Verwaltungsstrafbehörde Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan an das örtlich zuständige Magistrat der Stadt Wien weitergeleitet und am zuständigen Verwaltungsgericht in Wien verhandelt wurde.

Die Klage wurde vom Gericht nun abgewiesen, wie auch die Medienstelle des Verwaltungsgerichts Wien gegenüber brutkasten bestätigt. „Das Strafverfahren wurde eingestellt ohne in die Sache einzugehen, weil die Tat nicht im vorgeworfenen Tatzeitpunkt begangen wurde“, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Weitere Gründe werden allerdings nicht genannt.

(c) Revo Foods

„Unsere Verpackungen deklarieren, dass ausschließlich 100 % pflanzenbasierte Inhaltsstoffe verwendet werden, und kennzeichnen die Produkte deutlich als vegan ohne tierische Inhaltsstoffe. Ein Vorwurf der Täuschung ist aus unserer Sicht daher nicht gerechtfertigt. Es ist unser Ziel, Konsument:innen, die bewusst nach Alternativprodukten suchen, durch die Nennung des entsprechenden tierischen Äquivalents eine geschmackliche Orientierung zu bieten, um den Geschmack des Alternativproduktes klar zu vermitteln“, so Simsa in einem ersten Statement.

Simsa fordert fairen Wettbeweb

Wie Simsa weiter ausführt, sei der jüngste Fall ein Erfolg für vegane Produktbezeichnungen, und kann größere Implikationen für die Namens-Regulierung von Fischalternativen auf europäischer Ebene haben. Trotz der abgewiesenen Klage fordert er eine klare Regelung, die nicht nur die Interessen der Betreiber von Massentierhaltungsbetrieben ermöglichen. Ziel sei es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Erst im September 2023 brachte das Startup mit „THE FILET„, ein Pilz-basiertes Lachsfilet, auf den Markt. Gegen dieses Produkt liegt übrigens keine Klage vor.


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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
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Bereits Mitte Mai kündigte Nadia Calviño, Präsidentin der Europäischen Investitionsbank EIB, in einem Interview mit dem deutschen Handelsblatt an, bis 2027 im Rahmen der Initiative TechEU 70 Milliarden Euro für Startups und Scaleups bereitstellen zu wollen – brutkasten berichtete. Nun folgte die offizielle Kommunikation der EIB dazu.

Weitere 180 Milliarden Euro sollen gehebelt werden

Konkret soll das Kapital in Form von Krediten, Garantien und Beteiligungen vergeben werden. Damit sollen auch private Kapitalgeber zum Investieren animiert werden, wodurch – geht es nach der EIB – weitere 180 Milliarden Euro gehebelt werden sollen. „TechEU bietet mehr Unterstützung für Supercomputing, künstliche Intelligenz, digitale Infrastruktur, kritische Rohstoffe, grüne Industrien wie Offshore-Windkraft, Gesundheit, Sicherheits- und Verteidigungstechnologien, Robotik und Materialtechnologie. Es richtet sich an innovative Unternehmen in jeder Phase ihrer Entwicklung – von der ersten Idee bis zum Börsengang“, heißt es dazu von der Investitionsbank.

„Österreichische Startups müssen an diesem Kapital mitnaschen können“

Unterstützung für den Plan gibt es von Österreichs Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner in einer Aussendung. Sie sieht in der Initiative TechEU einen „historischen Schritt“ und äußert die Hoffnung, dass die bekannten Finanzierungslücken bei Startups und Scaleups, vor allem in der Spätphase, damit verkleinert werden können. „Finanzierung bleibt das Nadelöhr für Gründerinnen und Gründer. Deshalb ist klar: Österreichische Startups müssen an diesem Kapital mitnaschen können“, so Zehetner. Denn diese sollen „nicht nur hier entstehen, sondern hier wachsen, durchstarten und globale Märkte erobern.“

Große Hoffnung auf „28th Regime“

Die Staatssekretärin betont in diesem Zusammenhang auch die nationalen Bemühungen in dem Bereich, etwa durch den geplanten Rot-Weiß-Rot-Dachfonds und den Gründungsfonds II der aws. Darüber hinaus verweist Zehetner auf regulatorische Maßnahmen der Vorgänger-Regierung, wie die Einführung der FlexCo und das damit verbundene neue Modell der Mitarbeiter:innenbeteiligung.

In diesem Bereich sieht sie das geplante „28th Regime“ als „entscheidenden Hebel auf europäischer Ebene“. Der vorgeschlagene EU-Rechtsrahmen soll unter anderem EU-weit einheitliche Regeln für Finanzierung, Wachstum und Exit schaffen. „Wenn das gelingt, kann es für Startups das werden, was der Binnenmarkt einst für die Industrie war: ein echter Befreiungsschlag“, meint Zehetner. Und sie fügt an: „Wir sind auf EU-Linie.“ Wer in Europa gründe, solle „nicht gegen den Markt arbeiten müssen, sondern mit ihm wachsen können“.

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