14.02.2024

Revo Foods: Gericht weist Klage wegen Täuschung von Konsument:innen gegen veganes Food-Startup ab

Im Oktober 2022 brachte das Amt der Kärntner Landesregierung eine Anzeige gegen das Wiener Food-Startup Revo Foods ein. Der Vorwurf: Die Produktbezeichnung "Revo Salmon" für pflanzliche Fisch-Alternativen täusche Konsument:innen. Nun wurde laut Gründer Robin Simsa die Klage von einem Wiener Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Gründer Robin Simsa | (c) Revo Foods

Dürfen vegane Produkte mit den Begriffen „Chicken“ oder „Beef“ beworben werden, wenn kein Fleisch drinnen ist? Diese Frage beschäftigt schon länger die Gerichte am europäischen Markt – angefangen von der Hafermilch bis hin zur veganen Wurst. Erst letztes Jahr sorgte beispielsweise der Fall von Planted in der Schweiz für Aufsehen. Wie nun bekannt wurde, hatte auch das Wiener Food-Startup Revo Foods mit einem Rechtstreit aufgrund einer Produktbezeichnung zu kämpfen.

Amt der Kärntner Landesregierung brachte Anzeige ein

Einem Dokument zufolge, das brutkasten vorliegt, brachte bereits im Oktober 2022 die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung eine entsprechende Anzeige gegen das Wiener Food Startup ein. Sie ist unter anderem zuständig für die Lebensmittelsicherheit. Laut der Behörde würde der Verdacht bestehen, dass Revo Foods gegen Paragraph 90 Absatz 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verstoßen würde. Unter anderem wird unter diesem Paragraph der Tatbestand der „irreführenden Informationen“ angeführt.

Der Vorwurf gestaltete sich laut Revo-Foods-Gründer Robin Simsa wie folgt: Das Produkt „Revo Salmon – 100% Plant-Based with Pea Protein“ könne mit seiner Bezeichnung Konsument:innen täuschen. Trotz großflächiger Beschreibung als „Vegan – Plant-based“ bzw. „100% pflanzenbasiert mit Erbsenprotein“ auf der Vorderseite.

Revo Foods kann Klage abweisen

Warum die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung die Klage damals eingebracht hat, ist derzeit noch unklar. Eine entsprechende Medienanfrage von brutkasten an die Behörde blieb vorerst unbeantwortet.

Fest steht allerdings, dass die Causa von der Verwaltungsstrafbehörde Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan an das örtlich zuständige Magistrat der Stadt Wien weitergeleitet und am zuständigen Verwaltungsgericht in Wien verhandelt wurde.

Die Klage wurde vom Gericht nun abgewiesen, wie auch die Medienstelle des Verwaltungsgerichts Wien gegenüber brutkasten bestätigt. „Das Strafverfahren wurde eingestellt ohne in die Sache einzugehen, weil die Tat nicht im vorgeworfenen Tatzeitpunkt begangen wurde“, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Weitere Gründe werden allerdings nicht genannt.

(c) Revo Foods

„Unsere Verpackungen deklarieren, dass ausschließlich 100 % pflanzenbasierte Inhaltsstoffe verwendet werden, und kennzeichnen die Produkte deutlich als vegan ohne tierische Inhaltsstoffe. Ein Vorwurf der Täuschung ist aus unserer Sicht daher nicht gerechtfertigt. Es ist unser Ziel, Konsument:innen, die bewusst nach Alternativprodukten suchen, durch die Nennung des entsprechenden tierischen Äquivalents eine geschmackliche Orientierung zu bieten, um den Geschmack des Alternativproduktes klar zu vermitteln“, so Simsa in einem ersten Statement.

Simsa fordert fairen Wettbeweb

Wie Simsa weiter ausführt, sei der jüngste Fall ein Erfolg für vegane Produktbezeichnungen, und kann größere Implikationen für die Namens-Regulierung von Fischalternativen auf europäischer Ebene haben. Trotz der abgewiesenen Klage fordert er eine klare Regelung, die nicht nur die Interessen der Betreiber von Massentierhaltungsbetrieben ermöglichen. Ziel sei es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Erst im September 2023 brachte das Startup mit „THE FILET„, ein Pilz-basiertes Lachsfilet, auf den Markt. Gegen dieses Produkt liegt übrigens keine Klage vor.


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© Wiener Börse/Nik Pichler

Der direct market plus der Wiener Börse ist nach Genehmigung durch die Finanzmarktaufsicht FMA seit 1. Juli 2026 offiziell als EU-KMU-Wachstumsmarkt registriert. Rechtliche Grundlage ist die nationale Umsetzung des EU Listing Act.

Für Unternehmen bedeutet das laut Wiener Börse konkret: Ausnahmen von der Prospekterstellung bei Kapitalerhöhungen sowie ein reduzierter Prospektumfang, wenn später ein Aufstieg in den prime market oder standard market (amtlicher Handel) erfolgt. In der Praxis dürfte das vor allem eines bedeuten: weniger bürokratischer Aufwand und geringere Rechtskosten beim Kapitalmarktzugang.

Zielgruppe: Klein- und Mittelbetriebe

Der direct market plus richtet sich an Klein- und Mittelbetriebe sowie Wachstumsunternehmen, die einen kosteneffizienten Einstieg in den Kapitalmarkt suchen. Als Segment des börsenregulierten Vienna MTF soll er Unternehmen ermöglichen, ihre Aktien handelbar zu machen, Kapitalmarkterfahrung aufzubauen und die Basis für weitere Finanzierungsschritte zu legen. Aktuell sind elf Unternehmen im direct market plus gelistet, darunter etwa das Welser Scaleup Reploid (brutkasten berichtete).

Schon vor der EU-Registrierung gefragt

Nicht nur in diesem Segment gab es schon vor der heutigen Registrierung Zulauf, wie das aktuelle IPO-Barometer von EY zeigt: Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die Wiener Börse mit Emerald Horizon AG, FIT GROUP AG und K2G Holding AG drei Neuzugänge, noch vor Inkrafttreten der neuen EU-Erleichterungen.

Emerald Horizon AG wurde in den Amtlichen Handel einbezogen, FIT GROUP AG nutzte den direct market plus, K2G Holding AG das Segment direct market. Größere internationale Sichtbarkeit erreichte im Juni zudem der in Tirol gegründete Gasmotorenhersteller Innio mit seinem Börsendebüt an der US-Technologiebörse Nasdaq.

Weltweit weniger, aber deutlich größere Börsengänge

Erfreuliche Entwicklungen verzeichnete zuletzt auch der ATX und überschritt im zweiten Quartal inklusive Dividenden erstmals die Marke von 16.000 Punkten. International ging die Zahl der Börsengänge im ersten Halbjahr laut EY allerdings um zwölf Prozent auf 483 zurück. Das Emissionsvolumen stieg dagegen massiv um 201 Prozent auf 186,8 Milliarden US-Dollar.

Haupttreiber war der Börsengang von SpaceX, der mit 86,2 Milliarden US-Dollar laut EY als größter IPO aller Zeiten gilt. „Die geopolitischen Spannungen und Unsicherheiten des ersten Halbjahres haben viele Börsenkandidaten zur Zurückhaltung veranlasst. Umso bemerkenswerter ist, wie widerstandsfähig sich die Kapitalmärkte gezeigt haben“, kommentiert Martina Geisler, Leiterin IPO und Partnerin bei EY Österreich.

Für den weiteren Jahresverlauf rechnet Geisler mit kurzen, selektiven IPO-Fenstern: Im Fokus der Investor:innen stünden laut Geisler Unternehmen, die Nachfrage nach KI-Anwendungen, Dateninfrastruktur, Energieversorgung, Halbleitern, Verteidigung oder kritischer Infrastruktur bereits in belastbare Umsätze und Margen übersetzen können. Für heimische Unternehmen mit Börsenambitionen dürfte der direct market plus ab heute ein administrativ leichterer erster Schritt in Richtung Kapitalmarkt sein.

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